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   OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08   

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https://dejure.org/2009,11182
OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08 (https://dejure.org/2009,11182)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2009 - 17 UF 54/08 (https://dejure.org/2009,11182)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 17 UF 54/08 (https://dejure.org/2009,11182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Anrechten aus einer betrieblichen Altersversorgung mit Rentenwahlrecht des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich einer auf eine Kapitalleistung gerichteten, aber auf Antrag des Versorgungsempfängers nach Ende der Ehezeit, aber vor der mündlichen Verhandlung betrieblichen Altersversorgung

  • Judicialis

    EGBGB Art 17 Abs. 3; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1587 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1
    Ausgleich einer auf eine Kapitalleistung gerichteten, aber auf Antrag des Versorgungsempfängers nach Ende der Ehezeit, aber vor der mündlichen Verhandlung betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht steht damit nicht entgegen, dass der Versorgungsausgleich dem nach Art. 17 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 EGBGB i. V. mit Art. 14 Abs. 1 Alt. 1 EGBGB als Scheidungsstatut grundsätzlich anwendbaren kroatischen Recht fremd ist (BGH, FamRZ 2007, 996 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1990 - XII ZB 203/87

    Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Privatscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Mit der Beschwerde gegen diese Entscheidung kann nicht erstmals der schuldrechtliche Versorgungsausgleich begehrt werden (BGH, Beschluss vom 07.03.1990, FamRZ 1990, 607).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZB 177/03

    Einbeziehung einer als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Zur einer vergleichbaren Versorgung hat der BGH mit Beschluss vom 08.06.2005 (FamRZ 2005, 1463 f.) entschieden, dass eine als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft, die auf eine Kapitalleistung gerichtet ist, nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98

    Berücksichtigung eines Renten-Lebensversicherungsvertrages mit Kapitalwahlrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Der BGH hat in der Entscheidung vom 05.02.2003 (FamRZ 2003, 664 ff.) zu Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalanrecht bei Ausübung des Kapitalwahlrechts erst nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags- aber vor rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich- erneut darauf hingewiesen, dass der Versorgungsausgleich solche Rentenanrechte nicht erfassen könne, die bereits vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich erloschen seien, mag das Erlöschen - etwa durch Beitragserstattung- auch erst nach dem Ende der Ehezeit eingetreten sein.
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Der BGH hebt dabei entscheidend darauf ab, dass der Versorgungsausgleich - jedenfalls in seiner Ausformung durch das geltende Recht - auf den Ausgleich von Rentenanrechten zugeschnitten ist und für den Ausgleich von Kapitalforderungen keine geeigneten Ausgleichsmechanismen zur Verfügung stellt (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 88, 396 ff. = FamRZ 1984, 156).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Es handelt sich um den Bezug von wiederkehrenden Leistungen, auf die das System des Versorgungsausgleichs zugeschnitten ist (BGH, Urteil vom 15.01.1992, FamRZ 1992, 411).
  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 140/84

    Unverfallbarkeit eines bei einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 17 UF 54/08
    Kommt es aber nach der Rechtsprechung des BGH für das Vorhandensein der Anwartschaft nicht - nur - auf das für die Bewertung maßgebende Ende der Ehezeit (§ 1587 Abs. 2 BGB) an (FamRZ 1986, 894), sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, dann bedeutet dies nach der Überzeugung des Senats für den hier zu entscheidenden Fall, dass die betriebliche Altersversorgung des Antragsgegners wegen der Ausübung des (Renten-) Wahlrechts vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hier auch im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig ist.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15

    Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich

    Der Regelung in § 140 FamFG ist zu entnehmen, dass den Versorgungsträgern in Bezug auf die Dauer des Versorgungsausgleichsverfahrens im Verhältnis zu den Ehegatten keine subjektive Rechtsposition eingeräumt wird, unabhängig von deren Willen eine Beschleunigung des Verfahrens herbei zu führen, zumal es sich gerade beim isolierten Versorgungsausgleich nach Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB um ein Antragsverfahren handelt (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1587), das in stärkerem Maße als der Wertausgleich bei der Scheidung der Disposition der Ehegatten unterliegt.
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