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   OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98   

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https://dejure.org/1998,8753
OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98 (https://dejure.org/1998,8753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.1998 - 1 Ss 514/98 (https://dejure.org/1998,8753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 (https://dejure.org/1998,8753)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Der Verwaltungsakt ergeht jeweils, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125., 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406 ).

    So sind nach der Rechtsprechung beispielsweise total verrostete und dadurch in ihrem Inhalt nicht mehr erkennbare Verkehrsschilder (vgl. BayObLG VRS 28, 227), völlig verschneite Verkehrsschilder (vgl. BayObLG NJW 1984, 2110) oder nur noch in Resten erkennbare Fahrbahnmarkierungen eines Fußgängerüberwegs (BGH VRS 41, 307) nicht verbindlich; dasselbe gilt für ein Durchfahrtsverbotsschild, das so hoch und unzweckmäßig in einem Straßenknick angebracht wurde, daß es im Scheinwerferlicht nicht auffallen mußte (vgl. BGH VRS 5, 309.).

  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Der Verwaltungsakt ergeht jeweils, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125., 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406 ).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    daß sie auch für einen ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen raschen oder beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind (BGH (Z] NJW 1966, 1456, 1457; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Auflage, § 39 Rdnr. 18; Jäger in HK, Straßenverkehrsrecht, § 39 StVO Rdnr. 32; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Auflage, § 39 Rdnr. 33).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NJW 1997, 3252 ) ist hier nicht einschlägig, da sie mit grob verkehrswidrig außer acht gelassenen Vorschriftszeichen 274 zur StVO (beispielsweise im Baustellenbereich einer Bundesautobahn) nur solche Verkehrszeichen meint, die eindeutig erkennbar sind.
  • BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Aufstellens von Parkuhren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung (BVerfG NJW 1965, 2395 ).
  • OLG Köln, 21.05.1993 - Ss 174/93

    Halteverbotsschild; Aufstellung; Dauerparker; Urlaubsantritt; Umparken;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Der Verwaltungsakt ergeht jeweils, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125., 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.1980 - 1 Ss 181/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Demgemäß ist für die Zuordnung von Zusatzschildern zu Verkehrszeichen bereits anerkannt, daß diese nur Verbindlichkeit entfalten, wenn sie klar, eindeutig und widerspruchsfrei sind (vgl. BayObLG VRS 54, 306; OLG Karlsruhe VRS 59, 378; Jäger in HK, Straßenverkehrsrecht, § 39 StVO Rdnr. 32).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09

    Verkehrsschild, Sichtbarkeitsgrundsatz

    Dies gilt gleichermaßen, etwa wenn eine Markierung abgenutzt ist oder ein Schild völlig verschneit ist (vgl. BayObLG a.a.O.) oder wenn aufgrund von Zweigen bzw. Gebüsch in der Nähe des Verkehrszeichens eine Wahrnehmbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441).
  • OLG Köln, 19.10.2018 - 1 RBs 324/18

    Erfahrungssatz zur Wahrnehmung ordnungsgemäß aufgestellter Verkehrszeichen

    Auch zu möglichen Mängeln der Aufstellung muss sich das Tatgericht daher nur gedrängt sehen, wenn die Sachverhaltsfeststellungen hierzu Veranlassung bieten (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441 zur Verdeckung durch Pflanzenbewuchs; s. weiter Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 39 StVO Rz. 32 zu Aufstellungsmängeln).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.8.1988 - 1 Ss 514/98 -, VRS 95, 441, 442.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - 2a Ss OWi 69/02

    Kenntnis von Geschwindigkeitsbegrenzung beim Überholen

    Konnte der Betroffene im konkreten Fall das lediglich am rechten Straßenrand angebrachte Verkehrszeichen infolge des Überholvorgangs optisch nicht wahrnehmen, kann ihm ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß nicht zur Last gelegt werden (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441).
  • VG Aachen, 12.03.2012 - 6 K 372/11

    Keine Abschleppkosten bei witterungsbedingter Nichterkennbarkeit einer die

    Selbst wenn die Erkennbarkeit der Grenzmarkierung vorliegend aufgrund der Witterungsverhältnisse tatsächlich am Morgen des 15. Dezember 2010 eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen sein sollte, was an dieser Stelle offen bleiben kann, so lebte die Wirksamkeit des Haltverbots jedenfalls gegen Mittag mit der Schneeschmelze wieder auf, vgl. zur (Un-)Wirksamkeit unkenntlicher Verkehrszeichen: OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - sowie insbesondere zur Wirksamkeit verschneiter Verkehrszeichen: VG München, Urteil vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 -, sowie (für den Fall, dass im Falle einer Standbeschilderung jedenfalls das Vorhandensein eines Verkehrsschildes erkennbar war) Urteil vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, und (für den Fall, dass jedenfalls ein Rest der Markierung erkennbar war) Urteil vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 - (für diese beiden Fälle eine Unterbrechung der Wirksamkeit verneinend); Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - (für den fließenden Verkehr); a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle .

    Ob die hiernach fehlende Erkennbarkeit des Verkehrszeichens im Zeitpunkt des Abstellens zur - zeitweisen - Unwirksamkeit des Halt- bzw. Parkverbotes führte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - VG München, Urteile vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 -, und vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - grundsätzlich verneinend: OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle a.a.O., kann die Kammer letztlich offenlassen.

  • VG Hamburg, 22.02.2008 - 6 K 2043/07

    Verbindlichkeit von Verkehrsschilder und Markierungen bei fehlender Erkennbarkeit

    So sind nach der Rechtsprechung jedenfalls solche Verkehrsschilder und Markierungen nicht verbindlich, die dauerhaft nicht mehr erkennbar sind, wie beispielsweise total verrostete und dadurch in ihrem Inhalt nicht mehr erkennbare oder nur noch in Resten erkennbare Fahrbahnmarkierungen eines Fußgängerüberwegs (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. vom 20.8.1998, 1 Ss 514/98, m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 39 StVO Rz. 32 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Denn hinsichtlich der im Zeitraum des Messvorgangs herrschenden Wetterverhältnisse und ihrer Auswirkungen auf die Sichtbarkeit der die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen, die Voraussetzung für die Vorwerfbarkeit des Verstoßes ist (OLG Stuttgart VRS 95, 441; OLG Hamm NZV 2011, 94), war nicht von vornherein auszuschließen, dass durch die Aussage der benannten Zeugin die dazu gemachte Angabe des Zeugen X. erschüttert werden könnte, nachdem sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass dessen Angaben durch weitere Beweismittel gestützt wurden.
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