Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl. 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3384
OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl. 1/05 (https://dejure.org/2005,3384)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.2005 - 3 Ausl. 1/05 (https://dejure.org/2005,3384)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 3 Ausl. 1/05 (https://dejure.org/2005,3384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2; ; IRG § 80 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2; IRG § 80 Nr. 1
    Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Österreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Deutschen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Anwendbare Vorschriften für den Auslieferungsverkehr mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; Gleichstellung eines Europäischen Haftbefehls mit einem ...

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, § 80 Nr. 1 IRG
    Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Österreich)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1522
  • StV 2005, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Das gilt auch für Alttaten, die vor diesem Zeitpunkt begangen worden sind (s. Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

    d) Dass Deutsche nunmehr auch wegen Taten, die sie vor Inkrafttreten des EuHbG begangen haben, ans Ausland ausgeliefert werden, verstößt weder gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil Auslieferung als solche keine Strafe ist (vgl. BVerfG aaO.) noch gegen das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (näher Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Insbesondere muss sich die Liste der Kriminalitätsbereiche, hinsichtlich derer die beiderseitige Strafbarkeit nicht mehr geprüft wird (§ 81 Nr. 4 IRG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG), nicht an Art. 103 Abs. 2 GG messen lassen, weil die Liste die Strafbarkeit - und zwar nach ausländischem Recht, auf das Art. 103 Abs. 2 GG von vornherein nicht anwendbar ist - voraussetzt und nicht begründet und Auslieferung als solche keine Strafe ist (vgl. BVerfGE 109, 38 [63]).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Im übrigen misst der Senat dem Einwand auch unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips im europäischen Integrationsverbund (grundlegend BVerfGE 89, 155 [188 ff.]) keine durchgreifende Bedeutung zu (näher Vogel, ZStW 116 [2004], 400 [ff.]).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    a) Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit die sog. Solange-Rechtsprechung (s. zuletzt BVerfGE 102, 147) dazu führt, dass das EuHbG, soweit es den RbEuHb umsetzt, der gerichtlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab deutschen Verfassungsrechts entzogen ist.
  • BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    An dem Erlass des Auslieferungshaftbefehls sieht sich der Senat nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 2004 - 2 BvR 2236/04 (StV 2005, 29) gehindert.
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es Sache des nationalen Gerichts, den geeignetsten Zeitpunkt für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu bestimmen (s. u. a. Urt. vom 10. März 1981, Rs. 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Rdnr. 5 ff.; Urt. vom 10. Juli 1984, Rs. 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Rdnr. 10; Urt. vom 19. November 1998, Rs. C-66/96, Høj Pedersen u. a., Slg. 1998, I-7327, Rdnr. 45 f.; Urt. vom 30. März 2000, Rs. C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Rdnr. 30 f.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Das ist als bloße subjektive Vorstellung einzelner am Gesetzgebungsverfahren beteiligter Organe für die Auslegung des Gesetzes nicht maßgeblich (BVerfGE 1, 299 [312]; seitdem st. Rspr.).
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Mit Blick auf BGH, Beschl. v. 06. Juni 2002 - 4 ARs 3/03 = BGHSt 47, 326 = JZ 2002, 1173 mit zust. Anm. Vogel hat der Senat hiervon abgesehen.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Schließlich ist zu erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung eines ausländischen Straferkenntnisses nur übernehmen darf, wenn die Voraussetzungen der §§ 48 ff. IRG, ggf. modifiziert durch das ÜberstÜbk (s. hierzu Senat, Beschl. v. 08. Januar 2002 - 3 Ws 202/01 = Die Justiz 2002, 375), erfüllt sind.
  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es Sache des nationalen Gerichts, den geeignetsten Zeitpunkt für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu bestimmen (s. u. a. Urt. vom 10. März 1981, Rs. 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Rdnr. 5 ff.; Urt. vom 10. Juli 1984, Rs. 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Rdnr. 10; Urt. vom 19. November 1998, Rs. C-66/96, Høj Pedersen u. a., Slg. 1998, I-7327, Rdnr. 45 f.; Urt. vom 30. März 2000, Rs. C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Rdnr. 30 f.).
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

  • EuGH, 19.11.1998 - C-66/96

    Høj Pedersen u.a.

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    1/05 (NJW 2005, 1522 = StV 2005, 146) hieran strengere Anforderungen gestellt, als sie dem Willen des Gesetzgebers (s. BT-Drucks. 16/1024 S. 14 f. und bereits zuvor 15/1718 S. 16) und der überwiegenden Auffassung (z.B. OLG Karlsruhe StV 2005, 32) entsprechen.
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der

    Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05

    Auslieferung: Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Aufnahme von

    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    (2) Gegen die hier dargelegte Auffassung hat nunmehr das OLG Stuttgart ausgeführt (Beschluss vom 28.1.2005, 3 Ausl. 1/05), dem Erfordernis von 80 Abs. 1 IRG werde nur dann hinreichend Rechnung getragen, wenn der ersuchende Staat die Rücküberstellung zugesichert habe, wenn sichergestellt sei, dass Gerichte und Behörden des ersuchenden Staates ermächtigt und verpflichtet sind, die Rücküberstellung zu bewirken und wenn erwartet werden könne, dass die Übernahme zur Strafvollstreckung durch die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich rechtlich zulässig sein wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht