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   OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04   

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https://dejure.org/2004,4952
OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Verwechslungsgefahr bestimmt sich auch nach Sinngehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aussprachmöglichkeiten bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Beurteilung der Markenähnlichkeit von Kollisionszeichen nach dem Gesamteindruck der klanglich, bildlich und begrifflich zu vergleichenden Marken ; Dringlichkeitsvermutung für die ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 II Nr. 2; ; UWG § 12 II; ; ZPO § 935; ; ZPO § 937; ; ZPO § 940

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Dringlichkeit als einstweiliger Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 307
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01

    Ausschöpfen der Vollziehungsfrist des§ 929 Abs. 2 ZPO in Bezug auf das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 353 - d-online; GRUR 2001, 164 -Wintergarten-).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Diese Beurteilungskriterien gelten auch für die Beurteilung einer Ähnlichkeit zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer Wortmarke, da der Verkehr sich eher am Wortbestandteil als am Bildbestandteil zu orientieren pflegt (BGH GRUR 1966, 499, 500 - Merck; 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    a.) Die Markenähnlichkeit von Kollisionszeichen ist nach dem Gesamteindruck der klanglich, bildlich und begrifflich zu vergleichenden Marken zu beurteilen (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rn. 299), wobei zur Annahme einer Verwechslungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung ausreichend ist, wenn die Markenähnlichkeit der Kollisionszeichen in einem dieser drei Wahrnehmungsbereiche besteht (BGHZ 139, 340 - Lions; Fezer a.a.O., § 14 Rn. 60).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 353 - d-online; GRUR 2001, 164 -Wintergarten-).
  • OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99

    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Diese Beurteilungskriterien gelten auch für die Beurteilung einer Ähnlichkeit zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer Wortmarke, da der Verkehr sich eher am Wortbestandteil als am Bildbestandteil zu orientieren pflegt (BGH GRUR 1966, 499, 500 - Merck; 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Zunächst ist zu bemerken, dass gleichartige Verstöße Dritter für die Dringlichkeit gegenüber den konkret in Anspruch genommenen Verfügungsbeklagten unbeachtlich sind; die Dringlichkeit ist (allein) im Verhältnis der Verfügungsklägerin zu den Verfügungsbeklagten zu beurteilen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 73 - Parfümtester II; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - e-motion/iMOTION; OLG Frankfurt GRUR 2002, 235).
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, wird die Dringlichkeitsvermutung grundsätzlich - und so auch hier - nicht allein dadurch widerlegt, dass der Antragsteller gegen ihm bekannte gleichartige Verstöße anderer nicht (im Wege eines Eilverfahrens) eingeschritten ist (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2 c bb; OLG Dresden v. 17.12.2002 - 14 U 1732/02 [zit. nach Marx, WRP 2004, 970, 972]; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307; Hess a.a.O. Rn. 126).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    ZS] GRUR-RR 2008, 366 [juris Tz. 29]; OLG Köln GRUR-RR 2003, 296 [juris Tz. 2]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Vor §§ 14 bis 19 d, 195; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. [2009], § 14, 326), bejaht (Senat GRUR-RR 2005, 307 [juris Tz. 23]; 2002, 381 [juris Tz. 31]).

    Danach kann zwar nicht mit dem Landgericht, das sich insoweit zu Unrecht auf das Senatsurteil 2 U 65/04 (= GRUR-RR 2005, 307) beruft (so auch die Klägerin, jedoch pauschal ohne Zitat [Bl. 6]), für den markenrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG eine Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG entnommen werden.

  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
  • OLG Köln, 08.06.2022 - 6 U 220/21

    Ansprüche gegen einen Lizenznehmer und Franchisenehmer; Fehlender Verfügungsgrund

    Hierzu wird auf der einen Seite vertreten, dass der Verfügungsgrund allein im Verhältnis der Parteien zueinander zu bestimmen ist (vgl. ausführlich zum Meinungsstand: Hoppe-Jänisch in GRUR 2015, 1075, mwN; s. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2004 - 2 U 65/04, GRUR-RR 2005, 307).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, steht der Dringlichkeit nach Auffassung des Senats auch nicht allein der Umstand entgegen, dass ein Antragsteller - wie hier unterstellt - gegen Verstöße anderer Personen nicht eingeschritten ist (ebenso OLG Dresden nach Marx WRP 2004, 970, 972; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307; a.M.: OLG Frankfurt WRP 1996, 1193).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Unabhängig davon stellt die Ankündigung der Antragsgegnerin, das Produkt "A" auf der international renommierten Fachmesse "Z" im März 2016 vorstellen zu wollen, einen dringlichkeitsbegründenden "Qualitätssprung" gegenüber der ursprünglichen Vertriebstätigkeit in Belgien dar, denn damit konnte sich die Antragsgegnerin neue Märkte erschließen und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, die weit über die ursprünglichen Aktivitäten in Belgien hinausgingen (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - E-Motion, Tz. 23 bei Juris).
  • BPatG, 11.07.2016 - 27 W (pat) 2/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARAPODO/mirapodo (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Bezüglich der Aussprache sind alle im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegenden und dem Sprachgefühl entsprechenden  Möglichkeiten zu berücksichtigen, wobei auch bei Wortneubildungen die allgemeinen Ausspracheregelungen zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMOTION).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
    Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
  • BPatG, 09.08.2018 - 29 W (pat) 537/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "qonsense (Wort-Bild-Marke)/conlance" -

    Bei der mündlichen Wiedergabe der Widerspruchsmarke sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.10.2015, 29 W (pat) 31/13 - Carsi/Cars; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 9 Rn. 289).
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

  • OLG Hamburg, 20.03.2007 - 7 W 22/07

    Ex-RAF-Terroristen verteidigen ihre Persönlichkeitsrechte zunehmend vor Gericht

  • BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
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