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   OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10   

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https://dejure.org/2011,5615
OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10 (https://dejure.org/2011,5615)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.2011 - 10 U 147/10 (https://dejure.org/2011,5615)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 10 U 147/10 (https://dejure.org/2011,5615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitige Feststellung der Erforderlichkeit der Abnahme eines Werkes und Fälligkeit einer Werklohnforderung mit Rechtskraft eines Urteils auf Abnahme; Entschädigungsansprüche und Kündigungsansprüche eines Unternehmers wegen Annahmeverzugs des Bestellers nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG verweigert Abnahme: AN kann auf Zahlung klagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahmeverweigerung unberechtigt: Fälligkeit der Vergütung! (IBR 2011, 1393)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3172
  • NZBau 2011, 619
  • BauR 2011, 1706
  • BauR 2011, 1830
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Überzeugend hat deshalb der BGH in einer späteren Entscheidung vom 13.12.2001 (Az. VII ZR 27/00) festgestellt, dass ein Annahmeverzug des Bestellers (dort: mit Mangelbeseitigungsarbeiten) allein die Fälligkeit des Werklohns nicht begründet (BGHZ 149, 289, juris RN 17).

    Insbesondere rechtfertigt die von der Entscheidung des BGH (BGH NJW-RR 1986, 211) abweichende Auffassung nicht die Zulassung der Revision, nachdem die Auffassung des Senats von einer späteren Entscheidung des BGH (BGHZ 149, 289) gestützt wird.

  • BGH, 29.10.1985 - X ZR 12/85

    Voraussetzungen des Verzugs des Unternehmers bei einem Werklieferungsvertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    In einer älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird vertreten, dass sich ein Besteller nach Treu und Glauben nicht darauf berufen könne, der Vergütungsanspruch des Unternehmers sei mangels Abnahme noch nicht fällig, wenn der Besteller seine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Herstellung des Werkes verletzt habe (BGH NJW-RR 1986, 211).

    Insbesondere rechtfertigt die von der Entscheidung des BGH (BGH NJW-RR 1986, 211) abweichende Auffassung nicht die Zulassung der Revision, nachdem die Auffassung des Senats von einer späteren Entscheidung des BGH (BGHZ 149, 289) gestützt wird.

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Bei einem Werkvertrag, in den die VOB/B einbezogen ist, stellt § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B eine abschließende Regelung für die Verzinsung der Werklohnforderung dar und schließt die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 286 Abs. 3 BGB, insoweit aus (vgl. BGH BauR 2009, 1736, juris Rn. 49).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Damit ist die Inhaltskontrolle auch dann eröffnet, wenn auch nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der VOB/B vorliegen und auch unabhängig davon, ob eventuell benachteiligende Regelungen im vorrangigen Vertragswerk möglicherweise durch andere Regelungen "ausgeglichen" werden (BGHZ 157, 346 juris RN 11; BGH BauR 2004, 1142 juris RN 11; BauR 2007, 1404, juris RN 17).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Damit wurde eine Abnahme nach Eintritt der Abnahmefähigkeit ernsthaft und endgültig verweigert und der Werklohnanspruch der Klägerin fällig (vgl. BGHZ 167, 345 juris RN 26 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Damit ist die Inhaltskontrolle auch dann eröffnet, wenn auch nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der VOB/B vorliegen und auch unabhängig davon, ob eventuell benachteiligende Regelungen im vorrangigen Vertragswerk möglicherweise durch andere Regelungen "ausgeglichen" werden (BGHZ 157, 346 juris RN 11; BGH BauR 2004, 1142 juris RN 11; BauR 2007, 1404, juris RN 17).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Damit ist die Inhaltskontrolle auch dann eröffnet, wenn auch nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der VOB/B vorliegen und auch unabhängig davon, ob eventuell benachteiligende Regelungen im vorrangigen Vertragswerk möglicherweise durch andere Regelungen "ausgeglichen" werden (BGHZ 157, 346 juris RN 11; BGH BauR 2004, 1142 juris RN 11; BauR 2007, 1404, juris RN 17).
  • LG Stuttgart, 28.10.2010 - 36 O 59/10
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.10.2010, Az. 36 O 59/10 KfH, in Ziffer 1 des Tenors.
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