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   OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 4 - 3 StE 1/07   

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OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 4 - 3 StE 1/07 (https://dejure.org/2007,7163)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2007 - 4 - 3 StE 1/07 (https://dejure.org/2007,7163)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 4 - 3 StE 1/07 (https://dejure.org/2007,7163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der Gesetzesänderung bei Straftaten gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz

  • Judicialis

    StPO § 225 a; ; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.d.F. von Art. 3 Nr. 2 des 2 Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006; ; GVG § 122

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Übernahme der bei einem Landgericht (LG) anhängigen Staatsschutzsache durch ein Oberlandesgericht (OLG) in erster Instanz; Besetzung des Senats des OLG bei der Entscheidung über die Übernahme einer vom LG nach eröffnetem Hauptverfahren außerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Stuttgart übernimmt Staatsschutzverfahren wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Übernahme der bei einem Landgericht (LG) anhängigen Staatsschutzsache durch ein Oberlandesgericht (OLG) in erster Instanz; Besetzung des Senats des OLG bei der Entscheidung über die Übernahme einer vom LG nach eröffnetem Hauptverfahren außerhalb ...

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neues Staatsschutzverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Es ist deshalb bezogen auf die Landgerichte ein Gericht anderer, nicht aber höherer Ordnung (BGHSt 46, 238; LR-Erb a.a.O., 26. Aufl., § 6 Rdnr. 4; Welp NStZ 2002, 1, 4).

    Deren Beurteilung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff (BGHSt 46, 238; LR-Siolek, a.a.O., § 24 GVG Rdnr. 24) der Nachprüfung durch die Gerichte (BVerfGE 9, 223, 229).

    Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21; BGH GA 1980, 220; GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ; SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12; Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b; LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13; KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a; Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).

    Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).

    Dies wäre dann der Fall, wenn die Eröffnungsentscheidung bei verständiger Würdigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen und offensichtlich unhaltbar ist oder sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (BGHSt 38, 212, 40, 120; 46, 238).

    Eine Perpetuierung der Zuständigkeit des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (§ 120 Abs. 2 GVG) ist ausgeschlossen, wenn die Eröffnungsentscheidung zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (BGHSt 46, 238).

    Die Rechtsprechung des BGH steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, denn die genannten Entscheidungen (insbesondere BGHSt 46, 238; 47, 16) betreffen Fallgestaltungen, in denen die "besondere Bedeutung des Falles" bis zum Eröffnungsbeschluss geprüft worden war.

    Mit der Prüfung der "besonderen Bedeutung des Falles" hat es nach Maßgabe der in BGHSt 46, 238 aufgestellten Grundsätze mit dem heutigen Beschluss sein Bewenden.

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21; BGH GA 1980, 220; GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ; SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12; Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b; LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13; KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a; Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).

    Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).

    Die Rechtsprechung des BGH steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, denn die genannten Entscheidungen (insbesondere BGHSt 46, 238; 47, 16) betreffen Fallgestaltungen, in denen die "besondere Bedeutung des Falles" bis zum Eröffnungsbeschluss geprüft worden war.

  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Deshalb ist diese Voraussetzung nicht erfüllbar und damit verzichtbar (ebenso BGH bei Dallinger MDR 1954, 152 für den Fall, dass die "besondere Bedeutung des Falles" nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG erstmals bei der Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 3 StPO geprüft werden kann).

    Von der Staatsanwaltschaft konnte dieses Merkmal bei Anklageerhebung nicht geprüft werden, weil die Schwurgerichtskammer für die Sache zuständig war (vgl. LR-Hanack a.a.O. § 354 Rdnr. 66; Meyer-Goßner, a.a.O. § 354 Rdnr. 42 unter Hinweis auf BGH bei Dallinger MDR 1954, 152).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Deren Beurteilung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff (BGHSt 46, 238; LR-Siolek, a.a.O., § 24 GVG Rdnr. 24) der Nachprüfung durch die Gerichte (BVerfGE 9, 223, 229).

    So ist anerkannt, dass die in §§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 120 Abs. 2 GVG normierte bewegliche Zuständigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann im Hinblick auf die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) verfassungskonform ist, wenn das Zuständigkeitsmerkmal der "besonderen Bedeutung" nicht als Ermächtigung zu einer - nur eingeschränkt überprüfbaren - staatsanwaltschaftlichen Ermessensentscheidung, sondern als unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen ist, dessen Anwendung der gerichtlichen Kontrolle durch das jeweils angerufene Gericht unterliegt (BVerfGE 9, 223; 22, 254, 260; Kissel/Mayer a.a.O. § 24 Rdnr. 10 m.w.N).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Bei willkürlicher Annahme der Zuständigkeit tritt wegen des daraus resultierenden Verstoßes gegen das jedenfalls grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Sachs a.a.O. Art. 101 Rdnr. 1 ) eine Zuständigkeitsperpetuierung nicht ein (BGHSt 42, 205).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Nach dem im Verhältnis zur Schweiz geltenden Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK schließt der Spezialitätsvorbehalt jedoch eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt (§ 264 StPO) zugrunde liegt und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (BGH NStZ 1985, 318; 1986, 557f).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Er würde zwar ein Verfahrenshindernis begründen (vgl. BGHSt 29, 94, 96; Schomburg/Lagodny, Internat. Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. § 72 IRG Rdnr. 28ff).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Dies wäre dann der Fall, wenn die Eröffnungsentscheidung bei verständiger Würdigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen und offensichtlich unhaltbar ist oder sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (BGHSt 38, 212, 40, 120; 46, 238).
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 782/84

    Rechtliche Wirkungen der Bestimmungen des Europäischesn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    Nach dem im Verhältnis zur Schweiz geltenden Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK schließt der Spezialitätsvorbehalt jedoch eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt (§ 264 StPO) zugrunde liegt und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (BGH NStZ 1985, 318; 1986, 557f).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
    So ist anerkannt, dass die in §§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 120 Abs. 2 GVG normierte bewegliche Zuständigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann im Hinblick auf die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) verfassungskonform ist, wenn das Zuständigkeitsmerkmal der "besonderen Bedeutung" nicht als Ermächtigung zu einer - nur eingeschränkt überprüfbaren - staatsanwaltschaftlichen Ermessensentscheidung, sondern als unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen ist, dessen Anwendung der gerichtlichen Kontrolle durch das jeweils angerufene Gericht unterliegt (BVerfGE 9, 223; 22, 254, 260; Kissel/Mayer a.a.O. § 24 Rdnr. 10 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00

    Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht;

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

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