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   OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07   

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OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07 (https://dejure.org/2008,8518)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2008 - 2 U 84/07 (https://dejure.org/2008,8518)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 2 U 84/07 (https://dejure.org/2008,8518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Werkvertrag: Unangemessene Benachteiligung durch die Verwendung einer Übermessungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übermessungsklauseln unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baurecht: "Übermessungsklausel" unwirksam - Handwerker dürfen keine fiktiven Leistungen abrechnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • grehsin.de (Entscheidungsbesprechung)

    DIN ATV 18299 ff. Abschnitt 4 u. 5 (VOB/C) unwirksam?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übermessungsklauseln unwirksam? (IBR 2008, 635)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Eine kontrollfreie Preisabrede bzw. Bestimmung über die (Gegen-)Leistung läge nur vor, wenn die Klausel die essentialia negotii beträfe (BGH NJW 1987, 1931, 1935 unter I.; BGH NJW 2001, 1132f; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 567, 569; Vogel in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil C, Syst V Rn. 30; Ganten, in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, Einleitung II Rn. 3 Rn. 37).

    (1) Zum einen schließt eine Verkehrssitte, auch wenn sie festgestellt werden kann, die Unangemessenheit nicht aus, weil eine Verkehrssitte auch missbräuchlich sein kann (Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rn. 13; OLG Hamm NJW-RR 1990, 567, 570).

    Der Vortrag der Beklagten, eine solche Klausel werde von der zuständigen Handwerkskammer empfohlen, ist daher unerheblich, und zwar auch dann, wenn tatsächlich infolgedessen zahlreiche Handwerksbetriebe diese Klausel verwenden würden, denn dies besagte nur etwas für die Verkehrssitte auf Seiten der Handwerksbetriebe (Verwenderseite), nicht aber für die Seite der Verbraucher (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 567, 570; Quack ZfBR 2005, 731, 732).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 75/03

    Rechtsnatur und Auslegung der VOB/C

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Es ist auf Grund dessen für die in VOB/C enthaltenen "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" anerkannt, dass die dort in den einzelnen DIN-Normen enthaltenen Abrechnungsbestimmungen, insbesondere die Übermessungsvorschriften (jeweils Abschnitt 5 der einzelnen DIN-Vorschriften) Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. v. § 305 Abs. 1 BGB darstellen (BGH NJW-RR 2004, 1248, 1249 = NZBau 2004, 500, 501; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd. 1, 5. Aufl., Rn. 146; Kapellmann/Messerschmidt-von Rintelen, 2. Aufl., VOB Teile A und B, § 1 VOB/B Rn. 19a; Beck'scher VOB-Kommentar Teil C, Syst IV Rn. 105, Syst V Rn. 17 u. Syst VII Rn. 17; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Anhang § 310 BGB Rn. 991; von Kapellmann in NJW 2005, 182, 184 mit Fn. 14 als seit 1978 völlig herrschende, zutreffende und inzwischen unbestrittene Meinung bezeichnet).

    bb) Soweit das Landgericht hingegen in dem angegriffenen Urteil (unter IV. der Entscheidungsgründe) ausführt, die DIN 18363 sei als Teil der VOB/C eine nähere Beschreibung dessen, was beim Bauvertrag von einer bereits nach dem Gesetz zu verlangenden fehlerfreien Leistung zu fordern sei und gelte deshalb auch für einen Bauvertrag, in den die VOB nicht einbezogen worden sei, kann dies nur für die Qualitäts- und Ausführungsbestimmungen der in die VOB/C integrierten DIN-Vorschriften gelten (jeweils Abschnitte 2 u. 3), nicht aber für die Vergütungsregelungen und Abrechnungsvorschriften unter den Abschnitten 4 und 5 (Kapellmann/Messerschmidt-von Rintelen, a.a.O., Rn. 19 m.w.N. in Fn. 37; BGH NZBau 2004, 500, 501 zu Abschn. 5).

    Im Übrigen rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Umstand allein, dass über die Auslegung der in der VOB/C enthaltenen "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" zu entscheiden ist, noch nicht die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung i. S. v. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO (BGH NJW-RR 2004, 1248, 1250).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88

    Durch Hersteller und Veräußerer von Hohlbalkendecken verwendete Vertragsklausel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Darin liegt eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 632 BGB, denn danach sind die tatsächlich erbrachten Leistungen zu vergüten (Markus/Kaiser/Kapellmann-Kaiser, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, Rn. 696; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 52, 53).

    (3) Soweit die Beklagte sich in ihrer Berufungserwiderung darauf beruft, der Verbraucher werde nicht benachteiligt, weil ansonsten bei Kleinstaufträgen oder Ausbesserungsarbeiten die Abrechnung zu einem enormen Aufwand führe, der kalkulatorisch wieder dem Kunden auferlegt werden müsste, führt dies nicht zum Entfallen der unangemessenen Benachteiligung, denn eine solche kann nicht mit dem niedrigen Preis gerechtfertigt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 52, 53; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 14 m.w.N.; ausdrücklich zu den Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der DIN-Normen: Vogel BauR 2000, 345, 348).

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dafür, dass die Voraussetzungen der unangemessenen Benachteiligung nur für eine bestimmte aus dem Vertragstypus Werkvertrag ausgegliederte Gruppe von Rechtsgeschäften vorliegen würden mit der Folge, dass das Klauselverbot entsprechend zu beschränken wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; etwa NJW 1985, 320, 325 f. - unter XIII. 2. b) ; NJW 1986, 43, 44; NJW 1990, 1601, 1602; NJW 1993, 1133, 1134), ist hier weder etwas ersichtlich noch vorgetragen.
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2000 - 7 U 326/99

    Abrechnung eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    (2) Ob die in den in die VOB/C integrierten DIN-Vorschriften enthaltenen Abrechnungsbestimmungen als Verkehrssitte angesehen werden, somit eine Berechnung auf deren Grundlage als "Normalfall" und infolgedessen die sich aus deren Anwendung ergebende Vergütung als angemessen anzusehen ist (so OLG Saarbrücken BauR 2000, 1332, 1333), kann dahinstehen, denn hier ist unstreitig nicht die VOB und damit auch nicht der VOB/C mit der DIN 18363 vereinbart worden, vielmehr geht es um eine isolierte Übermessungsklausel, die zugunsten der Beklagten wirkt.
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dafür, dass die Voraussetzungen der unangemessenen Benachteiligung nur für eine bestimmte aus dem Vertragstypus Werkvertrag ausgegliederte Gruppe von Rechtsgeschäften vorliegen würden mit der Folge, dass das Klauselverbot entsprechend zu beschränken wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; etwa NJW 1985, 320, 325 f. - unter XIII. 2. b) ; NJW 1986, 43, 44; NJW 1990, 1601, 1602; NJW 1993, 1133, 1134), ist hier weder etwas ersichtlich noch vorgetragen.
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dafür, dass die Voraussetzungen der unangemessenen Benachteiligung nur für eine bestimmte aus dem Vertragstypus Werkvertrag ausgegliederte Gruppe von Rechtsgeschäften vorliegen würden mit der Folge, dass das Klauselverbot entsprechend zu beschränken wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; etwa NJW 1985, 320, 325 f. - unter XIII. 2. b) ; NJW 1986, 43, 44; NJW 1990, 1601, 1602; NJW 1993, 1133, 1134), ist hier weder etwas ersichtlich noch vorgetragen.
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dafür, dass die Voraussetzungen der unangemessenen Benachteiligung nur für eine bestimmte aus dem Vertragstypus Werkvertrag ausgegliederte Gruppe von Rechtsgeschäften vorliegen würden mit der Folge, dass das Klauselverbot entsprechend zu beschränken wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; etwa NJW 1985, 320, 325 f. - unter XIII. 2. b) ; NJW 1986, 43, 44; NJW 1990, 1601, 1602; NJW 1993, 1133, 1134), ist hier weder etwas ersichtlich noch vorgetragen.
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dies wäre aber erforderlich (vgl. BGH NJW 1984, 2160; BGH NJW 1989, 582, 583).
  • BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83

    Verbotene Preisnebenabrede

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07
    Dies wäre aber erforderlich (vgl. BGH NJW 1984, 2160; BGH NJW 1989, 582, 583).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • BGH, 03.06.1985 - VIII ZR 150/84

    Formularmäßige Vereinbarung eines Rücktrittsrechts bei falschen Angaben des

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

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