Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15691
OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,15691)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2008 - 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,15691)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2008 - 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,15691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Pflicht des Insolvenzverwalters zum Hinweis auf eine mangelnde Schlüssigkeit der Forderungsanmeldung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 174, 179; ZPO § 93
    Zur Hinweispflicht des Insolvenzverwalters bei Mängeln der Forderungsanmeldung zur Tabelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinweispflicht eines Insolvenzverwalters auf Schlüssigkeitsmängel vor Einlegung des Widerspruchs gegen eine Forderungsanmeldung i.R.d. Prüfung einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung; Hinweispflicht eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Anmeldegläubiger bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.07.2005 - 7 W 1447/05

    Kostentragung bei vorläufigem Bestreiten des Insolvenzverwalters zur Prüfung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
    In Rechtsprechung und Literatur wird diese Frage regelmäßig vor dem Hintergrund eines "vorläufigen Bestreitens" durch den Insolvenzverwalter diskutiert (BGH aaO - zit. nach Juris Rz. 9; OLG München ZInsO 2005, 778; OLG Hamm DB 1999, 527; Münchener-Komm.-Schumacher, 2. Aufl. 2008, § 178 InsO Rz. 37; Heidelberger-Komm.-Irschlinger, 4. Aufl. 2006, § 178 InsO Rz. 4b; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl. 2006, § 64 Rz. 8 f; Uhlenbruck, 12. Aufl. 2003, § 178 InsO, Rz. 10).
  • OLG Dresden, 03.02.1997 - 13 W 935/96

    Sofortiges Anerkenntnis des Konkursverwalters im Feststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
    Eine Klagveranlassung ist aber zum anderen auch dann zu verneinen, wenn der Gläubiger eine offensichtlich unsubstantiierte Forderung anmeldet und das Bestreiten des Insolvenzverwalters im Hinblick darauf erfolgt, dass er den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung mangels Tatsachenvortrags und/oder Vorlage ausreichender Nachweise nicht überprüfen kann (noch zu § 139 KO: OLG Dresden ZIP 1997, 327; OLG Celle ZIP 1994, 1197 f.; Frankfurter Komm.-Kießner, 4. Aufl. 2006, § 174 InsO Rz. 18; Kübler/Prütting, Stand 1998, § 179 InsO Rz. 8).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
    Entscheidend sind hierbei die Umstände des Einzelfalls (h.M.: BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 160/04 - NJW-RR 2006, 773 - zit. nach Juris Rz. 9), wobei im Ausgangspunkt zwei Fallgruppen zu unterscheiden sind:.
  • OLG Celle, 31.05.1994 - 14 W 17/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
    Eine Klagveranlassung ist aber zum anderen auch dann zu verneinen, wenn der Gläubiger eine offensichtlich unsubstantiierte Forderung anmeldet und das Bestreiten des Insolvenzverwalters im Hinblick darauf erfolgt, dass er den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung mangels Tatsachenvortrags und/oder Vorlage ausreichender Nachweise nicht überprüfen kann (noch zu § 139 KO: OLG Dresden ZIP 1997, 327; OLG Celle ZIP 1994, 1197 f.; Frankfurter Komm.-Kießner, 4. Aufl. 2006, § 174 InsO Rz. 18; Kübler/Prütting, Stand 1998, § 179 InsO Rz. 8).
  • OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08
    In Rechtsprechung und Literatur wird diese Frage regelmäßig vor dem Hintergrund eines "vorläufigen Bestreitens" durch den Insolvenzverwalter diskutiert (BGH aaO - zit. nach Juris Rz. 9; OLG München ZInsO 2005, 778; OLG Hamm DB 1999, 527; Münchener-Komm.-Schumacher, 2. Aufl. 2008, § 178 InsO Rz. 37; Heidelberger-Komm.-Irschlinger, 4. Aufl. 2006, § 178 InsO Rz. 4b; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl. 2006, § 64 Rz. 8 f; Uhlenbruck, 12. Aufl. 2003, § 178 InsO, Rz. 10).
  • OLG Jena, 20.03.2013 - 2 U 554/12

    Insolvenzverfahren: Sammelanmeldung mehrerer Forderungen

    Im Übrigen teilt der Senat die u.a. vom Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2008 - 10 W 21/08, BeckRS 2008, 12388, vertretene Ansicht, dass ein Insolvenzverwalter allenfalls auf offensichtliche Mängel der Anmeldung hinweisen muss, nicht hingegen verpflichtet ist, den Gläubiger vor Einlegung des Widerspruchs auf Schlüssigkeitsmängel hinzuweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht