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   OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03   

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https://dejure.org/2003,16886
OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03 (https://dejure.org/2003,16886)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2003 - 1 Ws 335/03 (https://dejure.org/2003,16886)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2003 - 1 Ws 335/03 (https://dejure.org/2003,16886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkennbarkeit einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei konkreten Anhaltspunkten für die Bereitschaft des Täters zur Unterordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs unter seine eigenen Interessen

  • blutalkohol PDF, S. 605

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bei Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Im Gegensatz zu dieser Rechtsauffassung hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 an der früheren Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 69 Rdn. 9a ff.) festgehalten, wonach es für die Annahme der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen genügt, wenn der Angeklagte die rechtswidrige Tat nicht nur bei Gelegenheit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs begangen, sondern dieses gezielt zur Durchführung der Straftat und damit unmittelbar tatbezogen eingesetzt hat.
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    In Verfolgung seiner jüngsten Rechtsprechung hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs - wie schon in seinen in NStZ-RR 2003, 74 und in DAR 2003, 181 veröffentlichten Entscheidungen - dazu ausgeführt, dass anders als bei den in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Katalogtaten allein der Umstand, dass ein Angeklagter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründe.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Die Rechtslage zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Begehung allgemeiner Straftaten nach § 69 Abs. 1 StGB ist derzeit im Fluss, da der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a. das Anfrageverfahren gemäß § 132 GVG bei den anderen Strafsenaten mit der Absicht eingeleitet hat, in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 5, 179) zu entscheiden:.
  • BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifische Gefährlichkeit; Zustimmung zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) nicht widersprochen; dieser Senat hat seine bisherige Rechtsprechung ebenso aufgegeben wie der 2. Strafsenat im Urteil vom 26. September 2002 - 2 StR 161/03.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Die Rechtslage zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Begehung allgemeiner Straftaten nach § 69 Abs. 1 StGB ist derzeit im Fluss, da der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a. das Anfrageverfahren gemäß § 132 GVG bei den anderen Strafsenaten mit der Absicht eingeleitet hat, in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 5, 179) zu entscheiden:.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner jüngsten Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 2378) zur - allerdings verwaltungsrechtlichen - Entziehung der Fahrerlaubnis die diese Maßnahme rechtfertigenden charakterlich-sittlichen Mängel dann als gegeben erachtet, wenn der Betroffene bereit sei, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen des Straßenverkehrs in Kauf zu nehmen.
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
    Der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) nicht widersprochen; dieser Senat hat seine bisherige Rechtsprechung ebenso aufgegeben wie der 2. Strafsenat im Urteil vom 26. September 2002 - 2 StR 161/03.
  • OLG Hamburg, 07.02.2006 - 1 Ws 249/05
    Der dringende Tatverdacht gegen den Angeklagten ... besteht aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 12. Dezember 2003 (1 Ws 335-336/03), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • OLG Hamburg, 28.05.2004 - 1 Ws 113/04

    Beschwerde einer Staatsanwaltschaft gegen die Abänderung eines Haftbefehls; Frist

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  • OLG Stuttgart, 23.01.2004 - 1 Ss 9/04

    Aussetzung des Revisionsverfahrens: Vorgreiflichkeit der Entscheidung des Großen

    Wegen der Einzelheiten wird auf den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 20. November 2003 - 1 Ws 335/03 - Bezug genommen.
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