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   OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10   

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https://dejure.org/2010,26698
OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10 (https://dejure.org/2010,26698)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2010 - Not 1/10 (https://dejure.org/2010,26698)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2010 - Not 1/10 (https://dejure.org/2010,26698)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation (statt aller BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04, DNotZ 2005, 942 unter II. 3.).

    Dadurch sollen Nachteile ausgeglichen werden, die der Bewerber infolge seiner Einziehung zum Wehr- oder Ersatzdienst dadurch erleiden kann, dass er wegen dieser Dienstleistung im Vergleich zu Notarbewerbern, die keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten mussten, erst später in das anwaltliche Berufsleben eintreten kann (statt aller BGH, Beschl. v. 11. Juli 2005 - NotZ 29/04, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 4 Ersatzdienst 1).

    Kommt der reinen Dauer der Anwaltstätigkeit - abgesehen von der Mindestwartezeit des § 6 Abs. 2 Nr. 1 BNotO - nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Auswahlentscheidung ein geringeres Gewicht als bisher zu (BGH, Beschl. v. 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 4 Ersatzdienst 1), ist eine Regelung zum Ausgleich des durch die Ableistung des Wehrdienstes vorhandenen Nachteils nicht erforderlich, weil dieser wegen der Gewichtung der nicht notarspezifischen Tätigkeit im Rahmen der Auswahlentscheidung zumindest nicht schwerwiegend ins Gewicht fällt.

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Auch eröffnet die Verwaltungsvorschrift vor der endgültigen Auswahl die Möglichkeit der Prüfung, ob für die jeweiligen Bewerber besondere Umstände ersichtlich sind, die in das an feste Kriterien ausgerichtete Punktesystem keinen Eingang gefunden haben, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (§ 2a Abs. 4 VwV BNotO BW; vgl. BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - NotZ 21/08, ZNotP 2009, 364 insoweit in BGHR nicht abgedruckt).

    (BGH, Beschl. v. 20. April 2009 NotZ 21/08 ZNotP 2009, 364).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    b) Dagegen, dass der Beklagte befugt war, die Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu interpretieren (statt aller BGHZ 124, 327, 332; BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - NotZ 45/06, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Auswahlverfahren 5) wird vom Kläger nichts erinnert.

    Gerade weil bei dem abgebrochenen Verfahren einmal eine Bescheinigung berücksichtigt wurde, die nicht der Bestimmung des § 2a Abs. 3 Nr. 4 VwV BNotO BW entsprochen hat und damit die durch Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns (BGHZ 124, 327, 332) durchbrochen wurde, konnte weder eine von der VwV BNotO BW abweichende Selbstbindung entstehen noch bei dem Kläger ein schutzwürdiges Vertrauen erwachsen.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    b) Dagegen, dass der Beklagte befugt war, die Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu interpretieren (statt aller BGHZ 124, 327, 332; BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - NotZ 45/06, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Auswahlverfahren 5) wird vom Kläger nichts erinnert.

    Bei der theoretischen Fortbildung und den praktischen Beurkundungserfahrungen handelt es sich um notarspezifische Eignungskriterien mit eigenständigem höheren Gewicht im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens (vgl. BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - NotZ 45/06 DNotZ 2007, 874 insoweit in BGHR nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01; BVerfGE 110, 304 ff.) stand der Landesjustizverwaltung jedenfalls bei der Entscheidung, wie sie die zu berücksichtigenden Dienstzeiten auf die Wartezeit anrechnen will, ein Ermessensspielraum zu (BGH, Beschl. v. 29. März 1993 - NotZ 13/92, BGHR BNotO, § 4 Abs. 2 Wehrdienst 1).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Zwar ist die Ausbildung als Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater auch für die Ausübung des Berufs als Anwaltsnotar nützlich; sie qualifiziert aber den Bewerber nicht in ganz besonderer Weise oder auch nur in besonderer Weise für den Notarberuf, weil ihr eine notarspezifische Ausrichtung naturgemäß fehlt (BGH, Beschl. v. 3. November 2003 - NotZ 8/03, BGHReport 2004, 203; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Deshalb konnte das in der mündlichen Verhandlung mit Anlage 1 zum Protokoll vom 30. April 2010 bezeichnete und unter Beweis gestellte tatsächliche Vorbringen zur Bedarfsermittlung als wahr unterstellt werden (vgl. BVerwGE 77, 150, 157).
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 13/92

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall des Fehlens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01; BVerfGE 110, 304 ff.) stand der Landesjustizverwaltung jedenfalls bei der Entscheidung, wie sie die zu berücksichtigenden Dienstzeiten auf die Wartezeit anrechnen will, ein Ermessensspielraum zu (BGH, Beschl. v. 29. März 1993 - NotZ 13/92, BGHR BNotO, § 4 Abs. 2 Wehrdienst 1).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 8/03

    Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Zwar ist die Ausbildung als Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater auch für die Ausübung des Berufs als Anwaltsnotar nützlich; sie qualifiziert aber den Bewerber nicht in ganz besonderer Weise oder auch nur in besonderer Weise für den Notarberuf, weil ihr eine notarspezifische Ausrichtung naturgemäß fehlt (BGH, Beschl. v. 3. November 2003 - NotZ 8/03, BGHReport 2004, 203; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10
    Richtig ist weiter, dass durch den Zeitpunkt des Besetzungsverfahrens Einfluss auf die Konkurrenzsituation der jeweiligen Bewerber und damit auf das Ergebnis der späteren Auswahlentscheidung genommen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 2005 - NotZ 34/05, BGHR BNotO, § 4 Organisationsermessen 4).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 11/09

    Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung bei der Bestellung von Notaren:

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 3/08

    Auswahlkriterien bei der Bewerbung eines bestellten Notars und eines

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 64/02

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ausübung einer mit dem

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

  • BGH, 11.05.2009 - NotZ 17/08

    Notar-Domain mit Stadt-Bezeichnung zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1980 - 9 S 114/80

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Widerspruchsfrist; höhere Gewalt; Anspruch

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

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