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   OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03   

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OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03 (https://dejure.org/2003,2135)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2003 - 4 W 32/03 (https://dejure.org/2003,2135)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 4 W 32/03 (https://dejure.org/2003,2135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fraktion eines Landtags als bürgerlich-rechtlicher nicht rechtsfähiger Verein; Indemnität von Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags; Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage; Sogenannte "Badezimmerszene"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, 14 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG

  • Judicialis

    LVerf BW Art. 37; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; ZPO § 50 Abs. 2; ; UrhG § 97; ; UrhG § 95; ; UrhG § 94; ; UrhG § 15 Abs. 3; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Zulässigkeit der Vorführung eines Videobandes mit pornographischem Inhalt durch die Landtagsfraktion einer Partei bzw. deren medienpolizischen Sprecher vor einem Kreis ausgewählter Pressevertreter im Vorfeld einer Auseinandersetzung im Plenum des Landtages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19 Abs. 3; 38 Abs. 1 S. 2; 46 GG
    Unterlassungsanspruch gegen Presseveröffentlichung einer Fraktion (Sexfilmvorführung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1747 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 619
  • afp 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich allerdings nur derjenige berufen, der mit der Veröffentlichung schutzwürdigen Informationsinteressen der Allgemeinheit nachkommt (BGH NJW 2002, 2317, 2318; 1997, 1152).

    Diese können sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nur dann berufen, wenn mit der Veröffentlichung schutzwürdigen Informationsinteressen der Allgemeinheit entsprochen wird (BGH NJW 2002, 2317, 2318; 1997, 1152).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG werden Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann umfasst, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (BVerfGE 94, 1, 7; 85, 1, 15 m.w.N.).

    Im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der einfach rechtlichen Vorschriften hat regelmäßig eine konkrete, fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsäußerung beeinträchtigten Rechtsguts, hier der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, die das einfache Recht schützen will, zu erfolgen (BVerfGE 94, 1 8).

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich allerdings nur derjenige berufen, der mit der Veröffentlichung schutzwürdigen Informationsinteressen der Allgemeinheit nachkommt (BGH NJW 2002, 2317, 2318; 1997, 1152).

    Diese können sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nur dann berufen, wenn mit der Veröffentlichung schutzwürdigen Informationsinteressen der Allgemeinheit entsprochen wird (BGH NJW 2002, 2317, 2318; 1997, 1152).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG werden Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann umfasst, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (BVerfGE 94, 1, 7; 85, 1, 15 m.w.N.).

    Das ist eine Folge der fundamentalen Bedeutung, die die Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung hat (BVerfGE 85, 1, 16).

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Die Abwägung der Grundrechte der Beteiligten hat vorliegend im Rahmen der Rechtswidrigkeit zu erfolgen (vgl. auch KG NJW 1995, 3392, 3394; zur Abwägung im Urheberrecht s. auch BVerfG NJW 1999, 2880 betreffend § 101 a UrhG).

    Eines Rückgriffs auf einen übergesetzlichen Notstand, dessen mit einer Gefahrenabwehr verbundener Begriff in diesem Zusammenhang nicht treffend erscheint, bedarf es nicht (a. A. KG NJW 1995, 3392, 3394).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Ein Eingriff in diesen Intimbereich durch die Veröffentlichung dieses Teils des Videobandes lässt sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen (vgl. BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; 2000, 2413, 2414).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Darüber hinaus ist auch bei Personen der Zeitgeschichte deren Privat- und Intimsphäre absolut geschützt (vgl. BGH NJW 1985, 1617, 1619).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts kann und muss um so mehr zurücktreten, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage durch einen dazu Legitimierten; hier spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede, weil sonst die Meinungsfreiheit, die Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses ist, in ihrem Kern betroffen wäre (BVerfGE 61, 1, 11).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Insbesondere genügt ein nicht strafbewehrtes Versprechen eines Beklagten, sich der beanstandeten Handlung in Zukunft zu enthalten, dann nicht, wenn der Abweisungsantrag mit der Begründung aufrechterhalten wird, die als verletzend beanstandete Handlung sei berechtigt (BGHZ 14, 163, 167; GRUR 1961, 138, 140).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
    Darüber hinaus ist im Rahmen der Wiederholungsgefahr zu prüfen, ob nicht der frühere Zustand, der zu den Rechtsverletzungen geführt hat, wiederhergestellt werden kann (BGH GRUR 1957, 342, 347).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 87/59

    Familie Schölermann

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

  • LG Bremen, 19.02.1991 - 1 O 2809/90
  • StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66

    Auslegung des Art. 94 BremLV über den Umfang der Indemnität

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

  • OLG München, 22.06.1988 - 21 U 2954/88

    Unterlassungsanspruch wegen Äußerungen im Pressedienst; Passivlegitimation nach

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 15 U 16/94
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • OLG Saarbrücken, 22.10.1993 - 3 U 263/93
  • OLG München, 12.09.1990 - 21 U 4118/89

    Zur Haftung von Abgeordneten für Artikel des Pressesprechers ihrer Fraktion

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78

    Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

    d) Der Senat kann offen lassen, ob der Begriff der Widerrechtlichkeit in § 97 Abs. 1 UrhG im Einzelfall verfassungskonform dahin gehend auszulegen ist, dass im Rahmen einer Güter- und Pflichtenabwägung überragende Bedürfnisse der Meinungs- und Pressefreiheit einen Eingriff in das Veröffentlichungsrecht des Urhebers rechtfertigen können (vgl. Senat NJW 1995, 3392, 3394 - Botho Strauß; OLG Hamburg GRUR 2000, 146, 147 - Berufungsschrift [vom BVerfG NJW 2000, 2416 f., nicht beanstandet]; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619; 621; s.a. BVerfG GRUR 2001, 149 - Germania 3).
  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

    Ob diese Norm auf Fraktionen anwendbar ist, erscheint nach ihrem Wortlaut bereits überaus zweifelhaft (dagegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 W 32/03 -, juris), braucht hier aber nicht entschieden zu werden.

    In Rechtsprechung und Literatur wird ausgehend hiervon der Parlamentsfraktionen zum Teil der Status einer juristischen Person zugebilligt (vgl. Braun/ Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz des Bundes, (2001), S. 501), teilweise wird ein bürgerlich-rechtlicher nicht rechtsfähiger Verein angenommen (OLG Stuttgart, B. v. 22.7.2003 - 4 W 32/03 - juris; OLG Schleswig, Urt. v. 3.5.1995 - 15 U 16/94 - juris) oder die Fraktion wird als rechtsfähige Vereinigung besonderer Art angesehen (vgl. Stevens, Die Rechtsstellung der Bundestagsfraktion 1999, 2000, S. 60, 75f).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

    Teilweise wird vom Status einer juristischen Person ausgegangen (vgl. Braun/ Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz des Bundes, 2001, S. 501; Wolters, Der Fraktions-Status, Eine verfassungsrechtliche Neubestimmung, Parlamentsrechtliche Studien, 1996, S. 156) teilweise wird ein bürgerlich-rechtlicher nicht rechtsfähiger Verein angenommen (OLG Stuttgart, B. v. 22.7.2003 - 4 W 32/03 - juris; OLG Schleswig, Urt. v. 3.5.1995 - 15 U 16/94 - juris) oder die Fraktion als wird als rechtsfähige Vereinigung besonderer Art angesehen (vgl. Stevens, aaO, S. 35, 60 f., 75f,).

    Nach der "Konfusionstheorie" kann sich eine staatliche Organisation als Teil des Staates nicht auf Abwehrrechte gegenüber dem Staat berufen; denn der Staat im engeren Sinne kann in ein und demselben Rechtsverhältnis durch die Grundrechte nicht gleichzeitig berechtigt und verpflichtet werden (Windthorst, Zur Grundrechtsfähigkeit der Deutschen Telekom AG, VerwArch 2004, 377, 393, 393; Stevens, aaO. S. 209; Maunz-Dürig-Herzog, Komm. zum GG Art. 19 Abs. 3 Rdn. 33, 53 f; aA wohl OLG Stuttgart, B. v. 22.7.2003 - 4 W 32/03 - juris).

  • OLG Köln, 11.07.2019 - 15 U 24/19

    Wirklich eine Zählung von Homosexuellen gefordert?

    In diesem Bereich weist eine Fraktion als freie Vereinigung von Abgeordneten aber strukturelle Ähnlichkeiten zu einem nicht-rechtsfähigen bürgerlich-rechtlichen Verein auf (vgl. auch OLG Dresden v. 09.05.2017 - 4 U 102/17, NJW-RR 2017, 1254, 1256; OLG Stuttgart v. 29.05.2013 - 4 U 163/12, NJW-RR 2014, 487, 489; v. 22.07.2003 - 4 W 32/03, NJW-RR 2004, 619, 620; OLG Schleswig v. 03.05.1995 - 15 U 16/94, NVwZ-RR 1996, 103, 104).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2009 - 3 U 39/09

    Besitzrecht des Wohnungsmieters an der Mietwohnung gegenüber dem Vermieter

    So genügt etwa selbst ein strafbewährtes Unterlassungsversprechen dann nicht, wenn im Prozess der Abweisungsantrag mit der Begründung aufrechterhalten wird, die als verletzend beanstandete Handlung sei berechtigt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 619, 623 m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in

    Der Schutzbereich von Art. 55 Thüringische Verfassung ist damit auf die öffentliche Debatte im Plenum, in den Ausschüssen und in den anderen Vorbereitungsgremien beschränkt und erfasst nicht auch Äußerungen außerhalb des Landtages, etwa in Wahlversammlungen und anderen politischen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in der Partei oder anderen nichtparlamentarischen Gremien (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619 ff.; StGH Bremen, MDR 1968, 24 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 16 U 1/17

    Keine Parteifähigkeit des AStA

    Insoweit trägt auch nicht der Verweis der Berufung auf den Beschluss des OLG Stuttgart (nicht Frankfurt/M.) vom 22.7.2003 - 4 W 32/03 [NJW-RR 2004, 619], in welchem einer Landtagsfraktion in Ansehung der Kriterien, die sie zu einem bürgerlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Verein machen, die Parteifähigkeit gemäß § 50 Abs. 2 ZPO anerkennt wurde.
  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09

    Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der

    Ob die Antragstellerin - neben ihrer durch § 35a Abs. 1 SächsGemO öffentlich-rechtlich ausgestalteten Organstruktur - zugleich als nichtrechtsfähiger Verein anzusehen ist, wie es die Antragstellerin unter Hinweis auf zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.7.2003, NJW-RR 2004, 619; ähnlich LAG Hamm, Urt. v. 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01 -, juris; ähnlich Gern a. a. O., Rn. 460; Lunau/Zieschang, SächsVBl.
  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Maßgeblich ist dafür insbesondere, wer die entsprechenden Verträge, etwa mit Rechteinhabern, Geldgebern, ausübenden Künstlern oder sonst Mitwirkenden, als Vertragspartner abschließt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619, 621).
  • LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07

    Unverlangte Telefonwerbung

    An den Nachweis der Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zustellen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 619, 623).
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