Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5335
OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 182/09 (https://dejure.org/2010,5335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2010 - 3 U 182/09 (https://dejure.org/2010,5335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2010 - 3 U 182/09 (https://dejure.org/2010,5335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Befriedigung des Geschädigten durch den Versicherungsnehmer; Begriff der Sendung i.S.v. § 431 Handelsgesetzbuch (HGB); Berechnung der Haftungshöchstsumme

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Frachtführerhaftpflichtversicherung - Befriedigung eines Dritten

  • tis-gdv.de

    VKH-Versicherung, Zahlung, Verkehrshaftung/VKH

  • rabüro.de

    Zur Frachtführerhaftung bei teilweiser Zerstörung des Frachtgutes

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 105; HGB § 431
    Kein Verlust des Versicherungsschutzes nach neuem VVG wegen Befriedigung des Geschädigten durch den VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 100; VVG § 105; HGB § 431
    Rechtsfolgen der Befriedigung des Geschädigten durch den Versicherungsnehmer; Begriff der Sendung i.S. von § 431 HGB; Berechnung der Haftungshöchstsumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadenszahlung durch den Versicherungsnehmer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zur Ermittlung der entschädigungspflichtigen Gewichte im Sinne von § 431 HGB ist auf die Gesamtheit einer Sendung abzustellen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Direkte Befriedigung des Geschädigten trotz bestehender Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 19.05.2016 - 14 S 26/15

    Gemeindehaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Schadensbeseitigung durch

    Da sich der (mögliche) Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag durch die Befriedigung des Dritten in einen (möglichen) Zahlungsanspruch umgewandelt hat, kann der Versicherungsnehmer den Haftpflichtversicherer nunmehr auch in diesem Fall unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 213; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG 29. Aufl., § 105 Rn. 7).

    Dieser wird dadurch nur gebunden, soweit der Anspruch auch ohne dieses Anerkenntnis tatsächlich bestanden hätte (Ziff. 5.1 Abs. 2 Satz 2 AHB; vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 213; Schneider, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 24 Rn. 130; Harsdorf-Gebhardt, in: Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung 2. Aufl., Ziff. 5 AHB Rn. 3).

    Vielmehr steht der Klägerin, nachdem sie die ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche zugunsten der Anlieger befriedigt und dadurch das Wahlrecht des Beklagten zwischen Abwehr- und Freistellungspflicht konterkariert hat, ein Zahlungsanspruch gegen den Beklagten nur zu, wenn und soweit sie die unter den Versicherungsschutz fallende Forderung auch materiell zu Recht erfüllt hat (§ 106 Satz 2 VVG; vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 213; Harsdorf-Gebhardt, in: Späte/Schimikowski, a.a.O., Ziff. 5 AHB Rn. 3; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 105 Rn. 4; Schimikowski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, Handkommentar 2. Aufl., § 105 Rn. 9).

    Dies nachzuweisen, obliegt nach allgemeinen Grundsätzen dem Versicherungsnehmer, der diesbezüglich das Risiko der Fehlbeurteilung trägt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 213: "auf eigenes Risiko"; Lücke, in Prölss/Martin, a.a.O., § 105 Rn. 7).

  • LG Dortmund, 01.08.2013 - 2 S 5/13

    Anspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei Beschädigung des

    Hat der Versicherungsnehmer den Haftpflichtgläubiger befriedigt, kann er den Haftpflichtversicherer auf Zahlung in Anspruch nehmen (OLG Stuttgart r + s 2010, 284 mit Anmerkung Steinborn in Juris Praxisreport - VersR 7/2010 Anmerkung 4; Armbrüster r + s 2010, 441, 447).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 4 U 174/13
    Rechnet der Dritte allerdings ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers mit der Haftpflichtforderung auf, ist dies keine Befriedigung i. S.v. § 106 S. 2 VVG (vgl. Koch in Bruck/Möller, a.a .O, § 100 Rn. 113; OLG Stuttgart, VersR 2011, 213).
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