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   OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12   

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OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12 (https://dejure.org/2012,42056)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2 U 64/12 (https://dejure.org/2012,42056)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2 U 64/12 (https://dejure.org/2012,42056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung Hör- und Tinnitus-Zentrum”, wenn Einrichtung keine besondere Größe oder personelle Besetzung aufweist

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn" irreführend, wenn es sich dabei nach Größe und Bedeutung nicht um ein überdurchschnittliches Geschäft handelt

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Firmenzusätze wie Zentrum

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Bezeichnung Hör- und Tinnitus-Zentrum

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Medizinischen "Zentren": Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Die wettbewerbliche Erheblichkeit ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG überflüssig macht (BGH GRUR 2012, 942 Tz. 11 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum - m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der angegriffenen Bezeichnung ist davon auszugehen, dass der Begriff "Zentrum" nach seinem ursprünglichen Sinn einen Hinweis auf die besondere Größe und Bedeutung eines Unternehmens darstellt und dass ein Bedeutungswandel dieses Begriffs jedenfalls nicht in demselben Maße festzustellen ist, wie er sich bei dem Begriff "Center" vollzogen hat, vielmehr der Begriff "Zentrum" im Grundsatz immer noch als Charakterisierung für ein Unternehmen von einer besonderen Bedeutung und Größe verstanden wird (so BGH GRUR 2012, 942 Tz. 17 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum - mit zahlr. Nachw. aus Lit. und Rspr.); es handelt sich also um eine mittelbare Größenbehauptung (Fezer-Peifer, a.a.O., § 5 Rn. 390 für den insoweit vergleichbaren Begriff "Zentrale").

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, ist bei der Betrachtung des Verkehrsverständnisses des Begriffs "Zentrum" immer auf die jeweiligen Einzelfallumstände abzustellen (BGH GRUR 2012, 942 Tz. 17 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum ); insbesondere kann der Kontext den Begriff des Zentrums relativieren (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rn. 5.47).

    Durch die Entscheidung "Neurologisch/Vaskuläres Zentrum" des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2012 (I ZR 104/10) ist geklärt, dass der Begriff "Zentrum" im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Größe oder Bedeutung eines Unternehmens hinweist oder jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt wird, wobei aber auf die jeweiligen Einzelumstände abzustellen ist (a.a.O., Tz. 17).

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 193/87

    "Ortsbezeichnung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Dies muss aber nicht so sein; insbesondere für eine in einem Firmennamen als nachgestellten Zusatz verwendete Ortsangabe gilt nicht die Vermutung oder ein Erfahrungssatz, dass der Verkehr dies regelmäßig i. S. einer Spitzenstellungs- oder sogar Alleinstellungsbehauptung und nicht nur als Ausdruck der Ortsbezogenheit versteht (BGH GRUR 1990, 52, 53 - Ortsbezeichnung ).

    Da es sich auch insoweit um eine nachgestellte Ortsangabe handelt, die nicht in attributiver Form, sondern in substantivischer Form benutzt wird, kommt auch insoweit ein Verständnis als bloße Ortsangabe in Betracht (BGH GRUR 1990, 52, 53 - Ortsbezeichnung ; Fezer-Peifer, a.a.O., § 5 Rn. 393 f).

    Für die Feststellung, der Verkehr verstünde die Ortsangabe i. S. einer Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung, bedürfte es ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, welche die Annahme eines derartigen Verständnisses rechtfertigten (BGH GRUR 1990, 52, 53 - Ortsbezeichnung ).

  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 U 14/03

    Tauchschule-dortmund.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Die Annahme einer Spitzenstellungsbehauptung für die Region H. dahingehend, dass die Beklagte sämtliche Mitbewerber an Größe und Bedeutung überrage, etwa in dem Sinne, dass es sich beim "Hör- und Tinnitus-Zentrum" der Beklagten um "das" Hör- und Tinnituszentrum in H. handelt, mit dem sich kein anderer nach Größe und Bedeutung vergleichen kann, würde voraussetzen, dass der Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wäre ("Das a. Hör- und Tinnitus-Zentrum H."), vgl. OLG Hamm MMR 2009, 50, 51 (anders noch MMR 2003, 471 = GRUR-RR 2003, 289).

    In einem solchen Fall besteht kein Hindernis, die Werbung mit der irreführenden Bezeichnung generell zu verbieten (vgl. etwa die Tenorierungen in den Entscheidungen OLG Hamm, MMR 2003, 471 = GRUR-RR 2003, 289 - Rn. 8 in Juris; OLG Köln, NJWE-WettbR 1999, 196 - vor Rn. 1 in Juris; Senat, NJW 2006, 2273 - Rn. 13 in Juris).

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Dauerverstoß ist hingegen die Führung der Firma (s. BGH GRUR 2003, 448, 450 - gemeinnützige Wohnungsgesellschaft ), auf die aber nicht abzustellen ist, weil es sich dabei nicht um die bei der Klägerin geltend gemachte Verletzungshandlung handelt.

    Eine solche Ausnahme kann insbesondere dann angenommen werden, wenn die Belange der Allgemeinheit nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden und nur eine geringe Irreführungsgefahr vorliegt oder weil es sich im Grunde genommen nur um Individualinteressen der klagenden Mitbewerber handelt (BGH GRUR 1983, 32, 34 - Stangenglas; GRUR 2003, 448, 450 - gemeinnützige Wohnungsgesellschaft) .

  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Eine besondere Größe und Bedeutung verlangt dabei in der Regel, dass das beworbene Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt gleichartiger Betriebe hinausragt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44; OLG Koblenz WRP 1990, 125 Rn. 9 in Juris; LG Münster, Urteil vom 12.09.2008, 23 O 155/08 Rn. 16 in Juris; Senat, WRP 1986, 242, 243 für den Begriff "Center" in seiner ursprünglichen Bedeutung; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale - für den Begriff "Zentrale").

    Wird neben der Branchenangabe und dem Wort "Zentrum" wie vorliegend auch noch ein geografischer Zusatz verwendet, kann dies vom Verkehr als Hinweis auf die Alleinstellung oder zumindest Vorrangstellung des Unternehmens für den angegebenen geografischen Bereich verstanden werden (OLG Köln, ebenda; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale ; BGH GRUR 1986, 903, 904 - Küchen-Center ; Fezer-Peifer, a.a.O., Rn. 391 f.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei wiederholten, gleichartigen Verletzungshandlungen jede Verletzungshandlung einen neuen Unterlassungsanspruch entstehen lässt und damit auch die für das Zeitmoment der Verwirkung erforderliche Frist jeweils neu zu laufen beginnt (BGH GRUR 2012, 928 Tz. 22 - Honda-Grauimport ).
  • BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84

    Küchen-Center

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Wird neben der Branchenangabe und dem Wort "Zentrum" wie vorliegend auch noch ein geografischer Zusatz verwendet, kann dies vom Verkehr als Hinweis auf die Alleinstellung oder zumindest Vorrangstellung des Unternehmens für den angegebenen geografischen Bereich verstanden werden (OLG Köln, ebenda; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale ; BGH GRUR 1986, 903, 904 - Küchen-Center ; Fezer-Peifer, a.a.O., Rn. 391 f.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Berechtigt i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ist eine Abmahnung, wenn die mit ihr geltend gemachten Ansprüche bestanden (Begründetheit der Abmahnung) und die Abmahnung erforderlich war, um dem Verletzer einen Weg zu weisen, den Verletzten ohne Gerichtsverfahren klaglos zu stellen (BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb ).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Die Verwirkung als Fall der unzulässigen Rechtsausübung setzt voraus, dass sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und gerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., BGH WRP 2006, 114 Tz. 10).
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08

    Rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12
    Die Annahme einer Spitzenstellungsbehauptung für die Region H. dahingehend, dass die Beklagte sämtliche Mitbewerber an Größe und Bedeutung überrage, etwa in dem Sinne, dass es sich beim "Hör- und Tinnitus-Zentrum" der Beklagten um "das" Hör- und Tinnituszentrum in H. handelt, mit dem sich kein anderer nach Größe und Bedeutung vergleichen kann, würde voraussetzen, dass der Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wäre ("Das a. Hör- und Tinnitus-Zentrum H."), vgl. OLG Hamm MMR 2009, 50, 51 (anders noch MMR 2003, 471 = GRUR-RR 2003, 289).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 25/80

    Vertrieb von hellem obergärigem Bier unter der Bezeichnung "Steffi" - Abbildung

  • OLG Köln, 30.10.1998 - 6 U 87/98

    Unwirksame Gebührenklauseln in AGB der Banken; AGB der Geschäftsbank; Entgelt für

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

  • OLG Koblenz, 27.07.1989 - 6 U 778/89

    Irreführung durch Benennung der Bezeichnung "Bildungszentrum" für eine Werbung

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • LG Münster, 12.09.2008 - 23 O 155/08

    Irreführende Werbung mit den Bezeichnungen Kompetenzzentrum Kältetechnik und

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG München, 11.11.2004 - 29 U 4629/04

    Zulässigkeit der Werbung für einen Zusammenschluss von Ärzten unter der

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04

    Bezeichnung einer Tierarztpraxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" - mangels

  • OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07

    "Westdeutsches Prostatazentrum" - Zusammenschluss mehrerer Fachärzte, die

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Die Prozessführungsbefugnis ist zwar von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BGH, GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V; OLG Stuttgart, BeckRS 2013, 05470; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 8 UWG Rn. 3.9) und muss sowohl bei der Verletzungshandlung als auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (BGH, GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 8 UWG Rn. 3.7 und 3.50).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2012 - 2 U 64/12, juris Rn. 57).
  • LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19

    Bezahlte Amazon-Bewertungen müssen entsprechenden Hinweis enthalten

    Denn der festgestellte Verstoß ist als bislang nicht beendete Dauerhandlung zu qualifizieren, sodass die Verjährungsfrist nicht zu laufen begonnen hat (BGH 27.2.2003 - I ZR 25/01 - GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; OLG Stuttgart 29.11.2012 - 2 U 64/12 - WRP 2013, 525, 526; Köhler/Bornkamm § 11 Rn. 1.21.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Dabei schließt sich der Senat jedenfalls für den Bereich der auch hier im weitesten Sinne betroffenen Gesundheitsfür- und vorsorge der in der neueren Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht vertretenen Ansicht an, wonach ein Bedeutungswandel hinsichtlich des Begriffs "Zentrum" nicht in dem selben Maß festzustellen sei, wie er sich bei dem Begriff "Center" vollzogen habe, vielmehr der Begriff "Zentrum" im Grundsatz immer noch als Charakterisierung für ein Unternehmen von einer besonderen Größe und Bedeutung verstanden werde (BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10, zitiert nach juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2 U 64/12, zitiert nach juris, Rn.67).
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