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   OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02   

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https://dejure.org/2002,3100
OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters nach §§ 21 Abs. 1, Absatz 2, 22 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Erlangung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Schuldnervermögen ; Vergleichbarkeit mit Stellung des Sequesters nach § 106 Konkursordnung (KO); ...

  • Judicialis

    InsO § 21; ; InsO § ... 21 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 2. Alt.; ; InsO § 22; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 22 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 55 Abs. 2; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 2; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 130 Abs. 2; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 142 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 1; ; KO § 106; ; HGB § 441; ; HGB § 464; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Ziff. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Er umfasst nicht nur Handlungen des Gemeinschuldners, sondern auch Maßnahmen eines Gläubigers oder des vorläufigen Sequesters, durch die das Vermögen des Gemeinschuldners gemindert wird (vgl. BGHZ 58, 108, 110; BGHZ 86, 190; vgl. zum Begriff Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, § 129 Rn. 1).

    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).

    (dd) Nach der Rechtsprechung des BGH und wohl herrschender Meinung kann die Ausübung des Anfechtungsrechts im Einzelfall treuwidrig sein, etwa wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Die Stellung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter gem. §§ 21 Abs. 1, Absatz 2 2. Alt., 22 Abs. 2 InsO, der keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners erlangt hat, ist mit der Stellung des sog. Sequesters nach § 106 KO vergleichbar (vgl. BGH NJW 1997, 3028, 3029).

    Auch der BGH hat im Zusammenhang mit § 55 Abs. 2 InsO auf die Vergleichbarkeit der Stellung des bisherigen Sequesters mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hingewiesen (BGH NJW 1997, 3028, 3029).

  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).

    (dd) Nach der Rechtsprechung des BGH und wohl herrschender Meinung kann die Ausübung des Anfechtungsrechts im Einzelfall treuwidrig sein, etwa wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Er umfasst nicht nur Handlungen des Gemeinschuldners, sondern auch Maßnahmen eines Gläubigers oder des vorläufigen Sequesters, durch die das Vermögen des Gemeinschuldners gemindert wird (vgl. BGHZ 58, 108, 110; BGHZ 86, 190; vgl. zum Begriff Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, § 129 Rn. 1).
  • LG Essen, 10.01.2001 - 16 O 534/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Damit ist aber insbesondere der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogene § 55 Abs. 2 S. 1 und 2 InsO nicht anwendbar, denn der so genannte schwache Insolvenzverwalter kann Masseverbindlichkeiten allenfalls dann begründen, wenn er diesbezüglich durch das Gericht ausdrücklich ermächtigt ist (vgl. OLG Köln ZIP 2001, 1422;, Kirchhof, ZInsO, 2000, 296, 300; a.A. etwa LG Essen NZI 2001, 217).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 3/84

    Anfechtung bei Bestellung einer Auflassungsvormerkung als Teil eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Zudem muss die Gegenleistung des Gläubigers nach dem Parteiwillen der Verkehrsanschauung und der tatsächlichen Abwicklungung ein einheitliches Ganzes darstellen, mithin zwischen Leistung und Gegenleistung auch ein enger zeitlicher - unmittelbarer - Zusammenhang bestehen (vgl. BGH WM 1984, 1430 f.; Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 142 Rn. 5).
  • LG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 S 141/01

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des schwachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Die wohl herrschende Meinung differenziert danach, ob neben der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden ist (dann keine Anfechtung) oder ob ein solches nicht angeordnet wurde (dann grundsätzlich Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben; so etwa MüKo-Kirchhof, InsO, 1. Aufl., § 129 Rn. 45, 46; derselbe in ZInsO 2000, 297, 299; Kübler/Brütting InsO, Bd. 2 2001, § 129 Rn. 17; Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 30; Nerlich/Römermann, InsO, § 129 Rn. 45; Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 39, 41 und § 130 Rn. 91 ff.; ebenso LG Karlsruhe ZIP 2002, 362).
  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Damit ist aber insbesondere der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogene § 55 Abs. 2 S. 1 und 2 InsO nicht anwendbar, denn der so genannte schwache Insolvenzverwalter kann Masseverbindlichkeiten allenfalls dann begründen, wenn er diesbezüglich durch das Gericht ausdrücklich ermächtigt ist (vgl. OLG Köln ZIP 2001, 1422;, Kirchhof, ZInsO, 2000, 296, 300; a.A. etwa LG Essen NZI 2001, 217).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung können auch Rechtshandlungen vorläufiger Insolvenzverwalter anfechtbar sein (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900, 1901 m.w.N.; OLG Celle ZIP 2003, 412, 413 f).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Abbuchung von Versicherungsprämien für

    Eine Anfechtung einer solchen Rechtshandlung kann im Einzelfall nur dann treuwidrig sein, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; BGH NJW 1992, 2483 ff.; 2485 ff; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900 ff.; wohl auch BAG ZInsO 2004, 104 ff.).
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