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   OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13   

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https://dejure.org/2013,23558
OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 U 9/13 (https://dejure.org/2013,23558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reine Auskunftsanfrage an ein Unternehmen ist kein unzulässiger Spam

  • JurPC

    Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne Einwilligung des betroffenen Unternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Kontaktaufnahme mit Gewerbetreibenden seitens der Betreiber einer Wirtschaftsdatei zum Zwecke der Aktualisierung des Datenbestandes

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 S 1 UWG, § 7 Abs 1 S 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne Einwilligung des betroffenen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; BDSG § 4 Abs. 2 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme der Betreiber einer Wirtschaftsdatei mit Gewerbetreibenden zum Zwecke der Aktualisierung des Datenbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auskunftsanfrage an ein Unternehmen Spam?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auskunftsanfrage an Unternehmen keine Werbung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfrage der Unternehmensdaten zur Aufnahme in Wirtschaftsdatei ist keine unzumutbare Belästigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfrage der Unternehmensdaten zur Aufnahme in Wirtschaftsdatei ist keine unzumutbare Belästigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Faxabfrage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 191/11

    Begriff der unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 Abs. 1 UWG;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (Art. 2 a RL 2006/114/EG; BGH GRUR 2009, 980 [Tz. 13] - E-Mail-Werbung II ; OLG Köln NJOZ 2013, 692, 694; OLG München WRP 2013, 111, 112; Köhler a.a.O. § 7, 33 i.V.m. § 2, 15; Hasselblatt a.a.O. § 61, 29; Ohly a.a.O. § 7, 35; Mehler a.a.O. § 7 UWG, 33; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. [2013], § 7, 18).

    So hat auch das OLG Köln einen Anruf eines Meinungsforschungsinstituts im Auftrag eines Autoscheibenreparateurs, um die Akzeptanz und Bewertung der zurückliegenden Dienstleistung, also die Zufriedenheit mit der Geschäftsabwicklung, zu erfragen, als Werbung eingestuft, da dadurch das Unternehmen den Eindruck erwecke, es bemühe sich weiterhin um den Kunden (OLG Köln NJOZ 2013, 692, 694).

    Nach diesem Ergebnis muss auch nicht der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang ein auf § 7 UWG gestützter Unterlassungsanspruch von der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gedeckt ist (vgl. hierzu: verneint wegen unionsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Verfolgung eines Verstoßes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG: Köhler WRP 2013, 567, 569; bejaht: OLG Köln NJOZ 2013, 692, 695 und wiederum in WRP 2013, 659 [juris Tz. 10]; LG Ulm US 12).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Hinsichtlich des Verständnisses des Tatbestandsmerkmals der geschäftlichen Handlung kann sich der Senat nun leiten lassen von dem - soweit ersichtlich - in Fachzeitschriften noch nicht veröffentlichten, am 15.07.2013 in die Aktuelle Rechtsprechungsübersicht des BGH eingestellten Urteil vom 10.01.2013 - I ZR 190/11 - Standardisierte Mandatsbearbeitung (nun auch in Juris), das sich mit dieser Anspruchsvoraussetzung grundsätzlich befasst.

    Diese ist rechtsgrundsätzlich und höchst aktuell durch die bezeichnete BGH-Entscheidung vom 10.01.2013 - I ZR 190/11 - Standardisierte Mandatsbearbeitung beantwortet.

  • LG Ulm, 11.01.2013 - 10 O 102/12

    Faxabfrage durch Wirtschaftsauskunftei nicht zulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Zum einen wird auf die Feststellungen im angegriffenen Urteil (veröffentlicht in WRP 2013, 676 = BeckRS 2013, 06259) verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

    unter Abänderung des am 11.01.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Ulm - Az.: 10 O 102/12 KfH - die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08

    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Sie umfasst sowohl die Absatzwerbung wie die Nachfragewerbung, also das Bemühen um den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2008, 925 [Tz. 16] - FC Troschenreuth [dort Werbebannerplatzierungsangebot auf Homepage des Clubs bei Zahlung von Entgelt je Klick]; 2008, 923 [Tz. 12] - Faxanfrage im Autohandel [Fahrzeugankaufwerbung]; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13] - Revision I ZR 13/09 durch Rücknahme erledigt; Köhler a.a.O. § 7, 33; Hasselblatt a.a.O. § 61, 30; Keller in Harte/Henning a.a.O. § 2, 13; Menebröcker a.a.O. § 7, 34).

    Dagegen liegt keine Werbung oder geschäftliche Handlung vor, wenn die Umfrage von einem neutralen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt wird und nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dient (Koch a.a.O. § 7, 20; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13]; Ohly a.a.O. § 7, 44; Mehler a.a.O. § 7, 24; BT-Drs. 16/10145 S. 21).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    In diese Wertung fügt sich auch ein, dass ein Abwerben eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz im Wege eines Telefongespräches, das ebenfalls die Arbeitskraft dieses Mitarbeiters im Fremdinteresse bindet und die Telefonanlage des Arbeitgebers des angerufenen Mitarbeiters sachwidrig belegt, nach der Rechtsprechung des BGH dann hinzunehmen ist, mithin letztlich als zumutbar gilt, wenn sie sich auf eine erste (einzige) Kontaktaufnahme und zeitlich auf das Notwendigste beschränkt (BGH GRUR 2008, 262 [Tz. 8 f] - Direktansprache am Arbeitsplatz III ; vgl. hierzu auch Köhler a.a.O. § 7, 141 und insbes. 175, dort auch zur rechtlichen Erfassung dieser Störung nach § 7 Abs. 1 UWG; zu Letzterem ebenso Lehmler a.a.O. § 3 UWG, 60 und Ohly a.a.O. § 4, 10/31).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Ausnahmen von diesem Grundsatz, dem zufolge die Sachurteilsvoraussetzungen vorrangig zu prüfen sind, sind anerkannt für das Rechtsschutzbedürfnis und das bei Feststellungsklagen erforderliche besondere Feststellungsinteresse sowie gerade die Prozessführungsbefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 UWG; deren Prüfung kann unterbleiben, wenn die Unbegründetheit der Klage bereits feststeht (BGH U. v. 07.03.2013 - I ZR 30/12 [Tz. 10] - Grundpreisangabe im Supermarkt ).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Ein solches Überspringen einer grundsätzlich vorrangig zu prüfenden (auch) Prozessvoraussetzung ist zulässig, wenn deren Bewertung mit Schwierigkeiten verbunden und - wie hier - die materiell-rechtliche Unbegründetheit jedenfalls gesichert festzustellen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1075 [Tz. 13] - Betriebsbeobachtung ; Z 156, 1 [Tz. 44] - Paperboy ).
  • OLG Köln, 14.10.2011 - 6 U 225/10

    Wettbewerbswidrigkeit unrichtigen anwaltlichen Vortrags in einem Antwortschreiben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Eine geschäftliche Handlung eines Rechtsanwalts wurde verneint von OLG Karlsruhe WRP 2013, 656 bei systematischem Falschvortrag für wegen Urheberrechtsverletzung im Internet abgemahnten Mandanten.
  • OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hinsichtlich unaufgeforderter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Nach diesem Ergebnis muss auch nicht der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang ein auf § 7 UWG gestützter Unterlassungsanspruch von der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gedeckt ist (vgl. hierzu: verneint wegen unionsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Verfolgung eines Verstoßes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG: Köhler WRP 2013, 567, 569; bejaht: OLG Köln NJOZ 2013, 692, 695 und wiederum in WRP 2013, 659 [juris Tz. 10]; LG Ulm US 12).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
    Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (Art. 2 a RL 2006/114/EG; BGH GRUR 2009, 980 [Tz. 13] - E-Mail-Werbung II ; OLG Köln NJOZ 2013, 692, 694; OLG München WRP 2013, 111, 112; Köhler a.a.O. § 7, 33 i.V.m. § 2, 15; Hasselblatt a.a.O. § 61, 29; Ohly a.a.O. § 7, 35; Mehler a.a.O. § 7 UWG, 33; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. [2013], § 7, 18).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06

    Faxanfrage im Autohandel

  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • KG, 10.12.2020 - 2 U 4/12

    Stationspreise

    Der Senat hat die ursprünglich vier Berufungsverfahren (2 U 4/12 .kart, 2 U 9/13 .kart, 2 U 18/13 .kart und 2 U 10/14 .kart) mit einem Beschluss vom 30. November 2015 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
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