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   OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09   

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https://dejure.org/2009,4732
OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09 (https://dejure.org/2009,4732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2009 - 7 U 89/09 (https://dejure.org/2009,4732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2009 - 7 U 89/09 (https://dejure.org/2009,4732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung für fehlerhafte Produkte: Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage; Ansprüche gegen einen Quasi-Hersteller von Kugelwasserhähnen wegen Schäden an überwiegend privat genutztem Wohnungseigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5; ProdHaftG § 1; ZPO § 253
    Produkthaftung bei Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagebegehrens bei umfangreicher Bezugnahme auf Anlagen; Begründetheit von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum bei nicht ausschließlich privater Nutzung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 253; ; ProdHaftG § 1; ; ProdHaftG § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagebegehrens bei umfangreicher Bezugnahme auf Anlagen; Begründetheit von Ansprüchen nach dem ProdHaftG wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum bei nicht ausschließlich privater Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche nach dem ProdHaftG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung: auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produkthaftung bei Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum (IMR 2009, 429)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 626
  • ZMR 2010, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 121/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Unschlüssigkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Damit liegt eine Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG vor (BGH NJW-RR 2008, 1311).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH NJW-RR 2007, 1409; BGH NJW-RR 2008, 1311).

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Auch haftet er - wegen seiner Ferne zur eigentlichen Produktion - nicht uneingeschränkt für Konstruktions- und Fabrikationsfehler (BGH a.a.O.; BGH VersR 1987, 102).

    Ihn trifft aber eine Instruktionsverantwortung, wenn er eine Ware als sein "Produkt" auf dem Markt vertreibt (BGH VersR 1987, 102; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1119).

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Das Urteil hat zwar keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, ist aber im Hinblick auf die Einstellung einer etwaigen Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nach den §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären (OLG München NZM 2002, 1032 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.03.1995 - 20 U 335/94

    Versicherungsansprüche bei Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Ist letztere Versicherungsnehmerin liegt eine Versicherung für fremde Rechnung vor (§§ 74 ff. VVG), die das Gemeinschaftseigentum und auch das Sondereigentum betrifft (OLG Hamm VersR 1996, 1234).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Eine Güteverhandlung (§ 278 ZPO) zählt hierzu aber noch nicht (BGHZ 100, 383/389; Zöller/Greger, a.a.O., § 269, Rn. 13).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Es geht vorliegend nicht um Hinweise, die geboten sind, weil die Verwendung des Produkts mit bestimmten Gefahren verbunden ist (BGHZ 116, 60).
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93

    Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    In der Rechtsprechung anerkannt sind insbesondere eigenständige Produktbeobachtungs- und Hinweispflichten von Vertriebshändlern, die eine Schlüsselposition innehaben und sich in besonderer Weise mit dem Produkt identifizieren, indem sie es mit ihrem Markennamen in den Verkehr bringen (BGH NJW 1994, 517; BGH NJW-RR 1995, 342; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1268).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH NJW-RR 2007, 1409; BGH NJW-RR 2008, 1311).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Zwar begründen die verwendeten Kennzeichen nur dann eine Eigenschaft als Quasi-Hersteller, wenn sie den Eindruck erwecken, der Verwender habe das Produkt selbst gefertigt und übernehme die Verantwortung für seine Sicherheit (BGH NJW 2005, 2695; MüKo/Wagner, a.a.O., § 4, Rn. 26).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
    Diese entstehen für den Quasi-Hersteller noch nicht dadurch, dass er seinen Namen an einem fremd hergestellten Produkt anbringt (BGH NJW 1980, 1219).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

  • OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1993 - 7 U 77/89

    Instruktionspflichten des Quasiherstellers

  • OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98

    Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 7 U 84/15

    Herstellerbegriff nach dem ProdHaftG :; Hersteller; Quasi-Hersteller;

    Erkennt der Rechtsverkehr dagegen, dass der Händler die Ware mit einer als solcher eindeutig erkennbaren Handelsmarke kennzeichnet, so ist die Quasi-Herstellereigenschaft abzulehnen; dabei kommt es auf eine typisierende Betrachtung an (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2009, Az. 7 U 89/09; Wagner in Münchener Kommentar (6. Auflage, 2013), § 4 ProdHaftG, Rn. 26; Oechsler, a.a.O., Rn. 64).
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