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   OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl. 116/01   

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OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl. 116/01 (https://dejure.org/2003,13080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.02.2003 - 3 Ausl. 116/01 (https://dejure.org/2003,13080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 3 Ausl. 116/01 (https://dejure.org/2003,13080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EuAlÜbk Art. 2; ; IRG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜbk Art. 2; IRG § 73
    Unzulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines bulgarischen Strafurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines drakonischen bulgarischen Strafurteils aus kommunistischer Zeit für unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferung zur Vollstreckung eines bulgarischen Strafurteils aus kommunistischer Zeit; Auslieferungshindernis wegen übermäßiger Strafhöhe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferungshindernis wegen übermäßiger Strafhöhe ; Republik Bulgarien; Vollstreckung eines Strafurteils aus kommunistischer Zeit ; Unerträgliche Härte; Unangemessenheit der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe; Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung; Rechtsstaatlich ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02

    Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    1. Der Auslieferungsverkehr mit der Republik Bulgarien richtet sich seit dem 15. September 1994 nach dem EuAlÜbk und dem Zweiten Zusatzprotokoll hierzu, und zwar auch für Altfälle, die vor dem bilateralen Inkrafttreten abgeurteilt worden sind (s. nur Senat, Beschl. v. 25. April 2002 - 3 Ausl. 8/02 = Justiz 2002, 567 zum US-AuslÜbk).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 mit weit. Nachw.; Senat Justiz 2002, 250 = NStZ-RR 2002, 180).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    Nachdem die Republik Bulgarien die Gelegenheit wahrgenommen hat, die Auslieferungsunterlagen zu ergänzen, lässt sich aus der Gesamtheit der Urteilsgründe und der sonstigen dem Senat vorliegenden Erkenntnisquellen, namentlich der Einlassung der Verfolgten im bulgarischen Verfahren und im hiesigen Auslieferungsverfahren, ein - auch bei der Auslieferung zur Strafvollstreckung genügender (BGHSt 27, 168 [173 f.]) - dringender Tatverdacht für folgendes Geschehen herleiten: Frau P. war als Arbeitnehmerin und Amtsperson i.S. des bulgarischen Rechts bei dem Brotkombinat "E. A." der Stadt G. beschäftigt und im Lagerhaus tätig.
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02

    Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    Ohne Individualisierung und Konkretisierung der Einzeltaten und der hierdurch verursachten Einzelschäden (hierzu Senat, Beschl. v. 14. Februar 2003 - 3 Ausl. 86/02) kommt das Bezirksgericht G. zur Feststellung eines Gesamtschadens von 15.678,28 Lewa.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 mit weit. Nachw.; Senat Justiz 2002, 250 = NStZ-RR 2002, 180).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Ein unmittelbarer Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor, da die gegen die Verfolgte erhobenen Tatvorwürfe nicht als derart geringfügig angesehen werden können, dass sie - auch eingedenk der damit verbundenen Belastungen - ihre Auslieferung an die Ukraine nicht mehr rechtfertigen könnten und als unangemessen angesehen werden müssten (OLG Stuttgart Justiz 2003, 454 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als

    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 m. w. N.; Senat Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05

    Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei

    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rdn. 99 f.).
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