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   OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08   

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OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08 (https://dejure.org/2008,3876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 U 25/08 (https://dejure.org/2008,3876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 U 25/08 (https://dejure.org/2008,3876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter Versorgungsweg für Brillen durch Weitergabe von Werbematerial und Musterbrillen an Augenärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung eines Brillenlieferanten gegenüber Augenärzten für den sog. verkürzten Versorgungsweg

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BOÄ § 3 II; ; BOÄ § 34 V

  • ra.de
  • gesr.de PDF

    Verkürzter Versorgungsweg mit Brillen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung eines Brillenlieferanten gegenüber Augenärzten für den sog. verkürzten Versorgungsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung an Augenärzte für Brillenvertrieb über deren Praxen unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung an Augenärzte für Praxis-Brillenvertrieb wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung an Augenärzte für Praxis-Brillenvertrieb wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 429
  • GRUR-RR 2011, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 75/05

    Ernährungsberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Im ersten Fall setzt ein Unterlassungsanspruch voraus, dass das beanstandete Wettbewerbsverhalten zur Zeit der Begehung 2005 einen Unterlassungsanspruch begründet hat und dieser auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben ist; im zweiten, dass es ihn im Falle seiner Begehung begründen würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - I ZR 75/05 - GRUR 2008, 816, 817 = NJW 2008, 2850, 2851 [Ernährungsberatung]).

    Für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG kommt es darauf an, ob die Beklagte die mit der Werbung angesprochenen Ärzte planmäßig zu Verstößen gegen für diese bindende, das Marktverhalten regelnde Vorschriften auffordert, um sich durch entsprechende Gesetzesverstöße der Angesprochenen Vorteile gegenüber solchen Wettbewerbern zu verschaffen, die die Rechtsverbindlichkeit der betreffenden Regelung anerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung], m.w.N.).

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen, sondern ausschließlich von medizinischen Notwendigkeiten leiten lässt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3470 = GRUR 2003, 966, 967 = WRP 2003, 1209 - [Internetwerbung von Zahnärzten]; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung], u.H. auf Ratzel, in: Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 4. Aufl., § 3 Rn. 2 und Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 215/02 - GRUR 2005, 875, 876 = NJW 2005, 3422 - [Diabetesteststreifen]).

    (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung] und vom 02. Juni 2005, a.a.O. - [Diabetesteststreifen]).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die den von der Beklagten angesprochenen Ärzten vorgeschlagene gewerbliche Betätigung bei Verwendung der eigenen Praxisräume berufsrechtswidrig ist, ist außerdem in Rechnung zu stellen, dass Ärzten eine gewerblich-unternehmerische Tätigkeit auf dem Gebiet des Heilwesens grundsätzlich nicht untersagt ist (vgl. BVerfGE 71, 183, 195 f. = NJW 1986, 1536 = GRUR 1986, 387, 390 - [Sanatoriumswerbung]; vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung] und vom 26. April 1989 - I ZR 172/87 - GRUR 1989, 601 = NJW 1989, 2324 = WRP 1989, 585 - [Institutswerbung]), sondern nur dann, wenn die Tätigkeit mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes nicht vereinbar ist.

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass der Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen - welche auch der Werbende grundsätzlich seinen Überlegungen zugrunde legen darf - zum verkürztem Versorgungsweg und danach auf die freie und unbeeinflusste Entscheidung der angesprochenen Ärzte, sich den ihnen bekannten standesrechtlichen Vorgaben zu fügen, abgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000. a.a.O. - [Augenarztanschreiben], bei juris Rz. 30; mit anderem Schwerpunkt BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung]) und ausgeführt hat, die als Adressaten vielfacher Werbeschreiben und -maßnahmen den Umgang mit diesen gewohnten Ärzte seien durch solche Maßnahmen nicht leicht zu einem bestimmten oder gar berufsrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen.

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen, sondern ausschließlich von medizinischen Notwendigkeiten leiten lässt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3470 = GRUR 2003, 966, 967 = WRP 2003, 1209 - [Internetwerbung von Zahnärzten]; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung], u.H. auf Ratzel, in: Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 4. Aufl., § 3 Rn. 2 und Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 215/02 - GRUR 2005, 875, 876 = NJW 2005, 3422 - [Diabetesteststreifen]).

    (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O. - [Ernährungsberatung] und vom 02. Juni 2005, a.a.O. - [Diabetesteststreifen]).

    Soweit ein Arzt eine weitergehende Zusammenarbeit mit einem Leistungsanbieter wünsche, könne er mit diesem eine medizinische Kooperationsgemeinschaft i.S. des § 23b MBO (BOÄ) eingehen, soweit die Berufsordnung des Landes eine entsprechende Regelung enthalte (BGH, Urteil vom 02. Juni 2005, a.a.O. - [Diabetesteststreifen], bei juris Rz. 22).

    Es ist daher grundsätzlich nicht maßgebend, ob sich der Kläger ausdrücklich auf bestimmte Normen beruft; entscheidend ist vielmehr, ob er sich gegen ein davon erfasstes Verhalten wendet (BGH, Urteil vom 02. Juni 2005, a.a.O. - [Diabetesteststreifen], bei juris Rz. 19 m.w.N.).

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Würde schon der Vorschlag des Beklagten an die Ärzte, die näher bezeichneten Leistungen für den Patienten im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Beklagten zu erbringen, verboten, würde der Arzt an einer Verweisung des Patienten an den Beklagten auch dann gehindert, wenn sachliche Gründe (nicht also notwendig medizinische - vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98 - GRUR 2001, 255 [Augenarztanschreiben], bei juris Rz. 30), etwa die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern, ganz überwiegend für eine Verweisung an den Beklagten jenes Verfahrens sprächen.

    In vielen Fällen wäre es, wie bereits ausgeführt, Patienten möglich, sich anderweitig für weniger Geld eine Brille mit den neuen Glasstärken zu verschaffen (vgl. zu diesem Kostenaspekt BGH, Urteil vom 28. September 2000, a.a.O. - [Augenarztanschreiben], bei juris Rz. 31) bis hin zu der Möglichkeit, das alte Brillengestell wieder zu verwenden (diese Erwägung kommt nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen in Betracht; sie ist vor dem Hintergrund eng begrenzter Kostenübernahme durch Krankenkassen und Beihilfeträger für Brillen auch wettbewerbsrechtlich nicht irrelevant).

  • OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07

    Wettbewerbswidrigkeit eines zum Bezug von Arzneimitteln an eine bestimmte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Auch wenn Gründe darstellbar seien, die die Inanspruchnahme einer Versandapotheke begründeten, sei kaum vorstellbar, dass es medizinisch zwingend erscheine, eine ganz bestimmte Versandapotheke zu kontaktieren (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04. Mai 2007 - 4 U 155/07 - bei juris und zum selben Az. vom 11. Juli 2007, bei Juris Rz. 9).

    Es ist damit dem OLG Koblenz (WRP 2008, 145) gefolgt, welches eine Wettbewerbswidrigkeit ungeachtet eines finanziellen Vorteils des Arztes aus der Nutzung des Moduls bejaht hat, weil dieses den Ärzten, die es benutzten, Informationen anbiete, die sie von der Empfehlung einer Versandapotheke überzeugen sollten.

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Auch wer selbst nicht Normadressat ist, aber gesetzesunterworfene Dritte dazu anstiftet oder sie dabei unterstützt, gegen Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG zu verstoßen, um damit den Absatz oder Bezug deren oder seines eigenen Unternehmens zu fördern (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG), handelt unlauter i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. Saarl. OLG, GRUR-RR 2008, 84, 85; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. [2008], § 4 Rn. 11.21 f.).

    Das Saarländische OLG hat die in einer Ärztebroschüre eines Arzneimittelversenders enthaltene Aufforderung, Patientenbroschüren für die Praxis zu bestellen, als wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. den § 34 Abs. 5 MBO entsprechenden Regelungen der ärztlichen Berufungsordnungen angesehen, da der Werbende mittels der fraglichen Patientenbroschüre die Ärzte zu standeswidrigem Verhalten zu bestimmen suche (Saarl. OLG, GRUR-RR 2008, 84).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 2 U 136/06

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Preisreduzierung im Internet als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Die Abmahnkosten kann die Klägerin vorliegend in der geltend gemachten Höhe erstattet verlangen, obwohl ihre Abmahnung über den zuzusprechenden Klageteil hinausging (vgl. Senatsurteil vom 08. Februar 2007 - 2 U 136/06 - WRP 2007, 694 = OLGR 2007, 524, bei juris Rz. 61 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. November 2001 (- I ZR 275/99 - GRUR 2001, 271 = NJW 2002, 962) bestätigt und hierin Gefolgschaft in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefunden (vgl. OLG Köln, GRUR 2006, 600).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Zum einen ist er vorliegend - wie dargelegt - zu der zu treffenden Entscheidung sachfremd, zum anderen beschwört er die Gefahr einer erheblichen wirtschaftlichen Fehlentscheidung herauf (vgl. fortführend auch Senatsurteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06, OLGR Stuttgart 2007, 769, bei Juris Rz. 45 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2000 (- I ZR 59/98 - GRUR 2000, 1080 = NJW 2000, 2745) eine Werbung eines Hörgeräteherstellers gegenüber HNO-Ärzten für ein Konzept, bei dem das Hörgerät im verkürzten Versorgungsweg abgegeben werden und der HNO-Arzt gegen Zahlung eines Honorars von 250 DM für jedes zu versorgende Ohr die erweiterte audiometrische Messung selbst durchführen und andere begleitende Leistungen erbringen sollte, wettbewerbsrechtlich unbeanstandet gelassen mit der Begründung, die Art und Weise der beworbenen Zusammenarbeit sei nicht unlauter.
  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. November 2001 (- I ZR 275/99 - GRUR 2001, 271 = NJW 2002, 962) bestätigt und hierin Gefolgschaft in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefunden (vgl. OLG Köln, GRUR 2006, 600).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00

    Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 172/87

    "Institutswerbung"; Zulässigkeit der Patientenwerbung

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

  • LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06

    Sehhilfen vom Augenarzt

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05

    Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte nach den Hauptanträgen verurteilt (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 429 = WRP 2009, 2209).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Erwägungen, den Arzt, auf den man sich im Hinblick auf die eigene Gesundheit oder diejenige von Familienangehörigen angewiesen fühlt, und dessen Wohlwollen man selbst bei Kleinigkeiten wie Terminvergaben nicht verlieren will, nicht zu verärgern und sich ihm gegebenenfalls auch dankbar zu zeigen, werden vielen Patienten in den Sinn kommen und sie um so mehr unter Druck setzen, als sie sich zu einer Entscheidung ausdrücklich aufgefordert sehen und dies in einer Situation, in der sie der Entscheidung aus ihrer Sicht schlecht entfliehen können, ohne den befürchteten Schaden bereits zu verursachen (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 429, 434 - eyemedics).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18

    Wettbewerbswidrigkeit des gleichzeitigen Aufstellens von Glücksspiel- und

    Wer selbst nicht Normadressat ist, aber gesetzesunterworfene Dritte dazu anstiftet oder sie dabei unterstützt, gegen Marktverhaltensregelungen zu verstoßen, um damit den Absatz oder Bezug deren oder seines eigenen Unternehmens zu fördern (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG), handelt unlauter iSd § 3a UWG (BGH WRP 2015, 1085 Rn. 15 - TV-Wartezimmer; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 429 (430); OLG Celle WRP 2010, 1565 (1566)).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 12 O 9/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichtherausgabe von nach einer Refraktionsbestimmung

    Unter Druck ist die Zufügung oder Androhung von Nachteilen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Natur zu verstehen, wozu auch der Entzug von bisher gewährten Vorteilen gehört (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 429, 434).
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