Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24360
OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14 (https://dejure.org/2014,24360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.05.2014 - 1 Ss 358/14 (https://dejure.org/2014,24360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 1 Ss 358/14 (https://dejure.org/2014,24360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit vor Fußgängerüberwegen bei erkennbarem Überqueren durch Fußgänger; Auslegung des § 26 Abs. 1 S. 2 StVO i.V.m. S. 1; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit vor Fußgängerüberwegen; Pflichten der Fußgänger ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 StVO, § 26 Abs 1 S 2 StVO, § 44 Abs 1 S 1 StGB, § 229 StGB
    Fahrlässige Körperverletzung eines Fußgängers auf einem Überweg: Allgemeine Verpflichtung des Kraftfahrzeugführers zur Verlangsamung der Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen; Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Verletzten bei Anordnung eines Fahrverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit vor Fußgängerüberwegen bei erkennbarem Überqueren durch Fußgänger; Auslegung des § 26 Abs. 1 S. 2 StVO i.V.m. S. 1; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit vor Fußgängerüberwegen; Pflichten der Fußgänger ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit vor Fußgängerüberwegen bei erkennbarem Überqueren durch Fußgänger

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zebrastreifen: Wann muss mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie schnell darf ich am "Zebrastreifen” fahren?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bremsen am Zebrastreifen nur bei erkennbarem Benutzungswillen des Fußgängers erforderlich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zebrastreifen - langsam fahren oder nicht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit vor Fußgängerüberwegen bei erkennbarem Überqueren durch Fußgänger

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zebrastreifen: Wann muss mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Verkehrsunfall sind allein allgemein anerkannt bestehende Sorgfaltspflichten maßgeblich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.09.1991 - 1 Ss 111/91

    Fußgänger; Überqueren; Straße; Erkennbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14
    Es gibt keine allgemeine Verpflichtung eines Kraftfahrers, seine Geschwindigkeit alleine deshalb zu verlangsamen, weil die nicht ausschließbare Möglichkeit besteht, ein Fußgänger könne den Überweg benutzen (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1992, 330).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Mäßigung der Geschwindigkeit selbst dann nicht besteht, wenn ein Fußgänger parallel zur Fahrbahn neben dem Überweg geht (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1992, 330).

  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14
    Zwar kann etwas anderes gelten, wenn durch haltende oder parkende Fahrzeuge ein Teil des Überwegs oder der angrenzende Gehweg für den Kraftfahrer nicht einsehbar ist (vgl. BGH, NJW 1961, 35).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 260/80

    Haftungsverteilung bei Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14
    b) Ein Fußgänger, der einen Fußgängerüberweg im Sinne von § 26 StVO benutzt, darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass sich nähernde Kraftfahrer ihren Verpflichtungen aus § 26 Abs. 1 S. 2 StVO nachkommen; er muss sich vor Betreten des Überwegs mindestens durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten von der Verkehrslage überzeugen und bei erkennbarer Gefährdung durch nah herangekommene Kraftfahrzeuge mit der Überquerung der Fahrbahn warten (BGH, NJW 1982, 2384).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1973 - 12 U 32/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14
    Unter diesen Umständen musste der Angeklagte in besonderem Maße mit der Möglichkeit rechnen, dass überquerungswillige Fußgänger nicht ohne weiteres erkennbar waren, weshalb von vornherein ein Heranfahren an den Überweg mit mäßiger Geschwindigkeit geboten war, wobei eine Geschwindigkeit von 40 km/h oder mehr keinesfalls mehr mäßig war (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1974, 1003 ...).".
  • OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an

    Eine allgemeine Pflicht für Kraftfahrer, unabhängig von der Erkennbarkeit der Überquerungsabsicht eines Fußgängers an jedem Überweg die Geschwindigkeit zu verlangsamen, kann § 26 StVO nicht entnommen werden; dies ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO, der nur unter den Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO eine Geschwindigkeitsherabsetzung fordert: Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO in Verbindung mit Satz 1 dieser Vorschrift muss ein Fahrzeug "dann" - und nur dann - mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2014 - 1 Ss 358/14, Rn. 17, DAR 2014, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.1991 - 1 Ss 111/91, NZV 1992, 330; OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2003 - 6 U 39/03, NZV 2004, 577; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 26 StVO Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht