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   OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08   

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https://dejure.org/2008,3753
OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08 (https://dejure.org/2008,3753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2008 - 10 U 97/08 (https://dejure.org/2008,3753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2008 - 10 U 97/08 (https://dejure.org/2008,3753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zahlungsklage gegen den öffentlichen Auftraggeber: Erstattung von Mehrkosten wegen Steigerung der Stahlpreiskosten infolge Bauzeitverschiebung; Auslegung eines Bieterangebots mit dem Vorbehalt einer Angebotsanpassung bei Zuschlagsverzögerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Modifikationen des Angebots während der Bindefrist; Anforderungen an die Feststellung des Verzichts des Auftraggebers auf die Bindungswirkung eines Teils des Angebots; Bestimmung des Gegenstands des Zuschlags im Verhandlungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 147; ; BGB § 150 Abs. 2; ; VOB/A § 3 b Nr. 1 c); ; VOB/A § 19 Nr. 2; ; VOB/A § 19 Nr. 4; ; VOB/B § 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Modifikationen des Angebots während der Bindefrist; Anforderungen an die Feststellung des Verzichts des Auftraggebers auf die Bindungswirkung eines Teils des Angebots; Bestimmung des Gegenstands des Zuschlags im Verhandlungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren: Modifikation des Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Preisgleitklausel für überlange Bindefrist: Wirksam? (IBR 2009, 129)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1023
  • VergabeR 2009, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Die Fallgestaltung weicht deshalb von derjenigen ab, über die der Bundesgerichtshof (BGHZ 162, 259; vgl. auch OLG Hamm BauR 2007, 878) zu entscheiden hatte.

    Ergänzend ist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu verweisen, wonach sich ein Anspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B nicht ergibt, wenn die Bauzeitverschiebung bereits Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung war (BGHZ 162, 259, Juris RN 31).

  • LG Stuttgart, 23.05.2008 - 34 O 17/08
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.05.2008, Az. 34 O 17/08 KfH, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichtes Stuttgart, 34. Kammer für Handelssachen, AZ: 34 O 17/08 KfH, verkündet am 23.5.2008, wird aufgehoben.

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03

    Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (BGH a.a.O., Juris RN 22 m.w.N.; BauR 2007, 120, Juris RN 15; Palandt-Grüneberg, BGB 67. Auf. § 311 RN 37).
  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Angesichts des Ergebnisses der Verhandlungen ist hier trotz einer zeitlichen Überholung der Vertrag nicht mit den ursprünglich ausgeschriebenen Ausführungsfristen zustande gekommen, so dass die Entscheidung des OLG Hamm (NZBau 2008, 508) hier ohne Aussagekraft ist.
  • LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03

    Bauzeitverschiebung durch Vergabeverfahren: Mehrvergütungsanspruch!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Nachdem die Parteien einvernehmlich die Abänderung der Ausführungsfristen in der Besprechung vom 2.3.2004 vor Vertragsabschluss neu festgelegt haben, kommen die Erwägungen des OLG Jena (NZBau 2005, 341) sowie der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts Erfurt (BauR 2005, 564) nicht zum Zug.
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Nachdem die Parteien einvernehmlich die Abänderung der Ausführungsfristen in der Besprechung vom 2.3.2004 vor Vertragsabschluss neu festgelegt haben, kommen die Erwägungen des OLG Jena (NZBau 2005, 341) sowie der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts Erfurt (BauR 2005, 564) nicht zum Zug.
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof es abgelehnt, selbst im Falle der Überwälzung eines ungewöhnlichen Risikos auf einen Bieter vertragliche Haftungsansprüche unmittelbar aus der VOB/A herzuleiten (BGHZ 124, 64, Juris RN 18 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Nach § 305 Abs. 1 BGB ergibt sich die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluss nur eines Vertrages abzielt (BGH NJW 1997, 135, Juris RN 10).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 24 U 58/05

    Ausschreibungsverfahren: Angebotsmodifikation wegen veränderter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08
    Die Fallgestaltung weicht deshalb von derjenigen ab, über die der Bundesgerichtshof (BGHZ 162, 259; vgl. auch OLG Hamm BauR 2007, 878) zu entscheiden hatte.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15

    Rechtsfolgen einer überlangen Bindungsfrist bei der Ausschreibung von

    Das Landgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich der dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.11.2008 ( 10 U 97/08) zugrunde liegende Sachverhalt grundlegend vom vorliegenden Sachverhalt unterscheidet.
  • LG Frankfurt/Oder, 20.08.2015 - 31 O 16/15

    Vergabeverfahren: Zustandekommen eines Vertrages durch Zuschlag innerhalb einer

    Dementsprechend kann er, wenn er ohne rechtfertigenden Grund eine überlange Bindefrist bestimmt hat, ein im Ausschreibungsverfahren erhaltenes Angebot dann nicht mehr annehmen, wenn zum Zeitpunkt der Annahme von einem Erlöschen des Angebotes des Bieters nach § 147 Abs. 2 BGB auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.1999; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 5. Auflage, § 10 Rn. 644 f.; Heiermann/Bauer, in: Heiermann/ Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, § 10 VOB/A Rn. 34; wohl auch BGH aaO, insbesondere Rn. 23, 29 bei juris; a.A. Dreher/Motzke, Beck´scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflage, § 18 VOB/A Rn. 92 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2008, 10 U 97/08).

    Vor diesem Hintergrund trägt auch der Verweis der Klägerin auf die Ausführungen des OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2008, 10 U 97/08 nicht: Im dortigen Fall war bei einer Ausschreibung eine Frist für die Einreichung der Angebote bestimmt auf den 19.09.2003, und der Bieter reichte am 01.10.2003 ein Angebot ein, an das er sich nach dessen Zif.

  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Eine Rolle spielen mögen bei der Fristbestimmung im Verhandlungsverfahren auch etwaige Unwägbarkeiten, die die Dauer von Verhandlungen mit den Bietern betreffen (s. OLG Stuttgart, Urt.v. 24.11.2008 - 10 U 97/08 -).
  • VK Sachsen, 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

    Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

    Verhandeln heißt in diesem Zusammenhang, dass Auftraggeber und potentielle Auftragnehmer den Auftragsinhalt und die Auftragsbedingungen solange besprechen, bis klar ist, wie die Leistung ganz konkret beschaffen sein soll, zu welchen Konditionen der Auftragnehmer diese liefert und grundsätzlich insbesondere auch, zu welchem Preis geliefert wird (BGH, Urteil vom 10.09.2009, Az.: VII ZR 255/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006, Az.: VII - Verg 21/06; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2008, Az.: 10 U 97/08).
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