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   OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77   

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https://dejure.org/1977,5969
OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77 (https://dejure.org/1977,5969)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.1977 - 2 U 63/77 (https://dejure.org/1977,5969)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 1977 - 2 U 63/77 (https://dejure.org/1977,5969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bezüglich des Betriebs einer Apotheke auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung; Sittenwidrigkeit von Wettbewerbsverboten mit übermäßiger Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit; Ausdehnung eines Wettbewerbsverbotes auf mehr als drei Jahre; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    Der BGH (NJW 64, 2203) hat für Apothekenpachtverträge ausgesprochen, daß eine in dem Apothekenpachtvertrag vereinbarte Wettbewerbsbeschränkung des Pächters für die Zeit nach Beendigung des Pachtverhältnisses auf keinen Fall über die schutzwerten Interessen des durch das Wettbewerbsverbot Berechtigten hinausgehen darf.

    Der BGH (NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ) hat in jenem Fall aufgrund des Vorbringens der Parteien und einer Äusserung der Landesapotheker-Kammer angenommen, daß sich die geschäftlichen Beziehungen des Pächters innerhalb von 3 Jahren hinreichend verflüchtigen würden.

  • BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 201/56

    Wettbewerbsverbot im Pachtvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    Wettbewerbsverbote, die den Verpflichteten, sei es zeitlich, sei es örtlich oder gegenständlich, übermässig in seiner wirtschaftlichen Freiheit beschränken, verstossen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gegen § 138 BGB (BGH WM 1957, 320; NJW 57, 988; RGRK-BGB 11. Aufl. 1959 ff, Anm. 39 zu § 138 BGB mit weiteren Nachweisen).

    Die gesetzlichen Regeln, die für Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen oder Handelsvertreter bestehen ( § 133 f Gewerbeordnung , § 74 HGB , § 90 a HGB ), sind Sonderregeln und lassen sich auf Wettbewerbsverbote, die zwischen selbständigen Gewerbetreibenden vereinbart werden, nicht entsprechend anwenden (BGHZ 24, 165).

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    Insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 455 ff; 17, 238 ff; 17, 279 ff; 32, 1 ff) wurde die Bedeutung der Berufsfreiheit der Apotheker betont.
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 41/62

    Milchfahrer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    Daß sich Kundenbindungen innerhalb weniger Jahre verflüchtigen, findet seine Bestätigung auch darin, daß ein Wettbewerbsverbot für die Dauer von 2 Jahren für ausreichend erachtet wird, um den Wettbewerbsvorsprung abzubauen, der beim wettbewerbswidrigen Einbruch in einen fremden Kundenkreis entstanden ist (BGH GRUR 70, 182 - Bierfahrer; GRUR 64, 215 - Milchfahrer).
  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 151/67

    Bierfahrer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    Daß sich Kundenbindungen innerhalb weniger Jahre verflüchtigen, findet seine Bestätigung auch darin, daß ein Wettbewerbsverbot für die Dauer von 2 Jahren für ausreichend erachtet wird, um den Wettbewerbsvorsprung abzubauen, der beim wettbewerbswidrigen Einbruch in einen fremden Kundenkreis entstanden ist (BGH GRUR 70, 182 - Bierfahrer; GRUR 64, 215 - Milchfahrer).
  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51

    Wettbewerbsverbot und Dekartellisierung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
    So wurde bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern ein 10jähriges Wettbewerbsverbot (BGH a.a.O.), unter besonderen Umständen sogar ein unbefristetes Wettbewerbsverbot (BGHZ 5, 126) für zulässig erachtet.
  • OLG Celle, 26.04.1989 - 2 U 74/88

    Zulässigkeit von vertraglich vereinbartem Wettbewerbsverbot; Schutzwürdiges

    Ein derartiges zeitlich auf 3 Jahre begrenztes Konkurrenzverbot greift jedenfalls unter Berücksichtigung der räumlichen und gegenständlichen Beschränkungen nicht in einer unzumutbaren Weise in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der Beklagten ein (vgl. BGH NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ; OLG Stuttgart, NJW 1978, 2340 [OLG Stuttgart 12.08.1977 - 2 U 63/77] ).
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