Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11   

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https://dejure.org/2011,5022
OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11 (https://dejure.org/2011,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2011 - 201 Kart 2/11 (https://dejure.org/2011,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2011 - 201 Kart 2/11 (https://dejure.org/2011,5022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufhebung einer kartellrechtlichen Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Wasserentgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Missbrauchsverfahren der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg gegen die Energie Calw GmbH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartellrechtliche Obergranze bei den Wassergebühren?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Missbrauchsverfahren der Landeskartellbehörde gegenüber privaten Wasserversorgern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Missbrauchsverfahren der Landeskartellbehörde gegenüber privaten Wasserversorgern

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)
  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellsenat des OLG Stuttgart verhandelt über Wasserpreise der Stadt Calw

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde aufgehoben

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Seelen schlagen ach in meiner Brust

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    So ist denn in einem vor dem BGH geführten Verfahren eine Verfügung der hessischen Landeskartellbehörde vom 09.07.2007 betreffend die Zeit bis zum 31.08.2008 weiterhin den Vorschriften des § 103 GWB 1990 wie auch § 22 Abs. 5 Ziff. 5 GWB 1990 unterstellt worden (BGHZ 184, 168 [Tz. 19] - Wasserpreise Wetzlar ; vgl. auch Anm. Dreyer und Bartl, NJW 2010, 2553), und dies unabhängig davon, ob die Versorgungsunternehmen einen Demarkations- oder Konzessionsvertrag abgeschlossen und bei der Kartellbehörde angemeldet hatten (BGHZ a.a.O. [Tz. 20 und 22 f.] - Wasserpreise Wetzlar ).

    Danach hat sie gerade den Gleichartigkeitsansatz i.S.v. § 103 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GWB 1990 (Vergleichskonzept) nicht bemüht und damit auch nicht die dort zu Lasten der Betroffenen bestehende Nachweisregel (so aber die Sachbehandlung im Falle BGHZ 184, 168 f. - Wasserpreise Wetzlar ).

    Zudem ist die Herleitung und Festlegung des Wasserpreises in diesem Zeitraum (kalkulatorischer) Ansatz (Sockel) für die Folgezeiträume, weshalb dieser auch als beendet gedachten Zeitspanne Fortwirkung zukommt (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des BGH zu § 315 BGB und Sockelfortschreibungen; ferner BGHZ 184, 168 [Tz. 16] - Wasserpreise Wetzlar , dort allerdings damit das Feststellungsinteresse begründend).

  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Das Vergleichsmarktkonzept kann dann an seine Grenzen stoßen, wenn alle in Betracht zu ziehenden Vergleichsmärkte ebenfalls monopolistisch strukturiert sind (BGHZ a.a.O. [juris Tz. 23] - Stadtwerke Mainz ; BGHSt 52, 1 [Tz. 16] - Papiergroßhandel ; Nothdurft a.a.O. 125) Auf andere Methoden wie die Kostenkontrolle oder das Konzept der Gewinnbegrenzung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgegriffen werden (Nothdurft a.a.O. 107).

    Missbräuchlich ist nur der auch den Erheblichkeitszuschlag überschreitende Preisanteil (BGHSt 52, 1 [Tz. 10] - Papiergroßhandel ; Nothdurft a.a.O. 118).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Deshalb hat der BGH dort die Anspruchsgrundlage auch bezeichnet mit " § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 GWB" (BGH a.a.O. [Tz. 31 und 54] - Arealnetz ; ebenso BGHZ 163, 282 [Tz. 17] - Stadtwerke Mainz ; NJW-RR 2011, 774 [Tz. 24) - Entega II ).

    Da die Missbräuchlichkeit eines Verhaltens nur angenommen werden kann, wenn es vom Vergleichsmaßstab deutlich abweicht, ist bei der Beurteilung des Preismissbrauchs zudem ein Erheblichkeitszuschlag zu berücksichtigen (BGH a.a.O. [juris Tz. 32] - Stadtwerke Mainz [ "bedarf es eines erheblichen Abstandes" ]; NJW-RR 2011, 774 [Tz. 32] - Entega II ; Götting a.a.O. 77; Bechtold a.a.O. 92; Möschel a.a.O. 160; Nothdurft a.a.O. 117).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Dieses Untersagungsverfahren ist Verwaltungsverfahren nach §§ 54 f. GWB (Bornkamm in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 11. Aufl. [2011] § 32, 8; vgl. auch BGHZ 163, 282 [juris Tz. 11] - Stadtwerke Mainz ).

    Deshalb hat der BGH dort die Anspruchsgrundlage auch bezeichnet mit " § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 GWB" (BGH a.a.O. [Tz. 31 und 54] - Arealnetz ; ebenso BGHZ 163, 282 [Tz. 17] - Stadtwerke Mainz ; NJW-RR 2011, 774 [Tz. 24) - Entega II ).

  • BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95

    BGH läßt Preisbindung für Text-CD-ROM zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn Gegenstand der Auseinandersetzung Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung waren, deren Klärung auch im Interesse der Betroffenen lag; danach entspricht es nicht der Billigkeit, die unterlegende Kartellbehörde auch mit den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen zu belasten (BGHZ 135, 74 [juris Tz. 47] - NJW auf CD-ROM ; Kühnen a.a.O. § 78 GWB, 4).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07

    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Soweit zur Mitwirkungs- und Substantiierungspflicht des Unternehmens bei der Darlegung der eigenen Kostenstruktur auf OLG Frankfurt 18.11.2008 - 11 W 23/07 [Kart] - Enwag (ZNER 2008, 375) verwiesen wird (Schneider a.a.O. § 57, 21), war dort allerdings nicht § 19, sondern § 103 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GWB a.F. betroffen, nach welchem ein Missbrauch zu bejahen war, wenn ein Versorgungsunternehmen ungünstigere Preise forderte als gleichartige Versorgungsunternehmen, es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm nicht zurechenbar sind.
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Nachdem das BVerfG dieses Verständnis als mit Art. 1 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt und eine Abwägung der Umstände des konkreten Falles einschließlich des Verfahrensausgangs für angezeigt erachtet hatte (BVerfGE 74, 78 [juris Tz. 43 und 46], ist eine solche Beachtung Rechtsprechungspraxis geworden, was dazu führt, dass dem obsiegenden Beschwerdeführer in der Regel die außergerichtlichen Kosten erstattet werden (Bechtold a.a.O. § 78, 7; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesen-kampff a.a.O. § 78 GWB, 4; vgl. auch Bunte a.a.O. § 78, 9).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 34/09

    Insolvenzverfahren: Absonderungsrecht des Grundstückseigentümers wegen dinglicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Für eine Analogie ist nur Raum, wenn eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegt; ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zu Grunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH WM 2010, 806 [Tz. 10]; Z 183, 13 [Tz. 14]).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11

    Zum Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    Dies hat der BGH jedoch übernommen, indem er dem Beschwerdegegner für die nach Aufhebung und Zurückverweisung notwendig werdende neue Verhandlung den Hinweis gegeben hat, " dass nach § 32 Abs. 2 keine grundsätzlichen Bedenken dagegen bestehen, im Rahmen einer Abstellungsverfügung auch Maßnahmen anzuordnen, die der Beseitigung einer geschehenen, aber noch gegenwärtigen Beeinträchtigung dienen" (BGH a.a.O. [Tz. 16] - Stadtwerke Uelzen ; bekräftigend Bornkamm, der an dieser Entscheidung selbst mitgewirkt hat; ebenso OLG Frankfurt Beschluss vom 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart) [II 2. bb) (aa) (a)]; die ältere Kommentarliteratur konnte - anders als Bechtold a.a.O. 14 - diese Entscheidungen noch nicht berücksichtigen; Anm. Klaue ZNER 2009, 33, dort allerdings nur zur Marktabgrenzung).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11
    § 19 Abs. 1 GWB ist die generalklauselartige Fassung des Verbots, die Bestimmungen in § 19 Abs. 4 GWB besitzen Beispielscharakter (BGHZ 163, 296 [juris Tz. 30] - Arealnetz ).
  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

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