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   OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08   

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https://dejure.org/2009,5723
OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08 (https://dejure.org/2009,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2009 - 6 U 156/08 (https://dejure.org/2009,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2009 - 6 U 156/08 (https://dejure.org/2009,5723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unerlaubte Rechtsberatung: Nichtigkeit einer Vollmacht betreffend einen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und dessen Finanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Umfang einer Treuhandvollmacht

  • Judicialis

    HWiG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1; RBerG Art. 1 § 1
    Zulässiger Umfang einer Treuhandvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1331
  • WM 2009, 1840
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 19/05

    Übertragung der Führung der Geschäfte eines Immobilienfonds in der Form einer BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Insbesondere gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie auch zu Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen ermächtigt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 421/02, WM 2004, 372, Juris, Rdnr. 3, 23; Urt. v. 17.10.06 - XI ZR 19/05, WM 07, 62, Juris, Rdnr. 41).

    Denn ein Vertrag, durch den eine GbR einem Nichtgesellschafter Aufgaben der Geschäftsführung überträgt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. BGH, Urt. v. 17.10.06 - XI ZR 19/05, WM 07, 62, Juris, Rdnr. 29 m.w.N.).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (Urt. v. 16.05.06 - XI ZR 6/04, WM 06, 1194, Juris, Rdnr. 41ff; Urt. v. 19.09.06 - XI ZR 204/04, NJW 2007, 357, Juris, Rdnr. 17 m.w.N.).

    Diesbezüglich fehlt es an einer substantiierten Darlegung einer arglistigen Täuschung des Klägers durch unrichtige Angaben der Vermittler oder Fondsinitiatoren bzw. in dem Fondsprospekt, von der die Raiffeisenbank OxxxeG Kenntnis hatte (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.06 - XI ZR 6/04, WM 06, 1194, Juris, Rdnr. 50, 51).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (Urt. v. 16.05.06 - XI ZR 6/04, WM 06, 1194, Juris, Rdnr. 41ff; Urt. v. 19.09.06 - XI ZR 204/04, NJW 2007, 357, Juris, Rdnr. 17 m.w.N.).

    Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Beschreibung nicht um eine konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angabe, sondern um ein subjektives Werturteil und eine marktschreierische Anpreisung (vgl. BGH Urt. v. 19.09.06, aaO, Rdnr. 24).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Insbesondere gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie auch zu Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen ermächtigt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 421/02, WM 2004, 372, Juris, Rdnr. 3, 23; Urt. v. 17.10.06 - XI ZR 19/05, WM 07, 62, Juris, Rdnr. 41).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Bei der insoweit vorzunehmenden Prüfung, ob eine angebotene Dienstleistung als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten oder nur als kaufmännische Hilfeleistung einzuordnen ist, ist entscheidend, ob die Teiltätigkeit als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, von dem sonstigen Berufsinhalt geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange verboten werden muss (BGH, Urt. v. 20.01.2009 - XI ZR 487/07, Rdnr. 18, 19, 20 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 381/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Erforderlich ist ein vorsätzliches Verhalten des Vermittlers (BGH, Urt. v. 01.07.2008 - XI ZR 411/06, NJW 2008, 2912, Juris, Rdnr. 19; Urt. v. 11.03.08 - XI ZR 381/07, Juris, Rdnr. 20).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Erforderlich ist ein vorsätzliches Verhalten des Vermittlers (BGH, Urt. v. 01.07.2008 - XI ZR 411/06, NJW 2008, 2912, Juris, Rdnr. 19; Urt. v. 11.03.08 - XI ZR 381/07, Juris, Rdnr. 20).
  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung für den Kausalzusammenhang nimmt aber mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGH Beschluss v. 22.09.08 - II ZR 257/07, MDR 2009, 131, 132 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Nur soweit der Kläger als Anleger selbst verpflichtet wird, kann die Vollmacht unter Rechtsberatungsgesichtspunkten relevant sein (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.06 - II ZR 123/05, WM 06, 1154, vorgelegt in der Anlage B 1).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08
    Unbedenklich ist ferner die Bevollmächtigung des Treuhänders, sowohl für die Gesellschaft als auch für die einzelnen Gesellschafter die erforderlichen Finanzierungskredite aufzunehmen, Konten zu eröffnen und über Eigen- und Fremdmittel zu verfügen (BGH, Urt. v. 25.04.06 - XI ZR 29/05, NJW 2006, 1952, Juris, Rdnr. 2, 14; XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957, Juris, Rdnr. 2, 15).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • LG Mönchengladbach, 29.05.2012 - 3 O 314/11

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags und eines mit dem Darlehensvertrag

    Das OLG Stuttgart hat in diesem Zusammenhang anders entschieden (Urteil vom 31.03.2009 - Az. 6 U 156/08).
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