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   OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84   

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https://dejure.org/1985,17676
OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84 (https://dejure.org/1985,17676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.1985 - 2 U 264/84 (https://dejure.org/1985,17676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 2 U 264/84 (https://dejure.org/1985,17676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung in den AGB über die formularmäßige Bestätigung eines Verbots von sog. Eigenabschlüssen bzw. Direktabschlüssen ist unzulässig und zu unterlassen; Unzulässigkeit einer formularmäßigen Bestätigung eines Verbots von sog. Eigenabschlüssen bzw. Direktabschlüssen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Die Beweislast dafür, daß vorformulierte Vertragsbedingungen individuell ausgehandelt wurden, liegt beim Verwender dieser Vertragsbedingungen (BGH NJW 1977, 624, 625 [BGH 15.12.1976 - IV ZR 197/75] ).

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Beklagte zur Abänderung ihrer Bedingungen bereit war und der Geschäftspartner dies bei den Vertragsverhandlungen wußte (BGH NJW 1977, 624 [BGH 15.12.1976 - IV ZR 197/75] ).

  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 28/76

    Kein Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Versagung der wasserrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Er unterscheidet in diesem Zusammehang Erklärungen, die den Tatbestand eines Vertragsschlusses ausmachen und deshalb von Haus aus individuellen Charakter haben, von Erklärungen, die den rechtserheblichen Tatsachen eine bestimmte, mit dem wirklichen Sachverhalt nicht übereinstimmende rechtliche Qualifizierung geben sollen, etwa diejenige einer "ausgehandelten" Vereinbarung (BGH NJW 1982, 2488 = BB 1983, 15, 16 [BGH 03.06.1982 - III ZR 28/76] ).
  • Drs-Bund, 16.02.1984 - BT-Drs 10/1014
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Das zeigt der Entwurf des Gesetzes über Maklerverträge (BT-Drucksache 10/1014).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Das Urteil vom 25. Mai 1983 (NJW 1983, 2817 [BGH 25.05.1983 - IVa ZR 182/81] ) befaßt sich mit der Vergütung beim Ehemaklerdienstvertrag und ist aus diesem Grund nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78

    Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Das Urteil vom 6. Februar 1980 (NJW 1980, 1622 [BGH 06.02.1980 - IV ZR 141/78] ) betrifft nicht die Anwendung des AGBG, sondern befaßt sich nur mit der Formbedürftigkeit nach § 313 BGB und ist deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1982 - 9 U 27/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
    Dem läßt sich entgegen OLG Karlsruhe BB 1983, 725 f nicht entgegenhalten, daß der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem das AGB-Gesetz noch nicht anzuwenden war, ausgeführt hat, es könne nicht generell anerkannt werden, daß der Verwender den ihm obliegenden Beweis schon durch eine solche besonders unterzeichnete Erklärung des Partners führen könne oder daß hierdurch eine Umkehr der Beweislast eintrete; einer derartige Bestätigung könne nur der Wert eines Beweisanzeichens beigemessen werden.
  • OLG Stuttgart, 22.09.1986 - 2 U 297/85

    Formularmäßige Bestätigung einer Individualvereinbarung

    Der Senat hat in anderer Sache entschieden (Urteil vom 28.06.1985 - 2 U 264/84 -), dass es für die Anwendung des § 11 Nr. 15 AGBG nicht darauf ankommen kann, ob der formularmäßigen Bestätigung von Tatsachen die Bedeutung einer völligen Beweislastumkehr, eines prima-facie-Beweises oder eines Beweisanzeichens von geringerer Bedeutung zukommt.

    Mit dem Wortlaut des Gesetzes ist das durchaus in Einklang zu bringen, da dort nicht von Umkehr, sondern von der Änderung der Beweislast die Rede ist, und eine Erleichterung der Beweislast zwanglos als Änderung der Beweislast aufgefasst werden kann (Senatsurteil vom 28.06.1985 - 2 U 264/84 -).

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