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   OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95   

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OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95 (https://dejure.org/1995,10568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.1995 - 5 Ss 186/95 (https://dejure.org/1995,10568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 1995 - 5 Ss 186/95 (https://dejure.org/1995,10568)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    In diesem Sinne gehören auch die Voraussetzungen einer vorverlegten Verantwortlichkeit, so ob ein Angeklagter bei Trinkbeginn wußte, damit rechnete oder zumindest hätte rechnen müssen, er werde anschließend fahruntüchtig ein Kraftfahrzeug lenken, zur Schuldfrage; Feststellungen des ersten Tatrichters zu ihrem Vorliegen oder Nichtvorliegen haben an der Bindungswirkung teil (vgl. BayObLG NJW 1994, 1358 = VRS 97, 118; BayObLG bei Rüth DAR 1985, 247; OLG Hamm VRS 37, 295).

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es dem nach rechtskräftigem Schuldspruch über die Straffrage zweitentscheidenden Tatrichter verwehrt sei, ihn bindende mehrdeutige Feststellungen so zu ergänzen, daß sich nunmehr ein zwar eindeutiges, für den Angeklagten aber nachteiliges Bild ergibt, und die neuen Feststellungen dann gegen den Angeklagten zu verwenden (BGH Strafverteidiger 1986, 142 ; vgl. ferner OLG Hamm VRS 41, 103; OLG Köln a.a.O., am Ende; zur ergänzenden Feststellung einer vorverlegten Verantwortlichkeit besonders BayObLG NJW 1994, 1358 ).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    Sie betrifft ebenso jene Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges näher beschreiben, zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge geben (BGHSt 30, 340, 344; vgl. auch OLG Köln NStE Nr. 12 zu § 318 StPO ).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    Die Rückrechnung unter Ansatz eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 o/oo und eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo (BGHSt 35, 308 f; 37, 231 f) ergibt, daß von einer möglichen Blutalkoholkonzentration von 2, 29 o/oo zur Tatzeit auszugehen ist.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    Die Rückrechnung unter Ansatz eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 o/oo und eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo (BGHSt 35, 308 f; 37, 231 f) ergibt, daß von einer möglichen Blutalkoholkonzentration von 2, 29 o/oo zur Tatzeit auszugehen ist.
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es dem nach rechtskräftigem Schuldspruch über die Straffrage zweitentscheidenden Tatrichter verwehrt sei, ihn bindende mehrdeutige Feststellungen so zu ergänzen, daß sich nunmehr ein zwar eindeutiges, für den Angeklagten aber nachteiliges Bild ergibt, und die neuen Feststellungen dann gegen den Angeklagten zu verwenden (BGH Strafverteidiger 1986, 142 ; vgl. ferner OLG Hamm VRS 41, 103; OLG Köln a.a.O., am Ende; zur ergänzenden Feststellung einer vorverlegten Verantwortlichkeit besonders BayObLG NJW 1994, 1358 ).
  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 90/85

    Straßenverkehrsgefährdung - Führen eines Fahrzeugs - Fremdes Eigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    Nur angemerkt sei, daß eine Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB hinsichtlich einer Trunkenheitsfahrt wegen fahrlässiger "actio libera in causa" nicht ohne weiteres auf das nach einem Unfall begangene unerlaubte Entfernen vom Unfallort erstreckt werden kann (BGH VRS 69, 436, 437).
  • OLG Dresden, 18.02.2021 - 1 OLG 13 Ss 681/20

    Berufung, Beschränkung auf das Strafmaß, Strafzumessung, neue Umstände

    Feststellungen des ersten Tatrichters zu ihrem Vorliegen oder Nichtvorliegen nehmen an der Bindungswirkung teil (OLG Stuttgart, Justiz 1996, 26ff.).
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