Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32571
OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13 (https://dejure.org/2013,32571)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.09.2013 - 13 U 102/13 (https://dejure.org/2013,32571)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. September 2013 - 13 U 102/13 (https://dejure.org/2013,32571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung bei zeitweiligem Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines nur zur Sportzwecken genutzten Rennrades

  • rabüro.de

    Keine Nutzungsentschädigung während Reparatur eines nur zur sportlichen Betätigung genutzten Rennrades

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 BGB, § 251 BGB, § 253 BGB
    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

  • RA Kotz

    Rennrad - Nutzungsausfallentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rennrads; Nutzungsausfallentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neues Luxus-Rennrad defekt - Käufer fordert vom Verkäufer der mangelhaften Ware Nutzungsausfallentschädigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Nutzungsausfall für Rennrad

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls nach Rückgabe eines mangelhaften Rennrads - Ständige Verfügbarkeit für eigenwirtschaftliche Lebensgestaltung Voraussetzung für Nutzungsausfallersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 590
  • MDR 2014, 76
  • SpuRt 2014, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12

    Ausfall des Internetzugangs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Deshalb beschränkt sich der Nutzungsausfallersatz auf Sachen, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 222 f.; BGHZ 196, 101) und bei denen die Nutzungseinbußen an objektiven Maßstäben gemessen werden können.

    Hierzu kann auf die Verkehrsanschauung abgehoben werden, wenn diese auch nicht darüber entscheiden kann, wo die Grenze des § 253 BGB verläuft (BGHZ 196, 101).

    In den genannten Fällen ist die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs für den Nutzungsverlust letztlich daran gescheitert, dass sich der zeitweise Verlust unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nicht als wirtschaftlicher Schaden dargestellt hat, sondern als individuelle Genussschmälerung und damit als nicht vermögensrechtlicher Schaden (BGHZ 196, 101).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).

    Dieser Gesichtspunkt betreffe indes nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entziehe sich deshalb einer vermögensrechtlichen Bewertung (BGH NZV 2012, 223).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).

    Jedoch habe der Kläger des dortigen Verfahrens diese Nutzung nicht infolge der Beschädigung entbehren müssen, da ihm dafür ein Pkw zur Verfügung gestanden habe (BGH NJW-RR 2008, 1198).

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).

    Vielmehr diene das Boot der Freude am Wassersport (BGHZ 89, 60).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Deshalb beschränkt sich der Nutzungsausfallersatz auf Sachen, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 222 f.; BGHZ 196, 101) und bei denen die Nutzungseinbußen an objektiven Maßstäben gemessen werden können.

    Ausgehend von diesem strengen Maßstab hat der Bundesgerichtshof eine Entschädigung für den Fortfall der Nutzungsmöglichkeit etwa von Kraftfahrzeugen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 40, 345; BGHZ 45, 212), Wohnhäusern (z.B. BGHZ 98, 212) und Ferienwohnungen (z.B. BGHZ 101, 325) bejaht.

  • LG Heilbronn, 24.05.2013 - 5 O 30/13

    Kaufrecht: Nutzungsausfallentschädigung für ein mangelhaftes Rennrad

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 24.5.2013 - 5 O 30/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Unterhaltungs- und Unterstellkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Ausgehend von diesem strengen Maßstab hat der Bundesgerichtshof eine Entschädigung für den Fortfall der Nutzungsmöglichkeit etwa von Kraftfahrzeugen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 40, 345; BGHZ 45, 212), Wohnhäusern (z.B. BGHZ 98, 212) und Ferienwohnungen (z.B. BGHZ 101, 325) bejaht.
  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89

    Beeinträchtigung in der Jagdausübung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
    Ausgehend von diesem strengen Maßstab hat der Bundesgerichtshof eine Entschädigung für den Fortfall der Nutzungsmöglichkeit etwa von Kraftfahrzeugen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 40, 345; BGHZ 45, 212), Wohnhäusern (z.B. BGHZ 98, 212) und Ferienwohnungen (z.B. BGHZ 101, 325) bejaht.
  • KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Fahrrads

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht