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   OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19   

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OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19 (https://dejure.org/2021,801)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2021 - 2 U 565/19 (https://dejure.org/2021,801)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 2 U 565/19 (https://dejure.org/2021,801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UKlaG § 1; BGB § 307; VVG § 8; VVG § 9; VVG § 152
    Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung bei einer "Sofortrente" gegen Einmalzahlung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sofortrente

    § 8 Abs 1 VVG, § 8 Abs 2 VVG, § 8 Abs 5 VVG, § 9 Abs 1 S 1 VVG, § 152 Abs 2 S 1 VVG
    Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des Widerrufs; Berechnung des einzubehaltenden Prämienanteils bei Widerruf - Sofortrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerrufsbedingungen müssen vollständiges Bild vermitteln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherungsnehmer kann Unterlassung einer nicht gerechtfertigten Zahlung verlangen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 490
  • VersR 2021, 365
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (31)

  • LG Stuttgart, 24.10.2019 - 11 O 245/18

    Musterwiderrufsbelehrung zur Lebensversicherung findet einschließlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24.10.2019 - 11 O 245/18 - wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 24.10.2019, Az. 11 O 245/18 die Beklagte zu verurteilen,.

    unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 24.10.2019, Az. 11 O 245/18 die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren stattgegeben würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Rn. 18 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).

    In solchen Fällen würden, wenn Sinngehalt und Bedeutung der verwendeten Begriffe dahingestellt blieben, Inhalt und Umfang des begehrten bzw. des erkannten Verbots nicht eindeutig feststehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Rn. 18 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).

  • OLG Stuttgart, 06.12.2018 - 7 U 107/18

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Rückzahlung der durch Einmalzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Vielmehr kommt auch bei einer Einmalzahlung die Anwendung von §§ 152, 9 VVG in Betracht (zur fondsgebundenen Lebensversicherung: OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Dezember 2018 - 7 U 107/18, juris Rn. 40).

    Die Berechnungsformel erweist sich aber selbst dann als nicht sachgerecht, wenn unterstellt wird, dass die Einmalprämie bei einem ungewissen Endzeitpunkt der Versicherung auf eine rechnerisch bei Vertragsschluss zu erwartende Vertragsdauer aufgeteilt werden könne (so bei einer fiktiven Laufzeit von 31 Jahren auch OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Dezember 2018 - 7 U 107/18, juris Rn. 46/49).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Ungeachtet der gemäß § 8 Absatz 5 Satz 2 VVG möglichen Abweichungen entfaltet sich die Schutzwirkung des § 8 Absatz 5 Satz 1 VVG nur, wenn die Belehrung dem Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 37).

    Das muss unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderungen gelten, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 39).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist im Allgemeinen zu verneinen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83, juris Rn. 25).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Die Annahme der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings wiederum voraus, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, ob das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2011 - I ZR 117/10, juris Rn. 15 - Delan; BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 7/13, juris Rn. 15 - Online-Versicherungsvermittlung; BGH, Urteil vom 02. April 1992 - I ZR 131/90, juris Rn. 24 - Ortspreis).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Zwar kann dieser zur Formulierung eines Schlechthinverbots herangezogen werden, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 196/13, juris Rn. 10 - Rückkehrpflicht V; BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - I ZR 46/15, juris Rn. 36; BGH, Urteil vom 05. Oktober 2010 - I ZR 46/09, juris Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 2/12

    Auslegung eines Zahlungstitels durch den Gerichtsvollzieher: Zinsausspruch "8 %

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Ein daraufhin erlassener Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - VII ZB 2/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages ist in der Regel dann unproblematisch, wenn der Kläger lediglich das Verbot der Handlung begehrt, so wie sie begangen worden ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, juris Rn. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 2 U 29/18

    Erstinstanzliche Feststellung der Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
    Die Klageänderung muss sich auf die tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen stützen, die den Prozessstoff der Berufungsinstanz im Hinblick auf das ursprüngliche Berufungsbegehren bilden (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2019 - 2 U 29/18, juris Rn. 45).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

  • OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04

    Wiederholungsgefahr bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften;

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13

    Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch

  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17

    Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen ein

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

  • BGH, 05.02.2019 - VIII ZR 277/17

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

  • OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19

    Verbraucherschutz: Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

    Allgemeine Geschäftsbedingungen benachteiligen den Verbraucher unangemessen, wenn sie bei ihm einen falschen Eindruck über die tatsächliche Rechtslage hervorrufen und ihn so davon abhalten können, seine Rechte wahrzunehmen oder wenn sie dem Verwender die Gelegenheit eröffnen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache unzutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Januar 2021 - 2 U 565/19, juris Rn. 37 - Sofortrente).
  • LG Köln, 14.12.2021 - 12 O 115/21
    Der Versicherer muss ein vollständiges Bild über die Rechtsfolgen auch für den Fall darstellen, dass das Widerrufsrecht nach einem längeren Zeitraum berechtigt ausgeübt wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19, BeckRS 2021, 553).

    Ob eine zulässigerweise in eine Widerrufsbelehrung aufgenommene Sachverhaltsalternative auch im konkreten Einzelfall gegeben ist, darf dem Verbraucher - in den Grenzen der Verständlichkeit - zur Beurteilung überlassen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19, BeckRS 2021, 553).

  • OLG Hamm, 10.02.2022 - 20 U 5/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf;

    Vielmehr ändert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichts daran, dass eine solche "Unvollständigkeit" der Belehrung dann unschädlich ist, wenn sie sich im konkreten Fall unter keinen Umständen auswirken konnte, weil sie ausschließlich eine tatsächlich nicht gegebene Fallgestaltung betrifft und gerade diejenige Konstellation, welche beim Versicherungsnehmer vorlag, zutreffend umschrieben wird (Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 8 Rn. 34; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.05.2014 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824: fehlender Hinweis auf die gesetzlichen Folgen eines Widerrufs unschädlich, wenn im konkreten Fall hinsichtlich dieser Rechtsfolgen ohnehin eine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19, VersR 2021, 365 zu dem Fall, dass eine Belehrung hinsichtlich tatsächlich nicht vorliegender Sachverhaltsalternativen "gegenstandslos" ist).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Auch eine vermeintliche "Unvollständigkeit" der Belehrung ist jedenfalls dann unschädlich, wenn sie sich im konkreten Fall unter keinen Umständen auswirken konnte, weil sie ausschließlich eine tatsächlich nicht gegebene Fallgestaltung betrifft und gerade diejenige Konstellation, welche beim Versicherungsnehmer vorlag, zutreffend umschrieben wird (OLG Hamm, VersR 2022, 1012; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 8 Rn. 34; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824; OLG Stuttgart, VersR 2021, 365).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 7 U 145/19
    Dies führt indes nicht zu sachgerechten Ergebnissen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19 - zit. n. Juris).
  • OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung in fondsgebundenem

    Daneben liegt ein weiterer Belehrungsmangel insoweit vor, dass es außerdem an einem Hinweis dazu fehlt, dass bei nicht erteilter Zustimmung zu einem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten sowie die von dem Versicherer gezogenen Nutzungen zurück zu gewähren sind (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom, Az.: 12 U 141/17, - zitiert nach juris -, Rn. 60 ff. m. w. N.); die Widerrufsbelehrung muss zur Darstellung eines vollständigen Bildes über die Rechtsfolgen auch den Fall erfassen, dass das Widerrufsrecht nach einem längeren Zeitraum bzw. bei einem Beginn des Versicherungsschutzes erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist berechtigt ausgeübt wird (vgl,. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2021, Az.: 2 U 565/19, - zitiert nach juris -, Rn. 55).
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