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   OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11   

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OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11 (https://dejure.org/2011,34916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 U 49/11 (https://dejure.org/2011,34916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 U 49/11 (https://dejure.org/2011,34916)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGB-Klausel, die den Weiterverkauf eines Download-Hörbuchs untersagt, ist wirksam

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

  • Telemedicus

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

  • JurPC

    Keine Erschöpfung bei Online-Vertrieb von Hörbüchern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragstypologische Einordnung von entgeltlicher Software-Überlassung; Erwerb vorgefertigter Software gegen einmaliges Entgelt zu freier Verfügung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 4 Abs. 1 S. 2 Richtlinie 2009/24/EG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 4; UrhG § 16
    Vertragstypologische Einordnung von entgeltlicher Software-Überlassung; Erwerb vorgefertigter Software gegen einmaliges Entgelt zu freier Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Weiterveräußerung von Download-Dateien (Hörbuch)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Weiterveräußerung von Download-Dateien (Hörbuch)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung des Weiterverkaufs von Download Hörbüchern rechtmäßig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Untersagung des Weiterverkaufs von Download Hörbüchern rechtmäßig.

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von Hörbüchern über das Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Untersagung des Weiterverkaufs von Download Hörbüchern rechtmäßig.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Untersagung des Weiterverkaufs von Download-Hörbüchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Erschöpfung durch Hörbuchdownload

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine urheberrechtliche Erschöpfung bei Onlinevertrieb von Hörbüchern?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 243
  • MMR 2012, 834
  • K&R 2012, 294
  • ZUM 2012, 811
  • afp 2012, 469
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Auch dort hat der BGH die urheberrechtlichen Implikationen benannt und einen gesetzlich nicht näher geregelten Vertrag eigener Art wie einen Know-how- oder Lizenzvertrag erwogen, die dort zu klärende Frage nach dem Gewährleistungsrecht angesichts des auf einem Datenträger verkörperten Programms, dem Vorliegen einer körperlichen Sache als Kaufgegenstand, im Sinne des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechtes beantwortet (BGH a.a.O. 408; ebenso BGHZ 143, 307 [juris Tz. 7]; vgl. auch BGH NZM 2007, 379 [Tz. 15]; H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. 6; ebenso bei Ermöglichung eines Downloads der Software aus dem Internet: Eckert/Maifeld/Matthiesen, Handbuch des Kaufrechts [2007], Rdn. 282; Grunewald in Erman, BGB, 12. Aufl. [2008], § 433, 12).

    Bei der Bereitstellung einer auf dem Rechner des Anbieters belassenen Software, die der Nutzer über Datenleitung in ihren Funktionen abrufen konnte, hat der BGH einen Mietvertrag gesehen (BGH NZM 2007, 379 [Tz. 13, 19 und 20]; zeitlich begrenzte Online-Gebrauchsgewährung), wobei er von einer Verkörperung auf Datenträger ausging, gleichgültig, ob die Speicherung auf Diskette, CD, USB-Stick, einer Festplatte oder nur auf einem flüchtigen (stromabhängigen) Speichermedium geschieht.

    Bei einem geschützten Programm bedürfe es nur zusätzlich der urheberrechtlich erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, wie der Erlaubnis zur Vervielfältigung, Übersetzung oder Verbreitung gemäß § 69 c UrhG (BGH NZM 2007, 379 [Tz. 17]; Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. [2010], § 69 c, 3).

    Bei urheberrechtlich geschützter Software müssen dem Anwender als vertragliche Nebenpflicht die urheberrechtsrelevanten Nutzungsrechte eingeräumt werden, die für die Benutzung des Programms notwendig sind (BGH NZM 2007, 379 [Tz. 17]; Marly in Praxishandbuch Softwarerecht a.a.O. 1543).

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Zu den elektronischen Vertriebsformen von Software, z.B. dem Online-Erwerb von Software oder die Berechtigung, Software im Internet zu vervielfältigen, sind Lösungen erst im Ansatz erkennbar (so Chrocziel in Martinek, Semler/Habermeier/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 3. Aufl. [2010], § 47, 4; vgl. hierzu ferner Marly, Praxishandbuch Softwarerecht, 5. Aufl. [2009], 598 f; Weidenkaff in Palandt, BGB, 70. Aufl. [2011], § 433, 9; H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl. [2011], Teil 2 [28], 6; Müller-Hengsten-berg NJW 2000, 3545, 3546, je m.N. zu Einordnungsversuchen und Unklarheiten hinsichtlich der Vertragstypologie; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. [2009], Anh. 310, S 215; Marly/Hoeren in Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Softwareverträge [10/96], 2).

    Auch dort hat der BGH die urheberrechtlichen Implikationen benannt und einen gesetzlich nicht näher geregelten Vertrag eigener Art wie einen Know-how- oder Lizenzvertrag erwogen, die dort zu klärende Frage nach dem Gewährleistungsrecht angesichts des auf einem Datenträger verkörperten Programms, dem Vorliegen einer körperlichen Sache als Kaufgegenstand, im Sinne des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechtes beantwortet (BGH a.a.O. 408; ebenso BGHZ 143, 307 [juris Tz. 7]; vgl. auch BGH NZM 2007, 379 [Tz. 15]; H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. 6; ebenso bei Ermöglichung eines Downloads der Software aus dem Internet: Eckert/Maifeld/Matthiesen, Handbuch des Kaufrechts [2007], Rdn. 282; Grunewald in Erman, BGB, 12. Aufl. [2008], § 433, 12).

    Der Informationsträger ändere nichts an der Sachqualität der verkörperten geistigen Leistung (BGH a.a.O. [Tz. 16]; m. krit. Anm. Müller-Hengstenberg NJW 2000, 3545; für kaufrechtliches Gewährleistungsrecht auch, irrelevant, ob digitales Produkt per Download oder auf Datenträger erworben: Alpmann/Pieper in jurisPK-BGB, 5. Aufl. [2010], § 474, 41; D. Schmidt in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. [2008], § 453, 20 zum Verkauf von Standardsoftware ohne Datenträger über Internet; wegen § 453 könne die Verbindung der Software mit einem Datenträger dahinstehen: Weidenkaff in Palandt a.a.O. § 433, 9; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer a.a.O. S. 215; Vertrags-typus [ob Kauf-, Lizenz-, Dienst- oder typengemischter Vertrag beim {auch} Herunterladen eines Computerspiels] offen gelassen von Vorinstanz in BGH MMR 2010, 771 [Tz. 16] - Half-Life 2 ).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Maßgeblich sind dabei nicht Verständnishorizonte von juristischem Fachpersonal, sondern die Bedeutung, welche dem Wort nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zukommt (BGH NJW 2010, 989 [Tz. 26]).

    § 313 Abs. 3 Nr. 3 BGB (Beachtlichkeit von den Vertragsschluss begleitenden Umständen) gilt nur für die Inhaltskontrolle im Individualprozess; im Verbandsprozess gilt der abstrakt-überindividuelle Kontrollmaßstab (Grüneberg in Palandt a.a.O. § 310, 20; vgl. auch BGH NJW 2010, 989 [Tz. 37]).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Der Grundsatz der Zweckübertragung beruht auf dem Leitgedanken einer möglichst weitgehenden Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes und einer möglichst geringen Aufgabe bzw. Übertragung seiner Ausschließlichkeitsrechte (BGH GRUR 1984, 45 [juris Tz. 139] - Honorarbedingungen Sendevertrag ; 1996, 121, 122 - Pauschale Rechtseinräumung ; Schulze in Dreier/ Schulze, UrhG, 3. Aufl. [2008], § 31, 110; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhG, 2. Aufl. [2009], § 31, 131; Schmid/Wirth in Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl. [2009], § 31, 10).

    Der Verwerter trägt die Beweislast dafür, dass die konkrete Nutzungsart von der Rechtseinräumung erfasst ist (BGH GRUR 1996, 121, 123 - Pauschale Rechtseinräumung ; Schulze a.a.O. § 31, 103).

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08

    Half-Life 2

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Der Informationsträger ändere nichts an der Sachqualität der verkörperten geistigen Leistung (BGH a.a.O. [Tz. 16]; m. krit. Anm. Müller-Hengstenberg NJW 2000, 3545; für kaufrechtliches Gewährleistungsrecht auch, irrelevant, ob digitales Produkt per Download oder auf Datenträger erworben: Alpmann/Pieper in jurisPK-BGB, 5. Aufl. [2010], § 474, 41; D. Schmidt in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. [2008], § 453, 20 zum Verkauf von Standardsoftware ohne Datenträger über Internet; wegen § 453 könne die Verbindung der Software mit einem Datenträger dahinstehen: Weidenkaff in Palandt a.a.O. § 433, 9; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer a.a.O. S. 215; Vertrags-typus [ob Kauf-, Lizenz-, Dienst- oder typengemischter Vertrag beim {auch} Herunterladen eines Computerspiels] offen gelassen von Vorinstanz in BGH MMR 2010, 771 [Tz. 16] - Half-Life 2 ).

    In der von der Beklagten für sich in Bezug genommenen BGH-Entscheidung MMR 2010, 771 - Half-Life 2 war allerdings nur der Erwerb eines auf einer DVD-ROM verkörperten Computerprogramms, nicht aber der Vorgang einer heruntergeladenen, also unkörperlichen Programmkopie Streitgegenstand (BGH a.a.O. [Tz. 17] - Half-Life 2 ; vgl. auch Anm. Heydn MMR 2010, 773, 774).

  • LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 14. April 2011 - 17 O 513/10 - verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge mit Verbrauchern über den Bezug von "Hörbüchern" einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2011 (Az. 17 O 513/10) kostenpflichtig zurückzuweisen und das die Klage abweisende landgerichtliche Urteil aufrechtzuerhalten.

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Wie auch sonst ist es Sache des Käufers, bei Verwertungsakten mit geschützten Werken (etwa Büchern) nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und sich insoweit selbst um die Grenzen des Erlaubten zu kümmern (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 864 [Tz. 19 bis 22] - CAD-Software ).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und rechtlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BGH NJW 2008, 2495 [Tz. 19]; 2008, 2172 [Tz. 19] - Erdgassondervertrag ).
  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Auch für eine Analogie insoweit sei kein Raum (OLG Düsseldorf MMR 2009, 629; OLG Frankfurt MMR 2009, 544, 545; zust. hierzu BGH a.a.O. [Tz. 32] - UsedSoft m. ausführl. Darstellung des Streitstandes; Bräutigam MMR 2009, 545; vgl. auch OLG München MMR 2008, 601 [Vorinstanz des BGH-Verfahrens]; Marly/Hoeren in Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke a.a.O. 67; Loewenheim in Schricker/Loewenheim a.a.O. § 17, 5 und 63; Spindler ebenda § 69 c, 26; so wohl auch Scholz GRUR 2011, 421, 422).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
    Dieses Gebot gilt auch in Bezug auf Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen (BGH WM 2008, 313 [Tz. 12]).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 20 U 247/08

    Erschöpfung bei vorinstallierter Software

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

  • OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 -

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

  • OLG Hamm, 15.05.2014 - 22 U 60/13

    Keine Erschöpfung an digitalen Kopien von E-Books und Hörbüchern

    Abgelehnt für einen vergleichbaren Fall (Hörbücher) haben das z.B. das LG Stuttgart (17. Zivilkammer, U.v. 14.04.2011, 17 O 513/10, K&R 2011, 529) und ihm nachfolgend das OLG Stuttgart, dessen Urteil rechtskräftig geworden ist (2. Zivilsenat, U.v. 3.11.2011, 2 U 49/11, CR 2012, 299-303 = GRUR-RR 2012, 243-246 = ZUM 2012, 811-815).
  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Zudem ist die Vertragstypologie in Rechtsprechung und Schrifttum nicht außer Streit (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 243).
  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11

    eBook-AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers:

    Dem entspricht auch die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 03.11.2011 (ZUM 2012, S. 811 ff.), wonach der Gesichtspunkt der Erschöpfung sich nur auf ein in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegtes Werk beziehen kann und für die Onlineübertragung geschützter Werke nicht gilt.
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