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   OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/2000   

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https://dejure.org/2001,6539
OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Künstlername; Gegenstand des Namensschutzes; Internationale Zuständigkeit; Deutsches Gericht; Verwechslungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 96 Abs. 3; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 23; ; BGB § 12 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz - Schutz des Nachnamens als Teil des Künstlernamens - Wortgleiche Getränkemarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 55
  • afp 2002, 228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 11.11.1982 - 3 ZA (pat) 12/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Selbst wenn ein solches Verhalten in der Zwischenzeit häufiger geworden sein mag, ist dennoch an dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsatz festzuhalten, wonach (zur Klärung der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne) im Einzelfall festgestellt werden muß, daß dem Publikum die branchenfremde geschäftliche Betätigung eines bekannten Klägers ebenfalls bekannt ist (GRUR 1983, 264 - linke Sp. - 3. Abs. von oben).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Nicht zu beanstanden ist zwar der Ausgangspunkt des Landgerichts: Künstlernamen können Namensschutz genießen (BGHZ 30, 7, 8 f.).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Der notwendige Inlandsbezug (BGHZ 115, 90) ergibt sich aus der Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (K 1).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Letztgenannte Vorschrift gilt nämlich nicht nur für die örtliche, sondern auch für die internationale Zuständigkeit (BGH NJW 1993, 2683) und - trotz seines Wortlauts - auch für Klagen gegen ausländische juristische Personen.
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Dies gelte aber nur dann, wenn schon sein alleiniger Gebrauch beim Publikum die Erinnerung an den Träger des Künstlernamens wecke und darüber hinaus geeignet sei, Verwechslungen mit diesem hervorzurufen (BGH GRUR 1983, 262, 263 -"Uwe" = NJW 1983, 1184 unter Hinweis auf eine vom Berufungsgericht eingeholte Meinungsumfrage; OLG München, GRUB 1960, 394 - "Romy").
  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Denn ersteres liegt nur vor, wenn die beteiligten Verkehrskreise Identität der Namensträger annehmen; letztere aber auch, wenn sie nur personelle oder organisatorische Zusammenhänge oder aber eine Zustimmung des Namensträgers vermuten (BGH NJW-RR 1989, 1388 Commerzbau; OLG Frankfurt, GRUB 1989, 288 - Help).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Denn einen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach sich der Verkehr bei Marken, die aus Vor- und Familiennamen bestehen, regelmäßig am Familiennamen als prägendem Bestandteil orientiert, gibt es nicht (BGH, GRUR 2000, 1031, 1032 - "Carl Link").
  • LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Titel von

    Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH, GRUR 1983, 262 ff - "Uwe" sowie des OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 55 - "Ivan Rebroff" ist vorliegend bereits eine namensrechtliche Beeinträchtigung des Klägers deswegen zu verneinen, weil - wie dargestellt - der Künstlername des Klägers im hier maßgeblichen Konsolenspielebereich gerade keine Bedeutung erlangt hat, sondern nur im Bereich Film und Fernsehen.
  • LG Stuttgart, 31.10.2005 - 17 O 441/05

    Schutz eines Künstlernamens: Verletzung des Namensrechts und unlauterer

    Zu Unrecht beruft sich die Verfügungsbeklagte in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.04.2001 (Az. 2 U 204/0 - "Ivan Rebroff", GRUR-RR 2002, 55).
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