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   OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17   

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OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17 (https://dejure.org/2018,4085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2018 - 4 Ws 429/17 (https://dejure.org/2018,4085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 4 Ws 429/17 (https://dejure.org/2018,4085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vorsitzenden der Berufungsstrafkammer nach Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 2 S 2 StPO, § 44 StPO, § 45 StPO, § 329 Abs 1 S 1 StPO, § 329 Abs 7 StPO
    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter nach Berufungsverwerfungsurteil wegen Ausbleibens des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung und ausstehender Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 28 Abs. 2 S. 2, 329 Abs. 1 S. 1, Abs. 7
    Zulässigkeit der Ablehnung der Vorsitzenden der Berufungsstrafkammer nach Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 303
  • StV 2019, 174 (Ls.)
  • StV 2019, 825 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 28.07.1988 - 4 Ws 220/88

    Status eines wegen Befangenheit abgelehnten Richters als erkennender Richter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Nach Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sind die Mitglieder der Berufungskammer nicht mehr erkennende Richter im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, auch wenn noch über einen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO zu entscheiden bzw. die Frist zur Stellung eines solchen Antrags noch nicht abgelaufen ist (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 28. Juli 1998, 4 Ws 220/88, OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO).(Rn.13).

    Während nach überwiegender Ansicht auch in dieser Prozesskonstellation mit der Urteilsfällung ein Ende der Eigenschaft als erkennender Richter angenommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 Ws 220/88, OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO; OLG München, MDR 1982, 773 f., KG Berlin, NZV 2002, 334 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 6; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl., § 28 Rn. 16 mwN), geht eine Gegenansicht davon aus, das das Befasstsein des Richters hierbei bis zum Ablauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsgesuches bzw. bis zu dessen Zurückweisung fortbestehe (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 28 Rn. 9 mwN).

  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Auch entsprach die Auslegung des § 329 Abs. 1 StPO durch die abgelehnte Richterin, wie in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt wird, der herrschenden Auffassung, wonach eine allgemein, ohne einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit der Abwesenheitsverhandlung in Berufungssachen erteilte Vertretungsvollmacht nicht den Anforderungen dieser Vorschrift entspricht (vgl. KG Berlin, NStZ 2016, 234 mit zustimmender Anmerkung Mosbacher; ebenso Meyer-Goßner/Schmitt, aaO § 329 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Rechtsfehler in Entscheidungen bei Vorbefassung mit dem Verfahrensgegenstand können für sich genommen eine Ablehnung des mitwirkenden Richters grundsätzlich nicht begründen (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 24 Rn. 15 mwN); etwas anderes gilt lediglich, wenn die von dem abgelehnten Richter getroffene Entscheidung bzw. die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung sich als rechtlich völlig abwegig erweist oder gar als willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl., § 24 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05

    Wiedereinsetzung bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des Angeklagten -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Während nach überwiegender Ansicht auch in dieser Prozesskonstellation mit der Urteilsfällung ein Ende der Eigenschaft als erkennender Richter angenommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 Ws 220/88, OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO; OLG München, MDR 1982, 773 f., KG Berlin, NZV 2002, 334 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 6; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl., § 28 Rn. 16 mwN), geht eine Gegenansicht davon aus, das das Befasstsein des Richters hierbei bis zum Ablauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsgesuches bzw. bis zu dessen Zurückweisung fortbestehe (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 28 Rn. 9 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Zwar kann ein Drängen des Gerichts auf Zurücknahme eines gestellten Antrages - etwa unter nachdrücklichem Verweis auf Kostenrisiken - unter bestimmten Umständen die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2008, 218 f.); umgekehrt kann ein entsprechender Hinweis unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens oder der Fürsorgepflicht des Gerichts im Einzelfall aber auch geboten sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, Justiz 2006, 212 ff.).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    cc) Soweit vorgetragen wird, auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft habe ähnliche Äußerungen getätigt und hieraus ergebe sich der Eindruck einer Absprache zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, so ist dieser Verdacht durch die dienstliche Erklärung der Kammervorsitzenden ausgeräumt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229); im Übrigen fehlt es insoweit schon an der erforderlichen Glaubhaftmachung (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO).
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07

    Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs mangels verfahrensfördernder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Zwar kann ein Drängen des Gerichts auf Zurücknahme eines gestellten Antrages - etwa unter nachdrücklichem Verweis auf Kostenrisiken - unter bestimmten Umständen die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2008, 218 f.); umgekehrt kann ein entsprechender Hinweis unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens oder der Fürsorgepflicht des Gerichts im Einzelfall aber auch geboten sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, Justiz 2006, 212 ff.).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Rechtsfehler in Entscheidungen bei Vorbefassung mit dem Verfahrensgegenstand können für sich genommen eine Ablehnung des mitwirkenden Richters grundsätzlich nicht begründen (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 24 Rn. 15 mwN); etwas anderes gilt lediglich, wenn die von dem abgelehnten Richter getroffene Entscheidung bzw. die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung sich als rechtlich völlig abwegig erweist oder gar als willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl., § 24 Rn. 8).
  • OLG München, 07.05.1982 - 2 Ws 501/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Während nach überwiegender Ansicht auch in dieser Prozesskonstellation mit der Urteilsfällung ein Ende der Eigenschaft als erkennender Richter angenommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 Ws 220/88, OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO; OLG München, MDR 1982, 773 f., KG Berlin, NZV 2002, 334 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 6; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl., § 28 Rn. 16 mwN), geht eine Gegenansicht davon aus, das das Befasstsein des Richters hierbei bis zum Ablauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsgesuches bzw. bis zu dessen Zurückweisung fortbestehe (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 28 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23).
  • RG, 27.09.1882 - 3175/82

    Ist gegen einen Beschluss, durch welchen ein Ablehungsgesuch für unbegründet

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

  • LG Stuttgart, 03.01.2024 - 8 Qs 62/23

    Gegen den Beschluss über ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden der

    Nach Verwerfung eines Einspruchs gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO wegen Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung ist der Amtsrichter nicht mehr erkennender Richter im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, auch wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 329 Abs. 7 StPO gestellt wurde (vgl. für die Konstellation eines Verwerfungsurteils nach einer Berufungshauptverhandlung: OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 4 Ws 429/17 -), so dass dann gegen die amtsgerichtliche Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch die sofortige Beschwerde statthaft ist.

    Entscheidend für das hiernach statthafte Rechtsmittel - die Beschwerde oder die Berufung - ist, ob der abgelehnte Richter zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch noch erkennender Richter war (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 4 Ws 429/17 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 Ws 167/20

    Ablehnung, Befangenheit, erkennender Richter, Wiedereinsetzung,

    In der Rechtsprechung ist zwar umstritten, ob in der vorliegenden Konstellation die Mitglieder der Strafkammer noch erkennende Richter sind (so OLG Hamm, Beschluss v. 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.04.2003 - III-3 Ws 127-129/03-; OLG Dresden, Beschluss v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 - jeweils juris) oder nicht (so OLG München, Beschluss v. 7.05.1982 - 2 Ws 501/82-; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.01.2018 - 4 Ws 429/17-, jeweils juris).
  • OLG München, 20.04.2022 - 2 Ws 211/22

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen

    Dieser überzeugenden vorherrschenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat an und hält an seiner früher vertretenen Auffassung (OLG München MDR 1982, 773) nicht mehr fest (vgl. auch - jeweils ohne nähere Begründung: MüKoStPO/Conen/Tsambikakis, 1. Aufl. 2014, StPO § 28 Rn. 22; OLG Stuttgart BeckRS 2018, 2269; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 28 Rn. 6).
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