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   OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97   

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https://dejure.org/1997,2055
OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97 (https://dejure.org/1997,2055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.1997 - 2 U 4/97 (https://dejure.org/1997,2055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 2 U 4/97 (https://dejure.org/1997,2055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besonderen Vertragsbedingungen nach dem kommunalen einheitlichen Verdingungsmuster; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vertragliche Nebenpflichten des Werkunternehmers ; Abwägung zwischen Pflichtenkumulierung und Vertragsgerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlageklauseln für Baustrom und Bauwasser unwirksam? (IBR 1997, 363)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauschuttklausel unwirksam? (IBR 1997, 413)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 312
  • ZIP 1998, 502
  • BB 1998, 502
  • BauR 1998, 408 (Ls.)
  • BauR 1998, 409
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über den Abzug einer

    Denn die Klausel benachteiligt wegen der fehlenden Anknüpfung des Abzugs an die tatsächliche Abnahme von Wasser/Strom überhaupt aber auch wegen jeglichen Bezugs auf den tatsächlichen Verbrauch den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312, 313; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1042, 1043).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98

    Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden (Überwälzung von Wasserkosten auf den

    Daher kann entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312 f) die Beklagte als Besteller nur dann das der Höhe nach pauschalierte Entgelt für Bauwasser fordern, wenn der Unternehmer nachweislich von ihrem Angebot, das von ihr zur Verfügung gestellte Bauwasser zu nutzen, Gebrauch gemacht hat.
  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    b) Selbst wenn die Höhe der prozentualen Beteiligung an Baustrom und Bauwasser von 0, 03 % individuell ausgehandelt wäre, ist die Klausel wegen der fehlenden Anknüpfung an den tatsächlichen Verbrauch unwirksam (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 312 [313]).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 2 Wx 72/98

    EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie vom 17. Juli 1969 (69/355/EWG

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgt zwar, daß die Gebühren für eine Handelsregistereintragung nicht erhoben werden dürfen, soweit ihre Höhe gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (Senat, Beschluß vom 16. November 1998, 2 Wx 45/98, OLGR 1999, 111; BayObLG, NJW 1999, 652 [653]; Gustavus, ZIP 1998, 502 [504]; Lappe, NJW 1998, 1112, [1115]; Schuck, DStR 1998, 820 [821]); der Entscheidung ist jedoch nicht zu entnehmen, daß § 26 KostO überhaupt nicht mehr für eine Gebührenerhebung im Rahmen eines Registerverfahrens herangezogen werden kann und damit - entsprechend der Ansicht der Beteiligten zu 1) - bis zu der geplanten Einführung von aufwandsbezogenen Festgebühren (vgl. BayObLG, NJW 1999, 562 [564]; Runderlaß des baden-württembergischen Justizministeriums vom 27. April 1998, ZIP 1998, 1246 [1248]; Mathias, JurBüro 1998, 566) Handelsregistereintragungen kostenfrei vorgenommen werden müssten.

    Allerdings sind diese im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf das vom Europäischen Gerichtshof tolerierte Maß zurückzuführen (vgl. BayObLG, NJW 1999, 652 [654]; Gustavus, ZIP 1998, 502 [504], Mathias, JurBüro 1998, 566).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01

    Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der

    Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - Tz. 53 [ZIP 1998, Seite 206 ff.]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307; Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).
  • OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00

    Bauhandwerkersicherheit; Verzug; Zurückbehaltungsrecht; Nachbesserung; Abnahme;

    bb) Das OLG Stuttgart (NJW-RR 98, 312) meint, der pauschale Abzug für den Gebrauch von Strom und Wasser benachteilige den Unternehmer unangemessen, weil er auch dann zahlen müsse, wenn er überhaupt keinen Strom und kein Wasser verbraucht habe.
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00

    Kosten eines badischen Urkundsnotars: Unvereinbarkeit der Kostenansätze für

    Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - , Tz. 53 [ZIP 1998, S. 206 ff]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307, Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Dann sind aber die nationalstaatlichen Gesetze (hier § 26 KostO) nicht verbindlich, wenn sie der Richtlinie widersprechen; es gilt der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (vgl. Gustavus ZIP 1998, 502/503; Müller-Graff DRiZ 1996, 305/306 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2005 - 21 U 195/03

    Abrechnung eines insolvenzbedingt gekündigten Bauvertrages

    Die formularmäßige Umlageklausel hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie den Auftragnehmer durch die Überbürdung verbrauchsunabhängiger Kosten unangemessen benachteiligt (vgl.: OLG Hamm NJW-RR 1997, 1042; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 312).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Der Senat geht im weiteren, unbeschadet der Frage, ob eine ausschließlich aus natürlichen Personen bestehende Vermögensverwaltungsgesellschaft überhaupt in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt (vgl. dazu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie; Gustavus ZIP 1998, 502/503), davon aus, dass der Vorgang der Eintragung eines Gesellschafterwechsels, wie er hier von den Gesellschaftern zu veranlassen war, grundsätzlich von Art. 10 Buchst. c erfasst wird.
  • OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98

    Feststellungen zu dem tatsächlichen Aufwand bei der Eintragung der Niederlassung

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA

  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

  • LG Hagen, 06.09.2023 - 21 O 75/20

    Komplettheitsklausel bei Detail-Pauschalvertrag ist unwirksam!

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