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   OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18   

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OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18 (https://dejure.org/2018,40344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2 U 41/18 (https://dejure.org/2018,40344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2 U 41/18 (https://dejure.org/2018,40344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • kanzlei.biz

    Nutzung von Internet-Domain durch Versandapotheke als produktbezogene Werbung i.S.v. § 10 HWG

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Baden-Württemberg

    Defekturarzneimittel

    § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 10 Abs 1 HeilMWerbG, § 48 AMG, § 1 AMVV
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Produktbezogene Werbung einer Apotheke für Defekturarzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anbieten von rezeptpflichtigen Produkten im Internet durch eine Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine Apotheken-Homepage darf nicht für bestimmte Produkte werben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Verwendung der Domain [arzneimittelbezeichnung]-apotheke.de

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Produkt-Werbung auf Homepage ist für Apotheke verboten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel auf Apotheken-Homepage nicht zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 90
  • MMR 2019, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Ein Konflikt im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch von der Werbung getragene Patientenwünsche soll vermieden werden (BGH, GRUR 2009, 984, Rn. 22 - Festbetragsfestsetzung; Ring in Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, 5. Aufl. 2016, § 10 Rn. 1; zu den Zweifeln an dieser Gesetzesbegründung vgl. Meeser in PharmR 2011, 349, 350).

    Unter den Begriff der Werbung fallen alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (Art. 86 Abs. 1 RL 2001/83/EG; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, GRUR 2011, 1160; BGH, GRUR 2009, 984 Rn. 14; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 30 f.).

    Bei der Abgrenzung der in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogenen produktbezogenen Werbung von der allgemeinen, nicht dem Heilmittelwerbegesetz unterfallenden Unternehmenswerbung wird danach unterschieden, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder die Anpreisung bestimmter Arzneimittel im Vordergrund steht (vgl. BGH, GRUR 1995, 223, - Pharma-Hörfunkwerbung ; GRUR 2009, 984, Rn. 18 - Festbetragsfestsetzung ).

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des BGH zur Festbetragsfestsetzung (OLG Karlsruhe, PharmR 2007, 383; BGH, Urteil vom 26.03.2009, I ZR 216/06, GRUR 2009, 984 - Festbetragsfestsetzung ) vertritt auch Zimmermann die Ansicht, dass § 10 Abs. 1 HWG wegen der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung als konkretes Gefährdungsdelikt angesehen werden müsse, das eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung voraussetze (Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 104).

    Ob die betreffende Werbung letztlich nach einem der Werbeverbote des HWG unzulässig sei, ergebe sich dann aus der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht der das betreffende Werbeverbot rechtfertigenden Gründe und der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübungs- sowie Werbe- und ggf. Meinungsfreiheit des Werbenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2009, 984, 985/986).

  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Aus dem Urteil des EuGH vom 05.05.2011, Az. C-316/09, ergebe sich keine weitere Einschränkung des Begriffs der Werbung.

    Außerdem sei es verfassungsrechtlich erlaubt, einen Wirkstoff zur Behandlungsbeschreibung zu benennen (BVerfG, GRUR 2004, 797) und allein die Möglichkeit, dass ein Patient aufgrund einer vom Hersteller veröffentlichten sachlichen Information eine "Wunschverordnung" beim Arzt begehren könnte, reiche nicht aus, um auf Seiten des Herstellers eine Werbeabsicht anzunehmen (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, Rn. 370).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 05.05.2011, C-316/09 (GRUR 2011, 1160).

    Unter den Begriff der Werbung fallen alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (Art. 86 Abs. 1 RL 2001/83/EG; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, GRUR 2011, 1160; BGH, GRUR 2009, 984 Rn. 14; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 30 f.).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass das Verhalten, die Initiative und das Vorgehen des Herstellers auf seine Absicht hinweisen, durch eine solche Verbreitung die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. C-316/09, GRUR 2011, 1160, Rn. 34; nachfolgend BGH, Urteil vom 19.10.2011, I ZR 223/06, GRUR-RR 2012, 259).

  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Außerdem sei es verfassungsrechtlich erlaubt, einen Wirkstoff zur Behandlungsbeschreibung zu benennen (BVerfG, GRUR 2004, 797) und allein die Möglichkeit, dass ein Patient aufgrund einer vom Hersteller veröffentlichten sachlichen Information eine "Wunschverordnung" beim Arzt begehren könnte, reiche nicht aus, um auf Seiten des Herstellers eine Werbeabsicht anzunehmen (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, Rn. 370).

    § 10 HWG ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2004, 2660).

    Allerdings muss nach Ansicht des BVerfG bei Verstößen nach § 10 Abs. 1 HWG geprüft werden, ob in derartigen Fällen nicht das Recht auf Selbstdarstellung gegenüber dem Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 HWG überwiege, denn den Angehörigen freier Berufe sei nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten und sachangemessene Informationen seien zulässig (BVerfG NJW 2004, 2660, 2661; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 2. Aufl. 2014, § 28 Rn. 15).

    Allerdings liegt ein Unterschied zu der oben dargestellten Rechtsprechung des EuGH darin, dass das BVerfG die Homepage eines Arztes im Internet grundsätzlich als passive Darstellungsplattform ansieht, die in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht werde und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdränge (BVerfG, GRUR 2004, 797, 798).

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 223/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Soweit über diese Informationserteilung hinaus Anpreisungen erfolgten, bezögen sich diese erkennbar nicht auf die Produkte, sondern auf die vom Beklagten zu erbringende Apothekerleistung, weil es im Gegensatz zu der Entscheidung des BGH in GRUR-RR 2012, 259, nicht um Fertigarzneimittel gehe, sondern um eine eigenständige Leistung des Apothekers, nämlich die Herstellung eines Produkts mit einem bestimmten Wirkstoff.

    Hinzukommen muss vielmehr, dass das Verhalten, die Initiative und das Vorgehen des Herstellers auf seine Absicht hinweisen, durch eine solche Verbreitung die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. C-316/09, GRUR 2011, 1160, Rn. 34; nachfolgend BGH, Urteil vom 19.10.2011, I ZR 223/06, GRUR-RR 2012, 259).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Dabei kann dahinstehen, ob ein ggf. notwendiges Notifizierungsverfahren durchgeführt wurde und deshalb die geänderte Vorschrift nicht anwendbar sein könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 30.04.1996, Az. C-194/94), denn die Änderung in § 48 AMG betraf lediglich die Abgabe von Arzneimitteln ohne vorherigen direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient.
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Bei der Abgrenzung der in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogenen produktbezogenen Werbung von der allgemeinen, nicht dem Heilmittelwerbegesetz unterfallenden Unternehmenswerbung wird danach unterschieden, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder die Anpreisung bestimmter Arzneimittel im Vordergrund steht (vgl. BGH, GRUR 1995, 223, - Pharma-Hörfunkwerbung ; GRUR 2009, 984, Rn. 18 - Festbetragsfestsetzung ).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 9/91

    Kilopreise III - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Die Androhung der Ordnungshaft erfolgt von Amts wegen, denn ein bestimmtes Ordnungsmittel muss im Antrag nicht angegeben werden (Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 890 Rn. 13; vgl. auch BGH, GRUR 1993, 62, 63 - Kilopreise III - zur von Amts wegen anzudrohenden Ersatzordnungshaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05

    Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des BGH zur Festbetragsfestsetzung (OLG Karlsruhe, PharmR 2007, 383; BGH, Urteil vom 26.03.2009, I ZR 216/06, GRUR 2009, 984 - Festbetragsfestsetzung ) vertritt auch Zimmermann die Ansicht, dass § 10 Abs. 1 HWG wegen der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung als konkretes Gefährdungsdelikt angesehen werden müsse, das eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung voraussetze (Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 104).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Auch die Tatsache, dass der Beklagte nicht nur ein Arzneimittel, sondern mehrere Arzneimittel konkret nennt, ändert am erforderlichen Produktbezug nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 33 - Freunde werben Freunde ).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
    Vor diesem Hintergrund hat der BGH in seiner " Lebertrankapseln "-Entscheidung vom 6.5.2004 (Az. I ZR 265/01, GRUR 2004, 799) sowie der " Krankenhauswerbung "-Entscheidung vom 1.3.2007 (Az. I ZR 51/04, GRUR 2007, 809) für § 11 HWG im Rahmen einer verfassungskonformen und damit insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragenden Auslegung das einschränkende ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer hinreichenden unmittelbaren oder zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung herausgearbeitet (Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 17).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18

    Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers

    Im vorliegenden Fall fehlt es an der Wiederholungsgefahr, die durch den Erstverstoß vermutet wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 U 39/17, juris Rn. 64; OLG Stuttgart, Urteil vom 27. September 2018 - 2 U 41/18, juris Rn. 102).
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