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   OLG Stuttgart, 27.04.1993 - 3 Ws 48/93   

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https://dejure.org/1993,3304
OLG Stuttgart, 27.04.1993 - 3 Ws 48/93 (https://dejure.org/1993,3304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.1993 - 3 Ws 48/93 (https://dejure.org/1993,3304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 1993 - 3 Ws 48/93 (https://dejure.org/1993,3304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlungserleichterungen; Auswahlermessen; Zumutbarkeit der Geldstrafenzahlung; Prognoseentscheidung ; Vollstreckungsbehörde ; Vollstreckungsgericht; Vorbestrafung des Verurteilten; Fehlende Leistungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 42; StPO § 459a

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 996
  • StV 1993, 475
  • Rpfleger 1993, 417
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu

    Liegen die Voraussetzungen von § 42 StGB vor, so müssen die Zahlungserleichterungen gewährt werden (OLG Stuttgart MDR 1993, 996; siehe auch Stree/Kinzig aaO § 42 Rn. 4).

    § 42 StGB erlaubt es auch, die Geldstrafe für eine längere Zeit zu stunden (OLG Stuttgart MDR 1993, 996 f.; OLG Bremen NJW 1962, 217; Stree/Kinzig aaO § 42 Rn. 5).

  • OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 2 Ss 346/08

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe; Gestattung der Zahlung in Teilbeträgen

    Gemäß § 42 Satz 1 StGB ist dem Verurteilten zwingend zu gestatten, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, wenn ihm eine sofortige Zahlung nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist (OLG Stuttgart, MDR 1993, 996).
  • OLG Hamm, 13.04.2023 - 3 Ws 99/23

    Zumutbarkeit der Zahlung eines Geldbetrags im Rahmen der Vollstreckung; Keine

    Dabei ist die Zahlungserleichterung schon nach dem eindeutigen Wortlaut des § 42 S. 1 StGB zwingend zu gewähren, wenn die sofortige Zahlung der Geldstrafe unzumutbar ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.1993 - 3 Ws 48/93 -, LSK 1993, 410316; Appl, a.a.O., § 459a, Rn. 3 f.; Coen in: BeckOK, 46. Edition Stand 01.01.2023, § 459a, Rn. 2; Nestler in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage 2019, § 459a, Rn. 8 f.).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,-

    Dazu, welche Art und welches Ausmaß der Zahlungserleichterung zu bewilligen ist, steht der Vollstreckungsbehörde Ermessen zu (vgl. Radtke, a.a.O., Rdn. 19; zur Ermessungsprüfung und gegebenenfalls eigenen -ausübung der Gerichte vgl. OLG Stuttgart in StV 1993, 475).
  • KG, 12.11.2020 - 5 Ws 192/20

    Zahlungserleichterungen im Vollstreckungsverfahren betreffend die Einziehung von

    Allerdings kommen Zahlungserleichterungen nicht in Betracht, wenn die Zahlung nicht nur nicht sofort erfolgen kann, sondern wenn sie auch innerhalb einer gewissen Frist oder in angemessenen Teilbeträgen nicht zu erwarten ist; denn in diesem Fall sind die Voraussetzungen des § 42 Satz 1 StGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1959 - 2 StR 497/59 -, BGHSt 13, 356; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 1993 - 3 Ws 48/93 -, juris Rn. 13, 19 f.; KG, Beschlüsse vom 25. März 2014 - 2 Ws 104/14 - vom 17. August 2000 - 5 Ws 574/00 -, juris Rn. 3; Appl, a. a. O.; Fischer, a. a. O., Rn. 5; Nestler in: Münchener Kommentar, StPO, § 459a Rn. 9).
  • LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, Betreuung

    Liegen die Voraussetzungen von § 42 StGB vor, so muss nach Rechtskraft die Vollstreckungsbehörde Zahlungserleichterung ohne einen eigenen Ermessensspielraum gewähren (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 475, Fischer 42 Rdn. 9).
  • LG Berlin, 20.02.2001 - 537 Qs 12/01

    Voraussetzungen zur Gewährung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich einer

    Dabei ist, entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Begründung des angefochtenen Beschlusses, die Gewährung einer Zahlungserleichterung durch die Vollstreckungsbehörde nach § 459 a Abs. 1 S. 1 StPO i.V.m. § 42 S. 1 StGB keine Ermessensentscheidung (Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 42, Rn. 2), sondern, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zwingend (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 475).
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