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   OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13   

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https://dejure.org/2017,49684
OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13 (https://dejure.org/2017,49684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2017 - 9 U 34/13 (https://dejure.org/2017,49684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 9 U 34/13 (https://dejure.org/2017,49684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    §§ 123 ff BGB, § 134 BGB, §§ 171f BGB, § 177 BGB, § 652 BGB
    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bzw. Schadenersatzanspruch aufgrund vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung seitens der beklagten Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Tilgungsbeiträgen hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie im Rahmen eines Bauherrenmodells aufgenommenen Darlehens

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von Tilgungsbeiträgen hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie im Rahmen eines Bauherrenmodells aufgenommenen Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen über die Risiken des finanzierten Geschäfts nur unter ganz besonderen Voraussetzungen aufklären, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass ihre Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben, und sich nur ausnahmsweise Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben können, wenn etwa die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. Nur: BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 14, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine kreditgebende Bank zur Aufklärung gegenüber ihrem Kunden verpflichtet, wenn sie weiß, dass das zu finanzierende Objekt sittenwidrig überteuert ist und ihr Kunde daher übervorteilt wurde (st. Rspr, BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 16ff., juris).

    Allein ein auffälliges Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert unterhalb dieser Schwelle begründen auch im Zusammenhang mit einer Vollfinanzierung weder eine Vermutung der Sittenwidrigkeit noch eine daraus folgende Aufklärungspflicht der Bank (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 16ff., juris).

  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 74/14

    Kreditfinanzierter Erwerb eines Appartements: Missbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.06.2016, Az. XI ZR 74/14, das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat die diesbezügliche Entscheidung des Senats mit seiner Entscheidung im Revisionsverfahren vom 14.06.2016, Az. XI ZR 74/14, aufgehoben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.06.2016, XI ZR 74/14) ist davon auszugehen, dass der konzeptionsmäßig vorgesehen Finanzierungsvermittler seine Vermittlungsleistungen teilweise bereits vor Abschluss des Vermittlungsvertrages durch die Treuhänderin erbringen konnte und die Treuhänderin insoweit als Erfüllungsgehilfin des Finanzierungsvermittlers gehandelt hat.

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    (3) Die Einbindung der Bank in das Vertriebssystem hindert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht die Anwendung der Vorschriften des §§ 171 f. BGB (BGH, Urteil vom 09. November 2004 - XI ZR 315/03 -, juris).

    Das Risiko mangelnder Neutralität der Treuhänderin vermag allenfalls dann ein aufklärungspflichtiges spezielles Risiko des finanzierten Projekts zu begründen, wenn der Bank zugleich bekannt ist, dass es sich zum Nachteil des Kreditnehmers in den Konditionen des finanzierten Projekts niedergeschlagen hat (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03 - Rn. 34, juris).

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Hiervon ist auszugehen, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um 90 % überschreitet (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12 - Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    USt in den Vordergrund stellen (BGH, Urt. v. 05.06.2012, XI ZR 175/11).
  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung liegt aber dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Darlehensnehmer von seinem Geschäftspartner - sei es durch den Verkaufsprospekt, durch sonstige Urkunden oder durch mündliche Angaben des Vermittlers oder Verkäufers - gemäß § 123 BGB arglistig über die eingepreiste Innenprovision getäuscht worden ist (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11 -, Rn. 20f., juris).
  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12

    Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Im Jahr 1990 musste nicht damit gerechnet werden, dass die Vollmacht der Treuhänderin wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, da sowohl in der Rechtspraxis als auch im Schrifttum bis zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von Treuhändervollmachten der vorliegenden Art wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteile vom 28. September 2000 - IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265, vom 18. September 2001 - XI ZR 321/00, WM 2001, 2113 und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00, WM 2001, 2260) nicht von einem solchen Verstoß ausgegangen wurde (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - XI ZR 303/12 -, BGHZ 204, 30, Rn. 26).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Ein in diesen Fällen zulässiges vermutendes Behaupten verstößt nicht gegen die prozessuale Wahrheitspflicht (BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 195/14 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, juris).
  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Zwar trifft die Beklagte ungeachtet der Darlegungs- und Beweislast des Klägers für das Nichtvorliegen eines Rechtsgrunds eine sekundäre Darlegungslast, soweit der Kläger außerhalb eines vorzutragenden Geschehensablaufs steht, während der Beklagten ein Vortrag möglich und zumutbar ist (vgl. nur: BGH, Urteil vom 03. Mai 2016 - II ZR 311/14 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
    Ein in diesen Fällen zulässiges vermutendes Behaupten verstößt nicht gegen die prozessuale Wahrheitspflicht (BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 195/14 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, juris).
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

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