Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04, 5 U 153/2004   

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https://dejure.org/2005,6151
OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04, 5 U 153/2004 (https://dejure.org/2005,6151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2005 - 5 U 153/04, 5 U 153/2004 (https://dejure.org/2005,6151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 5 U 153/04, 5 U 153/2004 (https://dejure.org/2005,6151)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reparatur eines Turboladers auf Grundlage der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften; Darlegungslast und Beweislast des Käufers für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen; Turboladerdefekt als übliche ...

  • Judicialis

    BGB § 476

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Reichweite der Mängelvermutung nach § 476 BGB: Ausschluß der Vermutung wegen Unvereinbarkeit mit der Art der Sache bzw. des Mangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 476
    Zum Ausschluss der Vermutung des § 476 BGB beim Vorliegen eines jederzeit und plötzlich auftreten könnenden Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme der Anwendung der Vermutungsregelung des § 476 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Keine Beweislastumkehr bei bestimmten Mängeln

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Ungeklärte Grenzen der Beweislastumkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04
    § 476 BGB betrifft nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt (BGH NJW 2004, 2299).

    Dies wird auch vom BGH in seinem Urteil NJW 2004, 2299 stillschweigend vorausgesetzt (ebenso Reinking in DAR 2002, 15 (18), Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1355, vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 1138).

    Es handelt sich hierbei um einen sog. "angelegten Mangel" (siehe Reinking a.a.O. Rn. 1335; Lorenz in M. .....ener Kommentar BGB, Band 3, Schuldrecht Besonderer Teil I, 4. Aufl., 2004, § 476 Rn. 3, BGH NJW 2004, 2299).

    In Fällen wir hier, in denen die eigentliche Mangelursache für eine unstreitig nach Gefahrübergang aufgetretene Mangelerscheinung unsicher ist, wird insbesondere von Lorenz (im Anschluss an Reinking DAR 2001, 8 (14)) in NJW 2004, 3020 und Münchner Kommentar aaO § 476 Rn. 4 (in Kritik an der Rechtsprechung des BGH NJW 2004, 2299) die Auffassung vertreten, dass über § 476 BGB nicht nur vermutet werde, dass ein vom Käufer nachgewiesener "Grund"mangel, auf den der "Haupt"mangel zurückzuführen sei, "bei Gefahrübergang" vorhanden war, dass vielmehr auch das Vorhandensein des "Grund"mangels selbst vermutet werde.

    Dies wird in BGH NJW 2004, 2299 als selbstverständlich vorausgesetzt.

  • LG Heilbronn, 23.08.2004 - 1 O 12/04

    Gewährleistungsansprüche aus einem Gebrauchtwagenkauf; Streitiger Inhalt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 23.08.2004 - 1 O 12/04 St - wird.

    das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 23.08.2004 - Aktenzeichen 1 O 12/04 St - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag von 5.972,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 29.12.2003 zu bezahlen Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkws Chrysler Voyager TD LE, Fahrzeug-Ident.-Nr.: _________________==.

  • OLG Oldenburg, 03.07.2003 - 9 W 30/03

    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses beim Gebrauchtwagenkauf;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04
    Es kann daher dahingestellt werden, ob nach dem neuen Kaufrecht ein solcher Gewährleistungs-"Ausschluss" überhaupt wirksam wäre oder ob hierin letztlich eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung liegt (zu letzterem vgl. OLG Oldenburg ZGS 2004, 75; Stölting, Zulässigkeit negativer Beschaffenheitsvereinbarungen in Verbrauchsgüterkaufverträgen ZGS 2004, 96; Schinkels, Zum Vorrang der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) vor vereinbarten Beschaffenheitsangaben - "Ausschlacht"- und "Bastelfahrzeuge" nur auf besonderen Verbraucherwunsch ZGS 2004, 226).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1987 - 7 U 56/87

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung wegen Verkaufs eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04
    Dies wird auch vom BGH in seinem Urteil NJW 2004, 2299 stillschweigend vorausgesetzt (ebenso Reinking in DAR 2002, 15 (18), Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1355, vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 1138).
  • LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10

    Gewährleistungsausschluss bei Gewerbetreibenden?

    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Motorschadens

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.01.2005 (OLGR 2005, 225).
  • AG Friedberg (Hessen), 24.04.2015 - 2 C 1639/14

    Ersatz von Reparaturkosten eines auf einer Urlaubsreise wegen eines Defekts

    Aus ähnlichen gelagerten Prozessen des erkennenden Gerichts, aber auch aus den tatsächlichen Feststellungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sich mit diesem Problemkreis beschäftigt hat (vgl. BGH a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil vom 31.1.2005, Az. 5 U 153/04 u.a.m.) ist gerichtsbekannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Anzeichen ein verschleißbedingter Ausfall mindestens genauso wahrscheinlich ist wie ein bereits bei Verkauf angelegter Mangel des Turboladers.
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