Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20989
OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09 (https://dejure.org/2010,20989)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2010 - 4 U 76/09 (https://dejure.org/2010,20989)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 4 U 76/09 (https://dejure.org/2010,20989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Es ist im Grundsatz jedermanns eigene Angelegenheit, sich die notwendigen Informationen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko selbst zu beschaffen (BGH NJW 1989, 763 [764]).

    Die Rechtsprechung bejaht eine Pflicht zur Mitteilung auch ohne Nachfrage dann, wenn eine Aufklärung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und den im Verkehr üblichen Gewohnheiten geboten ist und der Partner daher mit einer Aufklärung der Sachlage redlicherweise rechnen darf (BGH NJW 1989, 763 [764]; RGZ 77, 309 [314]; RGZ 111, 233 [235]).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass aus dem Zusammenwirken von privaten (gegebenenfalls auch juristischen) Personen mit der öffentlichen Hand ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis begründet werden kann, wenn ein besonders enges Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder der Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis für eine angemessene Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (BGHZ 135, 341 [343 - 347]; BGHZ 59, 303 [305]; BGHZ 54, 229 [303]; BGHZ 21, 214 [218]; BGH NVwZ 1990, 1103 [1104]).

    Das Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Ziel begründet zwischen den Parteien Rechte und Pflichten, die es erlauben, die Grundsätze des vertraglichen Schuldrechts auf ihre Beziehungen zueinander anzuwenden (BGHZ 135, 341 [346]).

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Es besteht also grundsätzlich keine allgemeine Aufklärungspflicht (BGH NJW 1983, 2493 [2494]; Erman/Palm, BGB, 12. Aufl. 2008, § 123 Rn. 19; MüKo/Kramer, BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn 18; Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl. 2010, § 123 Rn 5).

    Eine Aufklärungspflicht kann immer nur aus besonderen Gründen anhand der Umstände des Einzelfalles bejaht werden (BGH NJW 1983, 2493 [2494]; MüKo/Kramer, BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn 17).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Auch die Anforderungen aus §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 277 ZPO sind hier nicht tangiert - zudem ist der Bundesgerichtshof auch hier großzügig und lässt Bezugnahmen zu (BGH NJW-RR 2004, 639 [640]) - denn der vom Kläger geltend gemachte Schaden lässt sich aus dem Anlagenkonvolut und dem Prozessvortrag nachvollziehen.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1981 - 21 U 16/81

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung; Anspruch auf rechtliches Gehör im Prozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Insoweit ist zunächst auf die §§ 130, 137 Abs. 3 ZPO abzustellen, wonach die in Bezug genommenen Anlagen verwertet werden müssen, wenn der Verwertung nicht widersprochen wurde, da sich die mündliche Verhandlung auf den gesamten Akteninhalt (dazu gehören auch die mit den Schriftsätzen vorgelegten Urkunden) erstreckt (vertiefend BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH WM 1981, 798 [799]; BGH BB 1979, 552; OLG Düsseldorf BauR 1984, 185 [187]; Müko/Wagner, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 137 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 137 Rn. 11), zumal das Bundesverfassungsgericht wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG verlangt, dass Anlagen, die den Prozessvortrag belegen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1994, 2683; vergleiche dazu auch OLG Düsseldorf BauR 1984, 185).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Insoweit ist zunächst auf die §§ 130, 137 Abs. 3 ZPO abzustellen, wonach die in Bezug genommenen Anlagen verwertet werden müssen, wenn der Verwertung nicht widersprochen wurde, da sich die mündliche Verhandlung auf den gesamten Akteninhalt (dazu gehören auch die mit den Schriftsätzen vorgelegten Urkunden) erstreckt (vertiefend BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH WM 1981, 798 [799]; BGH BB 1979, 552; OLG Düsseldorf BauR 1984, 185 [187]; Müko/Wagner, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 137 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 137 Rn. 11), zumal das Bundesverfassungsgericht wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG verlangt, dass Anlagen, die den Prozessvortrag belegen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1994, 2683; vergleiche dazu auch OLG Düsseldorf BauR 1984, 185).
  • BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 78/78

    Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Insoweit ist zunächst auf die §§ 130, 137 Abs. 3 ZPO abzustellen, wonach die in Bezug genommenen Anlagen verwertet werden müssen, wenn der Verwertung nicht widersprochen wurde, da sich die mündliche Verhandlung auf den gesamten Akteninhalt (dazu gehören auch die mit den Schriftsätzen vorgelegten Urkunden) erstreckt (vertiefend BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH WM 1981, 798 [799]; BGH BB 1979, 552; OLG Düsseldorf BauR 1984, 185 [187]; Müko/Wagner, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 137 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 137 Rn. 11), zumal das Bundesverfassungsgericht wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG verlangt, dass Anlagen, die den Prozessvortrag belegen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1994, 2683; vergleiche dazu auch OLG Düsseldorf BauR 1984, 185).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    In der Literatur wird mit verschiedenen Erwägungen und Kriterien gearbeitet, indem etwa auf die Art des Schuldverhältnisses abgestellt wird, Vertrauensschutzerwägungen herangezogen werden (vergleiche dazu auch BGHZ 56, 81 [84 f.]; BGH NJW 1965, 812), mit dem Kriterium der strukturellen Überlegenheit des Informationspflichtigen, dem Informationsbedarf des Berechtigten, der Informationsmöglichkeiten des Verpflichteten und der Zugehörigkeit zu seinem Funktionskreis gearbeitet wird (vergleiche Staudinger/Singer, von Finckenstein, [2004] § 123 Rn. 11 m.w.N.; MüKo/Kramer, BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn 17).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    In der Literatur wird mit verschiedenen Erwägungen und Kriterien gearbeitet, indem etwa auf die Art des Schuldverhältnisses abgestellt wird, Vertrauensschutzerwägungen herangezogen werden (vergleiche dazu auch BGHZ 56, 81 [84 f.]; BGH NJW 1965, 812), mit dem Kriterium der strukturellen Überlegenheit des Informationspflichtigen, dem Informationsbedarf des Berechtigten, der Informationsmöglichkeiten des Verpflichteten und der Zugehörigkeit zu seinem Funktionskreis gearbeitet wird (vergleiche Staudinger/Singer, von Finckenstein, [2004] § 123 Rn. 11 m.w.N.; MüKo/Kramer, BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn 17).
  • BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 157/80

    Verpflichtung des Pächters zur Übergabe der Pachtsache in einem zu unmittelbarer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
    Insoweit ist zunächst auf die §§ 130, 137 Abs. 3 ZPO abzustellen, wonach die in Bezug genommenen Anlagen verwertet werden müssen, wenn der Verwertung nicht widersprochen wurde, da sich die mündliche Verhandlung auf den gesamten Akteninhalt (dazu gehören auch die mit den Schriftsätzen vorgelegten Urkunden) erstreckt (vertiefend BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH WM 1981, 798 [799]; BGH BB 1979, 552; OLG Düsseldorf BauR 1984, 185 [187]; Müko/Wagner, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 137 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 137 Rn. 11), zumal das Bundesverfassungsgericht wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG verlangt, dass Anlagen, die den Prozessvortrag belegen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1994, 2683; vergleiche dazu auch OLG Düsseldorf BauR 1984, 185).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • BGH, 13.10.2011 - III ZR 126/10

    Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg:

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

  • RG, 07.07.1925 - II 494/24

    Arglistige Täuschung

  • RG, 15.11.1911 - I 512/10

    Irrtum. ; Arglistige Täuschung.

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht