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   OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09   

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https://dejure.org/2009,7255
OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09 (https://dejure.org/2009,7255)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.2009 - 7 U 65/09 (https://dejure.org/2009,7255)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 7 U 65/09 (https://dejure.org/2009,7255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Maschinenversicherung: Abgrenzung zwischen versicherter Unterschlagung und unversichertem Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Maschinenversicherers bei Betrug und Unterschlagung durch den Mieter

  • Judicialis

    AMBG 92 § 2; ; AMBG 92 § 2 Ziff. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 246

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMBG 92 § 2; AMBG 92 § 7 Nr. 4; StGB § 263; StGB § 246
    Versicherungsschutz im Fall einer Unterschlagung besteht auch bei einem Betrug des Mieters mit gleichzeitiger Verwirklichung des Unterschlagungstatbestands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMBG 92 § 2 Ziff. 1; StGB § 263; StGB § 246
    Einstandspflicht des Maschinenversicherers bei Betrug und Unterschlagung durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherte Unterschlagung und unversicherter Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 342
  • BauR 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    Mit Verfügung vom 16.7.2009 (Blatt 102/103) hat der Senat auf das Urteil des OLG Köln vom 20.7.2008 - 9 U 188/07 - und das des OLG Frankfurt vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - hingewiesen.

    Wenn kein Gewahrsam der Klägerin an den Maschinen bestand, was zu Gunsten der Beklagten unterstellt werden kann, sind die Maschinen von den vorgeblichen Mietern (auch) unterschlagen worden (vgl. OLG Köln, Urt. vom 20.7.2008 - 9 U 188/07) .

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    (ccc) Nach der Rechtsprechung (BGHSt 14, 38; 16, 281) kann nach einer strafbaren Erstzueignung das Tatbestandsmerkmal "Zueignung" vom selben Täter in Bezug auf dieselbe Sache nicht noch ein zweites Mal erfüllt werden, es sei denn, dass sich eine andere Person die Sache zwischenzeitlich zugeeignet hatte.

    Nach BGHSt 14, 38 erfüllen auch Herrschaftsbetätigungen, die gleichzeitig mit einem anderen Zueignungsdelikt begangen werden nicht noch zusätzlich den Tatbestand des § 246 StGB.

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 3 U 152/03

    Grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalls: Diebstahl einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    Mit Verfügung vom 16.7.2009 (Blatt 102/103) hat der Senat auf das Urteil des OLG Köln vom 20.7.2008 - 9 U 188/07 - und das des OLG Frankfurt vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - hingewiesen.

    (c) Ein deutliches Unterschreiten des als vertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr im Sinne grober Fahrlässigkeit hat das OLG Frankfurt, Urt. vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - darin gesehen, dass ein Baumaschinenvermieter, auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution eine Baumaschine im Wert von ca. 20.500, - Euro auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörenden, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitgestellt hat.

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    Wenn ein (gelockerter) Gewahrsam fortbestanden hat, dann ist dieser durch die zwischen dem 23. und dem 27.6.2008 liegende Entfernung der Maschinen von der Baustelle gebrochen worden, womit die Maschinen gestohlen wurden (vgl. BGH, Urt. vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73) womit die Klägerin nach § 2 Ziffer 1 der in den Vertrag einbezogenen ABMG 92 Ersatz zu leisten hat.
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    (bbb) Die Tathandlung der Unterschlagung besteht in der rechtswidrigen Zueignung, d. h. darin, dass der Täter die Sache mit Ausschlusswirkung gegenüber dem Eigentümer seinem eigenen oder dem Vermögen eines Dritten in der Weise zuführt, dass er selbst oder der Dritte zum Scheineigentümer wird (BGHSt 1, 262; 14, 43; 34, 311; Fischer, StGB und Nebengesetze, 55. Aufl., § 246, Rdnr. 5 m.w.N; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., Rdnr. 4 m.w.N.).
  • RG, 23.06.1924 - III 453/24

    Zum Begriff des Erlangens einer Sache durch eine strafbare Handlung im Sinne des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
    Eine Zueignung liegt somit vor, wenn ein objektiver Beobachter bei Kenntnis der Täterabsicht die Handlung als Betätigungen des Zueignungswillens ansieht (RGSt 58, 230; 65, 147; 67, 78; BGHSt 14, 41; Fischer, a.a.O., Rdnr. 6a m.w.N.).
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