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   OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05   

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https://dejure.org/2005,7797
OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05 (https://dejure.org/2005,7797)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 U 7/05 (https://dejure.org/2005,7797)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 U 7/05 (https://dejure.org/2005,7797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführung, Bevorratung und Bewerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung durch mangelnden Vorrat an beworbenen Computern; Erfordernis einer angemessenen Bevorratung von Computern; Feststellung der Irreführungsgefahr anhand des durchschnittlichen Verbrauchers; Computer und Computerzubehör als Gegenstände des täglichen ...

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorratsmenge und OEM Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lockvogelangebote

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lockvogelangebote

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lockvogelangebote: Discounter muss "Schnäppchenangebote" mindestens für zwei Tage vorrätig halten - Ausreichende Menge muss vorhanden sein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.7.2005)

    Niederlage für Lidl im Streit um Lockvogelangebote // Aktionsware war binnen Stunden vergriffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Eine allgemeine Freizeichnung hinsichtlich der Vorratsmenge ("Auf Grund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahmegarantie.") ist allerdings noch nicht geeignet, die Irreführung auszuschließen, wenn das Angebot blickfangmäßig herausgestellt, die Korrektur aber nur in einer Fußzeile enthalten ist und nicht durch einen unmissverständlichen Sternchen-Hinweis angezeigt wird (BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; vgl. auch BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; Peifer in Fezer a.a.O. 445 i.V.m. 264).

    aa) Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang Teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; allg. GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Eine allgemeine Freizeichnung hinsichtlich der Vorratsmenge ("Auf Grund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahmegarantie.") ist allerdings noch nicht geeignet, die Irreführung auszuschließen, wenn das Angebot blickfangmäßig herausgestellt, die Korrektur aber nur in einer Fußzeile enthalten ist und nicht durch einen unmissverständlichen Sternchen-Hinweis angezeigt wird (BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; vgl. auch BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; Peifer in Fezer a.a.O. 445 i.V.m. 264).

    aa) Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang Teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; allg. GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Wir liefern umgehend" der Erwartung des Verkehrs, der Händler habe sich für eine geraume Zeit ausreichend bevorratet, hinreichend entgegengewirkt werden (BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; Bornkamm a.a.O. 8.7; Peifer in Fezer a.a.O. 445 i.V.m. 264).

    aa) Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang Teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; allg. GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Ist ein Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG Kläger, so ist das Interesse des Verbandes regelmäßig ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG [n. F.]; Büscher a.a.O. 173; Köhler in Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 12, 5.9; Spätgens in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 80, 16; unklar Retzer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig a.a.O. § 12, 936.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    aa) Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs, der aus durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchern, welche die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, zusammengesetzt vorauszusetzen ist (BGH NZG 2004, 87 - Mindestverzinsung), entnimmt der mit bekannten Herstellern durchsetzten Auflistung, dass die dort bezeichneten und auf dem Markt erhältlichen Original-Softwarepakete konfiguriert, damit Bestandteil des angebotenen Leistungspaketes sind, und dass diese Programme im eigenen Einsatzbereich auf anderen Geräten installiert werden können.
  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Eine abschließende Beurteilung aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ist dem Tatrichter nur dann verwehrt, wenn Umstände vorliegen, welche die Annahme des von ihm in Betracht gezogenen Verkehrsverständnisses als bedenklich erscheinen lassen (BGH WRP 1997, 721, 723 - Lifting-Creme), was insbesondere der Fall ist, wenn dem Gericht gegenläufige Gutachten vorgelegt werden.
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsorgan die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH NJW 2005, 1050, 1053 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Wie in BGH GRUR 2002, 979 [II 2. d)] - Kopplungsangebot II war auch in der Entscheidung des Senats, veröffentlicht in MD 2000, 1141, 1145, die Vertikalstellung des Sternchen-Hinweises etwa neben Kleindruck, mangelnder Bezüglichkeit zum Text oder inhaltlicher Unzulänglichkeit des Hinweises nur ein weiteres Element, welches die Aufklärungswirkung des Hinweises nicht hat greifen lassen.
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Die Bestimmtheit des Antrages wird dann nicht dadurch berührt, dass die darin verwendeten Begriffe "unmissverständlich" und "deutlich hervorgehoben" für sich genommen unbestimmt sind (BGH a.a.O. 620 - Orient-Teppichmuster; WRP 1998, 164, 168 - Modenschau im Salvator-Keller; NJW 2002, 2096, 2097 - Vossius).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
    Dementsprechend gelten Klageanträge, die auslegungsbedürftige Formulierungen enthalten wie "unmissverständlich" oder "deutlich hervorgehoben", in der Regel als zu unbestimmt und damit unzulässig (BGH GRUR 2000, 619, 620 - Orient-Teppichmuster).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 2 U 202/01

    Wettbewerbsverstoß: Koppelung der Rabattgewährung für Brillengestelle mit dem

  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10

    Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende

    Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Hinweis seinerseits am Blickfang teilhat und insbesondere eine Zuordnung zu den heraus gestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor - zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MMR 2010, 408-409 zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2005, 1424 - 1428 zitiert nach juris; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 5 UWG Rdn. 2.95).
  • LG Heilbronn, 08.09.2005 - 23 O 49/05

    Anspruch eines Verbandes auf Unterlassung von Werbung für eine Matratze im

    Bei der Festsetzung des Streitwerts gemäß § 3 ZPO auf Euro 60.000,00 - entgegen dem auf Euro 15.000,00 lautenden klägerischen Vorschlag - fanden folgende Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 30.06.2005 (2 U 7/05) Berücksichtigung:.
  • LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die verbreitete Praxis von Lebensmitteldiscountern eine für sein Sortiment unübliche Ware für wenige Tage in das Sortiment zu nehmen und verstärkt zu bewerben, trägt in erheblichem Maße die Gefahr in sich, dass Kundenkreise angelockt werden, die wegen des regulären Sortiments das Verkaufslokal nicht aufgesucht hätten (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2005, Az.: 2 U 7/05 = Anlage K6).
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