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   OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04   

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https://dejure.org/2005,7667
OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2005 - 3 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 3 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Frachtvertrag: Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes von Transportgut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines dem Vorsatz gleichstehenden Verschuldens beim Abstellen eines ungesicherten LKW's über das Wochenende in einem ländlichen Gebiet trotz fehlender Kenntnis über die Werthaltigkeit der Ladung; Einstandspflicht eines Unterfrachtführers für den Verlust der ...

  • Judicialis

    CMR Art. 29 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 29 Abs. 1
    Dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden beim Abstellen eines ungesicherten LKW's über das Wochenende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 12.07.1995 - 18 U 191/94

    Grobe Fahrlässigkeit; Vorsatz; Computer; Lkw; Vorhängeschloß; Plombe;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Nach OLG Hamm (TranspR 1996, 237, 238) stellt ein Vorhängeschloss, das mittels eines Bolzenschneiders ohne weiteres überwunden werden kann und eine Plombe, die ohne weiteres gebrochen werden kann, eine zureichende Diebstahlssicherung nicht dar.

    c) Das gefundene Ergebnis steht der u.a. veröffentlichten Rechtsprechung zu Diebstählen von Transportgut vor allem in Deutschland nicht entgegen, die weit überwiegend ein leichtfertiges Verhalten annehmen (BGH TranspR 1996, 72 ff - Diebstahl einer Palette aus einem auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände abgestellten LKW; TranspR 1981, 123 f - Diebstahl von Ware aus einem auf einem offenen Betriebshof abgestellten LKW; OLG Düsseldorf TranspR 2002, 207 ff - Diebstahl zweier mit Textilien beladener LKW auf öffentlicher Straße in einem Industriegebiet; OLG Hamm TranspR 1998, 463 - Diebstahl von Ware aus einem auf einem LKW befindlichen, unverschlossenen Container auf dem Parkplatz eines Grenzüberganges; TranspR 1996, 237 ff - Diebstahl von Ware in einem Industriegebiet; TranspR 1992, 410 f - Diebstahl wertvoller Unterhaltungselektronikgeräten aus einer auf einem jedermann zugänglichen, unbewachten Betriebsgelände abgestellten Wechselbrücke; TranspR 1989, 155 - Ladegut durch Brand des auf einem nicht eingezäunten, unbewachten Betriebsgrundstücks abgestellten Trailers; LG Hamburg TranspR 1997, 232 - Diebstahl eines Chassis mit aufgeladenem Container, das auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße abgestellt war; verneint: OLG Stuttgart TranspR 2002, 37 f - Diebstahl eines Aufliegers in einem Industriegebiet).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Soweit das Fehlverhalten voll im Organisationsbereich des Frachtführers oder dessen Leuten bzw. Subunternehmern liegen wird (nach BGH VersR 1999, 254, 257 zählt dazu nicht die Diebstahlsgefahr in bestimmten Ländern, auf bestimmten Strecken, die auch Außenstehende ermitteln können), hat der Frachtführer aber jedenfalls, wenn der Ersatzberechtigte plausible Anhaltspunkte für qualifiziert leichtfertiges Verhalten vorbringt, substanziiert mit Namen und Anschrift der beteiligten Personen vorzutragen (OLG Stuttgart TranspR 2003, 308, 311), nicht aber zu beweisen, welche Sorgfalt er bzw. die Subunternehmer als Frachtführer aufgewendet haben (BGH TranspR 1999, 19, 23; VersR 2001, 527, 529 f [WA]).

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gegeben hat, um vorgeschriebene Pausen einzuhalten (BGH TranspR 1999, 19 ff).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 245/93

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    c) Das gefundene Ergebnis steht der u.a. veröffentlichten Rechtsprechung zu Diebstählen von Transportgut vor allem in Deutschland nicht entgegen, die weit überwiegend ein leichtfertiges Verhalten annehmen (BGH TranspR 1996, 72 ff - Diebstahl einer Palette aus einem auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände abgestellten LKW; TranspR 1981, 123 f - Diebstahl von Ware aus einem auf einem offenen Betriebshof abgestellten LKW; OLG Düsseldorf TranspR 2002, 207 ff - Diebstahl zweier mit Textilien beladener LKW auf öffentlicher Straße in einem Industriegebiet; OLG Hamm TranspR 1998, 463 - Diebstahl von Ware aus einem auf einem LKW befindlichen, unverschlossenen Container auf dem Parkplatz eines Grenzüberganges; TranspR 1996, 237 ff - Diebstahl von Ware in einem Industriegebiet; TranspR 1992, 410 f - Diebstahl wertvoller Unterhaltungselektronikgeräten aus einer auf einem jedermann zugänglichen, unbewachten Betriebsgelände abgestellten Wechselbrücke; TranspR 1989, 155 - Ladegut durch Brand des auf einem nicht eingezäunten, unbewachten Betriebsgrundstücks abgestellten Trailers; LG Hamburg TranspR 1997, 232 - Diebstahl eines Chassis mit aufgeladenem Container, das auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße abgestellt war; verneint: OLG Stuttgart TranspR 2002, 37 f - Diebstahl eines Aufliegers in einem Industriegebiet).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Es ist ersichtlich von einer Gewissheit ausgegangen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1993, 935, 937).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 73/96

    Grobe Fahrlässigkeit bei Beförderung von Transportgut durch Italien mit einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Maßgebend hierfür ist die Tatsache, dass nach den überwiegenden Sachverhalten dem Fahrer die Werthaltigkeit des Transportgutes bekannt war (BGH VersR 1998, 1264 ff: Aus dem Frachtbrief ergebe sich, dass die leicht absetzbare Ware von nicht unerheblichem Wert sei).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Die Wiedereröffnung ist nicht geboten, wenn die mündliche Verhandlung ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde und eine Partei entgegen § 296a ZPO neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachreicht (BGH NJW 2000, 142/3).
  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Das Urteil des Erstgerichts lässt erkennen, dass eine umfassende Beweiswürdigung überhaupt und in sachgerechter Weise stattgefunden hat und ein Verstoß gegen die Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze nicht vorliegt, wobei formelhafte Wendungen bezüglich Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft nicht genügen (BGH MDR 2000, 323).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Es hat die wesentlichen Grundlagen, insbesondere bei der Würdigung von Indizien, zum Ausdruck gebracht (BGH NJW 1991, 1894).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01

    Die Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers bei grober Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    c) Das gefundene Ergebnis steht der u.a. veröffentlichten Rechtsprechung zu Diebstählen von Transportgut vor allem in Deutschland nicht entgegen, die weit überwiegend ein leichtfertiges Verhalten annehmen (BGH TranspR 1996, 72 ff - Diebstahl einer Palette aus einem auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände abgestellten LKW; TranspR 1981, 123 f - Diebstahl von Ware aus einem auf einem offenen Betriebshof abgestellten LKW; OLG Düsseldorf TranspR 2002, 207 ff - Diebstahl zweier mit Textilien beladener LKW auf öffentlicher Straße in einem Industriegebiet; OLG Hamm TranspR 1998, 463 - Diebstahl von Ware aus einem auf einem LKW befindlichen, unverschlossenen Container auf dem Parkplatz eines Grenzüberganges; TranspR 1996, 237 ff - Diebstahl von Ware in einem Industriegebiet; TranspR 1992, 410 f - Diebstahl wertvoller Unterhaltungselektronikgeräten aus einer auf einem jedermann zugänglichen, unbewachten Betriebsgelände abgestellten Wechselbrücke; TranspR 1989, 155 - Ladegut durch Brand des auf einem nicht eingezäunten, unbewachten Betriebsgrundstücks abgestellten Trailers; LG Hamburg TranspR 1997, 232 - Diebstahl eines Chassis mit aufgeladenem Container, das auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße abgestellt war; verneint: OLG Stuttgart TranspR 2002, 37 f - Diebstahl eines Aufliegers in einem Industriegebiet).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
    Zudem kann der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe nahe liegen (BGH TranspR 2004, S. 309 ff zu § 435 HGB unter Hinweis auf Art. 29 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 CMR).
  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

  • OLG Stuttgart, 11.06.2003 - 3 U 222/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 131/95

    Grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers bei Transport diebstahlsgefährdeter Güter

  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89

    Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - 18 U 263/00

    Prozessführungsbefugnis eines Assekuradeurs - Agent eines Transportversicherers -

  • OLG Stuttgart, 16.09.1998 - 3 U 111/98

    Ausgestaltung der Wertersatzpflichten eines Frachtführers wegen grob fahrlässiger

  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des

    Zudem kann der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe nahe liegen (BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, TranspR 2004, 309 zu § 435 HGB unter Hinweis auf Art. 29 Nr. 1, Nr. 2 Satz 1 CMR; OLG Stuttgart OLGR 2006, 149).
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