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   OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12   

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https://dejure.org/2013,45227
OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschränkte persönlichen Dienstbarkeit: Befugnis eines Stromnetzbetreibers zur Verlegung und Änderung von Hochspannungsleitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Umfang einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines Stromnetzbetreibers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1091 BGB, § 1092 BGB
    Beschränkte persönlichen Dienstbarkeit: Befugnis eines Stromnetzbetreibers zur Verlegung und Änderung von Hochspannungsleitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1091; BGB § 1092
    Inhalt und Umfang einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines Stromnetzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Die Indizwirkung nach § 906 Abs. 1 S. 2 BGB erschütternde Umstände hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH NJW 2004, 1317 m.w.N.).

    Zur Erschütterung der Indizwirkung ist dabei darzulegen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte besteht bzw. ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden kann (BGH NJW 2004, 1317).

    (BGH NJW 2004, 1317).

    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil v. 13.02.2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 22.07.2010 - 7 VR 4/10, NVwZ 2010, 1486) gehen davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Forschung durch elektromagnetische Felder unterhalb der durch die 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keine gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Will der Berufungsbeklagte, wie vorliegend die Klägerin, das erstinstanzliche Urteil nicht ausschließlich verteidigen, sondern den im ersten Rechtszug gestellten Antrag auch auf eine andere Grundlage stellen, so muss er hierzu Anschlussberufung einlegen (BGH NJW 2008, 1953; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1720).

    Dies gilt auch dann, wenn aufgrund des neu vorgetragenen Lebenssachverhalts eine Änderung des Sachantrags nicht erforderlich wird und der Berufungsbeklagte sich deshalb darauf beschränken kann, die Zurückweisung des Rechtsmittels des Gegners zu beantragen (BGH NJW 2008, 1953).

    Wenn die Klägerin als Berufungsbeklagte vorträgt, dass sie ihre Klage jetzt vorrangig auf eigenes Recht stützen will und dies nur im Wege der Anschlussberufung erreichen kann, so ist dies als Anschlussberufung auszulegen, weil die Auslegung von Prozesserklärungen nach der Interessenlage der Parteien zu erfolgen hat (BGH NJW 2008, 1953).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2003, 1235; BGHZ 92, 351, 355; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 137).

    Der Umfang einer Dienstbarkeit kann daher unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung und einem dadurch gesteigerten Nutzungsbedarf nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1960, 673; NJW 1965, 1229; NJW-RR 2003, 1235) sowie ganz herrschender Meinung im Schrifttum (vgl. nur MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 5; Palandt/Bassenge a.a.O., § 1090 Rn. 7; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153 ff.) im Laufe der Zeit sich erweitern, wenn die Bedarfssteigerung sich in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist.

  • OLG Karlsruhe, 15.03.1990 - 4 U 226/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Bei der Bestimmung der Rechte aus der Dienstbarkeit infolge tatsächlicher Veränderungen sind daher auch die Rechtsfolgen für das belastete Grundstück zu berücksichtigen, insbesondere die damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich Umfang und Intensität der Inanspruchnahme dieses Grundstücks (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 663).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil v. 13.02.2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 22.07.2010 - 7 VR 4/10, NVwZ 2010, 1486) gehen davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Forschung durch elektromagnetische Felder unterhalb der durch die 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keine gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2003, 1235; BGHZ 92, 351, 355; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 137).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Rechtsgrundlage für eine Anpassung von Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit an entwicklungsbedingte Veränderungen ist § 242 BGB (BGH DNotZ 1959, 240; BGHZ 106, 348, 350; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153; MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 6 i. V. m. § 1018 Rn. 52).
  • OLG Hamm, 19.09.2003 - 19 U 56/02

    Anschlußberufungsfrist bei Klageänderung infolge unrichtigen Antrags erster

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Will der Berufungsbeklagte, wie vorliegend die Klägerin, das erstinstanzliche Urteil nicht ausschließlich verteidigen, sondern den im ersten Rechtszug gestellten Antrag auch auf eine andere Grundlage stellen, so muss er hierzu Anschlussberufung einlegen (BGH NJW 2008, 1953; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1720).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Rechtsgrundlage für eine Anpassung von Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit an entwicklungsbedingte Veränderungen ist § 242 BGB (BGH DNotZ 1959, 240; BGHZ 106, 348, 350; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153; MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 6 i. V. m. § 1018 Rn. 52).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Inhalt und Umfang einer solchen Dienstbarkeit können sich vielmehr unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ändern, insbesondere auch mit einer Bedarfssteigerung wachsen (vgl. BGH NJW 1959, 2060; NJW-RR 2003, 235).
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 43/63

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung betreffend die Löschung eines Wegerechts -

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
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