Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- notare-wuerttemberg.de , S. 25
§ 42 ZPO; § 3 BeurkG; § 5 LFGG BW
Ausschließung und Ablehnung von Richtern - Beurkundungsverfahren - Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notar-Ablehnung; Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 42 ff. ZPO über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern im Beurkundungsverfahren; Zulässigkeit der Ablehnung des beurkundenden Notars nach Abschluss der Beurkundung; Erfolgsaussicht hinsichtlich der beabsichtigten ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95
Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01
Wird aber die Beurkundung - wie hier am ... 1998 - abgeschlossen und bedarf es auch keiner weiteren Vollzugshandlungen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1996, 703 m. abl. Anm. Kawohl), dann ist nach deren Abschluss für eine Ablehnung der Beurkundungsperson wegen Befangenheit kein Raum mehr (…Keidel / Winkler, aaO, § 3 Rn 190-192).