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   OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13   

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https://dejure.org/2013,33667
OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13 (https://dejure.org/2013,33667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2013 - 1 Ws 224/13 (https://dejure.org/2013,33667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13 (https://dejure.org/2013,33667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der weiteren Fortdauer der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG, Art 316f Abs 2 StGBEG, § 20 StGB, § 21 StGB
    Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der weiteren Fortdauer der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Aufhebung einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung bestätigt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.11.2013)

    Sicherungsverwahrung: Knall auf Fall entlassen

  • welt.de (Pressemeldung, 27.11.2013)

    Sicherungsverwahrte kommt unter Auflagen frei

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.12.2013)

    Ex-Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg: 47-Jährige zerstört Fußfessel und legt Brand

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Demnach muss eine psychische Störung vorliegen, die zumindest mitursächlich für die Gefährlichkeit des Verurteilten ist, wobei sich letztere in einer hochgradigen Gefahr für die Begehung schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten manifestieren muss (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 69 bei ; BGH, NJW 2013, 2295).

    Dabei kommt dem "Leiden" iSd Ausführungen des Senats nicht die Bedeutung zu, dass ein subjektiv empfundener Leidensdruck zu fordern wäre (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 119f bei ).

    Dabei ist Prüfungsmaßstab alleine, ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12 -, Rdnr. 23 bei ) und selbst im Fall der denkbar schwersten Gewalt- oder Sexualstraftaten der jeweiligen Deliktskategorie zumindest eine signifikante Eintrittswahrscheinlichkeit besteht (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 137 bei ).

    Zwar kann der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad nicht an einer festen Prozentgrenze festgemacht werden, vielmehr muss das Gewicht der prognostizierten Delikte in die Betrachtung mit einbezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 137 bei ).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12

    Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Vielmehr kommt es auch beim Vorliegen etwa einer Persönlichkeitsstörung entscheidend auf den Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung des Verurteilten in sozialer und ethischer Hinsicht an, den die Strafvollstreckungskammer anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten - Verhaltens des Betroffenen zu bestimmen hat (BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12 -, Rdnr. 16 bei , zur dissozialen Persönlichkeitsstörung).

    Dabei ist Prüfungsmaßstab alleine, ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12 -, Rdnr. 23 bei ) und selbst im Fall der denkbar schwersten Gewalt- oder Sexualstraftaten der jeweiligen Deliktskategorie zumindest eine signifikante Eintrittswahrscheinlichkeit besteht (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 137 bei ).

    Allem nach hat die Strafvollstreckungskammer die nachträgliche Anordnung der Unterbringung der Verurteilten in der Sicherungsverwahrung gemäß Art. 316f Abs. 2 Satz 4 EGStGB zu Recht für erledigt erklärt und unternimmt die gebotenen Anstrengungen, den erkannten Gefahren durch einen geeigneten Maßnahmenkatalog an Weisungen und Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12 -, Rdnr. 27 bei ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Zuletzt mit Beschluss vom 19. Dezember 2011 hat die Strafvollstreckungskammer in Verfolgung der Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2333/08, NJW 2011, 1931), mit welcher wesentliche Teile des Rechts der Sicherungsverwahrung als mit der Verfassung für unvereinbar erklärt und Übergangsregelungen bis zum 31. Mai 2013 geschaffen wurden, die Fortdauer der Unterbringung der Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Vorliegens einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG in Gestalt einer kombinierten Persönlichkeitsstörung angeordnet.

    Als sogenannter "Altfall" ist er dabei nach dem Willen des Gesetzgebers nach dem Maßstab zu beurteilen, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 (aaO) angelegt hat, um den Vorgaben des EGMR an die Sicherungsverwahrung Rechnung zu tragen.

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Im Rahmen einer Güterrechtsabwägung maß es hierbei dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz vor solchen Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung Anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, eine überragende Bedeutung bei, hinter dem das Freiheitsrecht des Verurteilten zurücktreten müsse (BVerfG, Beschluss vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06 -, NStZ 2007, 87; Rdnr 16 bei ).
  • EGMR, 24.10.2002 - 37703/97

    Verantwortung des Staates für Mord durch beurlaubte Gefangene; Verpflichtung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Unter genau umschriebenen Umständen könne hierbei auch die Verpflichtung bestehen, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um Personen zu schützen, deren Leben durch Straftaten bedroht sind (EGMR, Urteil vom 24.10.2002 - 37703/97 -, "Mastromatteo./.Italien", NJW 2003, 3259).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Demnach muss eine psychische Störung vorliegen, die zumindest mitursächlich für die Gefährlichkeit des Verurteilten ist, wobei sich letztere in einer hochgradigen Gefahr für die Begehung schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten manifestieren muss (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rdnr. 69 bei ; BGH, NJW 2013, 2295).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Ohne dass der Begriff der psychischen Störung sich mit den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB deckt, werden die hier typischerweise vorkommenden Psychopathologien, die eine Störung der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz oder der Impuls- und Triebkontrolle beinhalten, idR auch den unbestimmten Rechtsbegriff der "psychischen Störung" iSd § 1 Abs. 1 Satz 1 ThUG erfüllen, der im Grundsatz weiter ist, da eine Beeinflussung der Schuldfähigkeit gerade nicht vorausgesetzt wird (BGHSt 56, 248).
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Diese erfüllen nicht einmal den Begriff der schweren Gewaltstraftaten (BGH, Urteil vom 13.03.2012 - 5 StR 497/11 -, Rdnr. 11f bei ).
  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
    Die bei der Verurteilten schlüssig und nachvollziehbar diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F61.0), die sowohl Züge einer dissozialen als auch einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung aufweist, unterfällt wie etwa die rein dissoziale Persönlichkeitsstörung (vgl. dazu BGHSt 56, 254) dieser Kategorie.
  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung;

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Verbrechen des schweren Raubes, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, bei Anwendung des Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris) als ausreichend erhebliche Prognosetaten angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris, Rdnr. 13 und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 22).

    In Bezug auf mögliche Körperverletzungstaten ist zu berücksichtigen, dass der Verurteilte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde; eine solche Tat ist jedenfalls dann, wenn sie nicht zu gravierenden körperlichen Verletzungen geführt hat, nicht einmal als schwere Gewaltstraftat i. S. d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 einzuordnen (BGH, Urteil vom 13. März 2012 - 5 StR 497/11, juris, Rdnr. 11, 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 21).

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