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   OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04   

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https://dejure.org/2006,24858
OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04 (https://dejure.org/2006,24858)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2006 - 12 U 90/04 (https://dejure.org/2006,24858)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 12 U 90/04 (https://dejure.org/2006,24858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bürgschaftsansprüche von Erwerbern von Eigentumswohnungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Veräußerer mangels Fertigstellung einer Sanierung; Parteifähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung vertraglicher Ansprüche der Eigentümer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 196/02

    Sicherungszweck der Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Eine derartige Bürgschaft sichert nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH NJW-RR 03, 959 und WM 99, 535) nicht nur Ansprüche auf Rückgewähr des voraus bezahlten Kaufpreises nach Wandlung - die hier im Übrigen nach § 7 Nr. 4 des Vertrages ausgeschlossen war - oder Minderung, sondern jegliche Ansprüche, die dem Käufer auf Rückgewähr seiner Vorauszahlung zustehen, soweit der Bauträger seine kauf- oder werkvertraglichen Verpflichtungen (teilweise) nicht oder schlecht erfüllt hat.

    Unerheblich ist nach Auffassung des Senates, ob der Erwerber die Vorauszahlung primär oder jedenfalls auch aus steuerlichen Gründen gewünscht hat und nach dem Vertrag hierzu nicht verpflichtet war (offen gelassen in BGH NJW-RR 03, 959).

    Nach Auffassung des Senates ist auch die Entscheidung des BGH in NJW-RR 2003, 959 nicht so zu verstehen.

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Zwar stehen diese Ansprüche jedem Eigentümer bzw. Erwerber als Vertragspartner gegen die Beklagte 1 zu, doch kann die Gemeinschaft beschließen, diese Ansprüche gemeinschaftlich geltend zu machen (vgl. für die alte Rechtslage Palandt, BGB, 61. Aufl., Rz 30 vor § 633 BGB; BayObLG, NJW-RR 00, 379 und BGH NJW 98, 2967).

    Wären die Mängel rechtzeitig erkannt worden, hätte jeder einzelne Erwerber selbst nach erfolgter Abnahme seine Zahlungen gem. § 641 III BGB unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB a.F. bis zur Beseitigung der Mängel zurückhalten können, jedenfalls dann, wenn nur er auf Leistung in Anspruch genommen wird (vgl. BGH NJW 1998, 2967); etwas anderes gilt u.U. dann, wenn alle Eigentümer auf Zahlung in Anspruch genommen werden, dann wird wohl das Leistungsverweigerungsrecht nur entsprechend der jeweiligen Eigentumsquote bestehen (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A., Rz 482 mit Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Gleichermaßen hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Gemeinschaft Ansprüche des einzelnen Eigentümers, die aus Mängeln an seinem Sondereigentum herrühren, mit dessen Einverständnis zur gemeinsamen Geltendmachung an sich ziehen kann (vgl. BGHZ 100, 391 ff).

    Bestätigt werden diese Erwägungen durch die Rechtsprechung des BGH, der es bereits 1987 als unbedenklich angesehen hat, dass die Gemeinschaft auch Ansprüche einzelner Eigentümer aus deren Sondereigentum verfolgt und insoweit die Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft - letztlich, wenn auch nicht ausdrücklich, also die gewillkürte Prozessstandschaft - nicht bezweifelt hat (vgl. BGHZ 100, 391 ff; so auch OLG Hamm ZMR 89, 98 ff).

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Gerade im Bauträgervertrag entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass dem einzelnen Eigentümer die umfassenden Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch dann zustehen, wenn die der anderen Miteigentümer bereits verjährt sind (vgl. BGHZ 114, 383).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98

    Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Zwar ist grundsätzlich bei der Ermittlung der Ansprüche aus § 633 III BGB a.F. die Berücksichtigung der einbehaltenen Kaufpreise in Höhe von ca. 800.000 DM - die an die Beklagte 2 abgetreten sind - erforderlich (vgl. hierzu Palandt, a.a.O., Rz 9 zu § 633 BGB a.F. und BGH NJW 2000, 1403), doch gilt dies im vorliegenden Fall nicht, weil die Klägerin sich darauf berufen hat, dass diese Beträge von den Erwerbern auf andere weitergehende Kosten, insbesondere hinsichtlich der Mängel am Sondereigentum und den daraus resultierenden Ansprüchen gegen die Beklagte 1 verrechnet wurden.
  • OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    An der beschriebenen Auslegung ändert sich nichts, wenn man berücksichtigt, dass die Gestellung dieser Bürgschaften einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung der Sicherheiten der MaBV darstellen dürfte (vgl. BGH NJW-RR 2003, 646), denn dieses Verbot richtet sich nicht an den Bürgen, sondern an den zur Gestellung der Bürgschaft Verpflichteten, hier also die Beklagte 1. Der Senat teilt insoweit die Begründung des Landgerichtes (Urt. S. 43) und nimmt hierauf ergänzend Bezug.
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02

    Anforderungen an die Sicherheiten nach MaBV

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Dazuhin erachtet der Senat die entsprechende Klausel im Kaufvertrag für unwirksam, weil es sich hierbei um eine unzulässige Vermischung der beiden von der MaBV vorgesehenen Sicherungssysteme handelt, die selbst durch Individualvereinbarung, die hier entgegen dem Wortlaut des Vertrages ersichtlich nicht vorliegt, nicht vereinbart werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1171).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jeder einzelnen Erwerber gegen den Bauträger die Ansprüche auf Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum und damit auch - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 633 III BGB a.F. - die entsprechenden Zahlungsansprüche im vollen Umfang geltend machen (vgl. BGHZ 68, 372 und Palandt, a.a.O. Rz 30 vor § 633 BGB a.F.).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Zwar könnte die Beklagte 2 als Bürgin grundsätzlich Einwendungen zur Höhe der Hauptforderung trotz rechtskräftiger Verurteilung der Beklagten 1 gem. §§ 767, 768 BGB vorbringen, da die Rechtskraft des Urteils gegen den Hauptschuldner nicht gegen den Bürgen wirkt (vgl. BGHZ 107, 92).
  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73

    Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
    Im Ergebnis ist deshalb diese vertragliche Regelung inhaltlich weitgehend gleich zu behandeln, wie eine Prozessbürgschaft, bei der ebenfalls die Bindung des Bürgen an das Ergebnis des Prozesses angenommen wird (vgl. BGH NJW 75, 1119).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90

    Keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegenüber

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 5/96

    Recht des gewillkürten Prozeßstandschafters zur Übertragung des

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 174/11

    Zu den Bürgschaftsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 1 MaBV

    Die Vorauszahlung und die damit verbundene Nutzung der steuerlichen Vorteile durch den Erwerber stellt sich als eine von Anfang an von den Initiatoren vorgesehene und zur Verfügung gestellte typische Vertragsvariante dar und kommt einer vertraglichen Verpflichtung zur Vorauszahlung so nahe, dass ein anderweitiges Verständnis des Bürgschaftsvertrages als dem einer Bürgschaft nach § 7 MaBV nicht gerechtfertigt erscheint ( vgl. OLG Stuttgart, 12 Zivilsenat, Urteil vom 31.1.2006 12 U 90/04, zitiert nach juris, insoweit bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.4.2007, VII ZR 50/06, u.a. in ZIP 07, 1320, 1326).
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