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   OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09   

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OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09 (https://dejure.org/2010,2717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2010 - 14 U 20/09 (https://dejure.org/2010,2717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2010 - 14 U 20/09 (https://dejure.org/2010,2717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Publikums-Personengesellschaft: Voraussetzungen einer Mehrheitsentscheidung über eine nachträgliche Beitragserhöhung; Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zur Nachschusspflicht im Sanierungsfall; Einwand der Unwirksamkeit eines entsprechenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Beitragserhöhung in einer Publikums-Personengesellschaft; Pflicht der Gesellschafter zur Mitwirkung bei der Sanierung; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses durch einzelne Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; BGB § 707; HGB § 105 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Beitragserhöhung in einer Publikums-Personengesellschaft; Pflicht der Gesellschafter zur Mitwirkung bei der Sanierung; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses durch einzelne Gesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zu nachträglichen Beitragsleistungen im Sanierungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragserhöhungen in Publikums-Personengesellschaften

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 707; HGB § 105 Abs. 2; ZPO § 256, § 533
    Zur Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zu nachträglichen Beitragsleistungen im Sanierungsfall

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellungsklage, Gesellschafter, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Mehrheitsklausel, Nichtigkeitsgründe, Personengesellschaft, Publikumsgesellschaft, Sanieren oder Ausscheiden, Satzung, Treuepflicht, Zahlungsklage

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Pflicht des sanierungsunwilligen Gesellschafters zur Einwilligung in nachträgliche Beitragserhöhung

Besprechungen u.ä.

  • snp-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 707 BGB; § 256 ZPO
    Satzungsmäßige Grundlage für Nachschüsse muss summenmäßige Begrenzung enthalten (RA Dr. Christian Ostermaier; GWR 2010, 273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 385
  • BB 2010, 1098
  • DB 2010, 1058
  • NZG 2010, 702 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Der Senat hat die Akten des Oberlandesgerichts Stuttgart 14 U 18/05 (LG Tübingen 21 O 98/04) sowie des Kammergerichts Berlin 2 U 5842/00 (LG Berlin 7 O 37/00) zu Informationszwecken beigezogen.

    a) Was die Frage der Passivlegitimation des Beklagten betrifft, so ist der Beklagte zwar nicht selbst unmittelbarer Gesellschafter der Klägerin geworden, sondern war an dieser lediglich mittelbar über die Treuhänderin K. Vermögensverwaltungs GmbH (später: N. Vermögensverwaltungs GmbH) beteiligt (vgl. hierzu im Einzelnen Tz. 44 ff. des zwischen den Parteien des hiesigen Rechtsstreits ergangenen Senatsurteils vom 8. März 2006 - 14 U 18/05; bei juris).

    aa) Insbesondere lässt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - aus dem bereits oben erwähnten Senatsurteil vom 8. März 2006 (14 U 18/05; bei juris) nicht ableiten, dass der Beklagte verpflichtet wäre, dazu beizutragen, die zwischen der Klägerin und der Y geschlossene Nachtrags- und Sanierungsvereinbarung vom 7. November / 13. Dezember 2005 erfolgreich umsetzen zu lassen.

    Dies hatte der Senat damit begründet, dass der Beklagte im Wege des Regresses von den Gründungsgesellschaftern oder von der OHG in Anspruch genommen werden könne, falls sich deren Haftung gegenüber der Bank realisiere (Sen.Urt. v. 8. März 2006 aaO Tz. 49, 53 bei juris).

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    bb) Gerade wegen des besonderen Charakters einer Lastenvermehrung, welche nur mit - zumindest antizipiert im Gesellschaftsvertrag erteilter - Zustimmung eines jeden Gesellschafters zulässig ist, ist für Mehrheitsentscheidungen über nachträgliche Beitragserhöhungen eine eindeutige Legitimationsgrundlage im Gesellschaftsvertrag erforderlich, die auch Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung der Gesellschafter erkennen lassen muss (vgl. nur BGHZ 170, 283 Tz. 9 - "OTTO" m.w.N.; BGH NZG 2005, 753, 754; vgl. auch OLG München NZG 2004, 807).

    Diesbezüglich sind jedoch besonders hohe Anforderungen zu stellen, da ein Gesellschafter grundsätzlich nicht zu neuen Vermögensopfern gezwungen werden kann (BGH NZG 2009, 1143; NZG 2005, 753, 754; OLG Stuttgart aaO S. 122; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer aaO § 707 Rn. 1; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 109 Rn. 12).

    Derartige besondere Umstände sind nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen zu bejahen (vgl. BGH NZG 2005, 753, 754; MünchKommBGB/Ulmer 5. Aufl. § 705 Rn. 233; K. Schmidt aaO) .

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 22/06

    Wirksamkeit einer Nachschlussverpflichtung aufgrund Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Wird der Gesellschafter allerdings bereits auf Zahlung in Anspruch genommen, so kann er die ihm gegenüber bestehende Unwirksamkeit als Einwendung gegenüber der Zahlungsklage der Gesellschaft geltend machen (vgl. BGH NZG 2007, 582, 583), weswegen in diesem Falle kein Feststellungsinteresse für eine allgemeine Feststellungsklage besteht.

    Dies gilt insbesondere auch in Ansehung der Frage einer Nachschusspflicht des Beklagten, da es jeweils eine Frage des Einzelfalls ist, ob ein Gesellschafter aus gesellschaftlicher Treuepflicht zu einem bestimmten (Abstimmungs-) Verhalten verpflichtet ist (vgl. BGH NZG 2007, 582 [auf die Revision gegen OLG Celle NZG 2006, 225]).

  • OLG Celle, 21.12.2005 - 9 U 96/05

    Anfechtung unheilbar nichtiger Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    e) Nicht gefolgt werden kann vor diesem Hintergrund der Auffassung des Landgerichts, welches keine entsprechende Differenzierung vornimmt und im Zuge der Prüfung einer Nachschusspflicht des Beklagten statuiert, dass ein "Sonderfall der Pflicht zur Zustimmung zu Vertragsveränderungen besteht, wenn die Änderung dem Gesellschafter zumutbar ist und wenn sie mit Rücksicht auf die Erhaltung wesentlich gemeinsam geschaffener Werte oder zur Vermeidung wesentlicher Verluste erforderlich ist" (unter wörtlicher Anlehnung an OLG Celle NZG 2006, 17, 18 sowie NZG 2006, 225, 226, wo in diesem Zusammenhang jeweils in der Sache unzutreffend auf MünchKommBGB/Ulmer aaO § 705 Rn. 232 f. verwiesen wird).

    Dies gilt insbesondere auch in Ansehung der Frage einer Nachschusspflicht des Beklagten, da es jeweils eine Frage des Einzelfalls ist, ob ein Gesellschafter aus gesellschaftlicher Treuepflicht zu einem bestimmten (Abstimmungs-) Verhalten verpflichtet ist (vgl. BGH NZG 2007, 582 [auf die Revision gegen OLG Celle NZG 2006, 225]).

  • OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 33/05

    Geschlossener Immobilienfonds: Nachschußpflicht der Gesellschafter aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Insoweit bedarf es der Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach (BGH NZG 2006, 379, 380; NZG 2008, 38, 39; NZG 2009, 501; NZG 2009, 862, 863; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart2000, 120, 121; OLG Celle NZG 2006, 17).

    e) Nicht gefolgt werden kann vor diesem Hintergrund der Auffassung des Landgerichts, welches keine entsprechende Differenzierung vornimmt und im Zuge der Prüfung einer Nachschusspflicht des Beklagten statuiert, dass ein "Sonderfall der Pflicht zur Zustimmung zu Vertragsveränderungen besteht, wenn die Änderung dem Gesellschafter zumutbar ist und wenn sie mit Rücksicht auf die Erhaltung wesentlich gemeinsam geschaffener Werte oder zur Vermeidung wesentlicher Verluste erforderlich ist" (unter wörtlicher Anlehnung an OLG Celle NZG 2006, 17, 18 sowie NZG 2006, 225, 226, wo in diesem Zusammenhang jeweils in der Sache unzutreffend auf MünchKommBGB/Ulmer aaO § 705 Rn. 232 f. verwiesen wird).

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 231/07

    Verpflichtung der Gesellschafter zu Nachschusszahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Insoweit bedarf es der Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach (BGH NZG 2006, 379, 380; NZG 2008, 38, 39; NZG 2009, 501; NZG 2009, 862, 863; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart2000, 120, 121; OLG Celle NZG 2006, 17).

    g) Nach alledem war der Gesellschafterbeschluss vom 7. November 2005 zu Tagesordnungspunkt 4.1 dem Beklagten gegenüber unwirksam, da jener der Begründung einer Nachschusspflicht nicht zugestimmt hat und er zu einer entsprechenden Zustimmung auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Treuepflicht gehalten war (vgl. BGH NZG 2009, 501, 502).

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Insoweit bedarf es der Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach (BGH NZG 2006, 379, 380; NZG 2008, 38, 39; NZG 2009, 501; NZG 2009, 862, 863; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart2000, 120, 121; OLG Celle NZG 2006, 17).

    Sie sind insbesondere selbst dann nicht gegeben, wenn im Übrigen die Mehrheit der Gesellschafter die geforderten Nachschüsse leistet oder wenn die Gesellschaft - ohne weitere Beitragsleistungen der Gesellschafter - aufgelöst werden müsste oder in Insolvenz geraten würde (BGH NZG 2007, 382, 384; NZG 2006, 379).

  • OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03

    Nachschusspflicht des Kommanditisten aufgrund mehrheitlich gefassten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    bb) Gerade wegen des besonderen Charakters einer Lastenvermehrung, welche nur mit - zumindest antizipiert im Gesellschaftsvertrag erteilter - Zustimmung eines jeden Gesellschafters zulässig ist, ist für Mehrheitsentscheidungen über nachträgliche Beitragserhöhungen eine eindeutige Legitimationsgrundlage im Gesellschaftsvertrag erforderlich, die auch Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung der Gesellschafter erkennen lassen muss (vgl. nur BGHZ 170, 283 Tz. 9 - "OTTO" m.w.N.; BGH NZG 2005, 753, 754; vgl. auch OLG München NZG 2004, 807).

    Auch der Umstand, dass das betroffene Unternehmen sanierungsbedürftig ist, reicht für sich genommen nicht aus (vgl. BGH WM 1961, 32, 34;OLG Stuttgart aaO; OLG München NZG 2004, 807;OLG Celle aaO S. 18;MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer aaO § 707 Rn. 1; Hopt in Baumbach/Hopt aaO; Hueck aaO; K. Schmidt aaO).Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschafter zur Finanzierung der Sanierungsaktion unschwer in der Lage wären (MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer aaO § 707 Rn. 1; Hopt in Baumbach/Hopt aaO).

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82

    Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    aa) Nach heute ganz h.M. ist eine Unwirksamkeits-Feststellungsklage nämlich nicht gegen die Gesellschaft, sondern stattdessen gegen die Gesellschafter zu richten, welche die vom betreffenden Kläger abweichende Rechtsansicht vertreten, sofern nicht - was hier nicht der Fall ist - eine prozessuale Sachbefugnis der Gesellschaft selbst für Rechtsstreitigkeiten über die Geltung von Beschlüssen in der Satzung vorgesehen ist (vgl. BGH ZIP 1995, 460; BGHZ 85, 350, 353; Sen.Urt. v. 27. August 2008 - 14 U 50/07 Tz. 33 bei juris; Schlegelberger/Martens, HGB 5. Aufl. § 119 Rn. 13; Goette in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2. Aufl. § 119 Rn. 77; Heymann/Emmerich, HGB 2. Aufl. § 119 Rn. 12; Ulmer in Staub, Großkomm.z.HGB 4. Aufl. § 119 Rn. 80; v. Gerkan/Haas in Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB 3. Aufl. § 119 Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 81, 263, 264 f.; 91, 132, 133).
  • OLG München, 06.04.2005 - 7 U 4782/04

    Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob dem Beklagten für diesen Widerklageantrag die Aktivlegitimation fehlt, da er nur mittelbar über die Treuhänderin an der Klägerin beteiligt ist (vgl. hierzu OLG München DB 2005, 1211, 1212).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07

    Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung

  • BGH, 13.02.1995 - II ZR 15/94

    Zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Geltendmachung von Beschlußmängeln im

  • BGH, 19.10.2009 - II ZR 240/08

    "Sanieren oder Ausscheiden"

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

  • BGH, 24.03.2003 - II ZR 4/01

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG; Ausscheiden eines

  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 282/05

    Wirksamkeit einer in Gesellschaftsvertrag nicht vereinbarten, gleichwohl

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 19.03.2007 - II ZR 73/06

    Vereinbarung von Nachschussverpflichtungen im Gesellschaftsvertrag einer

  • BGH, 07.11.1960 - II ZR 216/59

    Anspruch auf das Recht auf Übernahme des Gesellschaftsvermögens - Anforderungen

  • BGH, 25.05.2009 - II ZR 259/07

    Stimmabgabe für eine Beitragserhöhung als Zustimmung

  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

  • BGH, 13.05.1953 - II ZR 157/52

    Treuhänderische Beteiligung an Kommanditgesellschaft

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 14 U 52/13

    Gesellschafterausschluss aus einer GmbH & Co. KG: Mindestfrist für die

    aa) Ein Gesellschafter kann grundsätzlich nicht zu neuen Vermögensopfern gezwungen werden (s. dazu nur etwa Senatsurteil vom 31.03.2010 - 14 U 20/09 - Tz. 50 m. w. N.; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 5 IV 5 b [S. 135]), regelmäßig auch nicht unter Treupflichtgesichtspunkten (s. nur Staub/Schäfer, HGB, 5. Aufl., § 105 Rn. 240).

    Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschafter zur Finanzierung der Sanierungsaktion unschwer in der Lage wären (s. zum Ganzen Senatsurteil vom 31.03.2010 - 14 U 20/09 - Tz. 50 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 19 U 11/13

    Sanierungsbedürftige Publikumspersonengesellschaft: Zustimmungspflicht eines

    Gleichermaßen fehl geht außerdem der Hinweis des Beklagten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. März 2010 (14 U 20/09, DB 2010, 1058 ff.), welches ebenfalls die Frage einer Nachschusspflicht eines Gesellschafters zum Gegenstand hat.
  • LG Dessau-Roßlau, 08.05.2012 - 2 O 240/11

    Bonitätsprüfung des Folgegesellschafters einer Publikumsgesellschaft

    Die in einem Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern antizipiert erteilte Zustimmung zu Erhöhungen der Bareinlageverpflichtungen oder zur Erhebung von Nachschüssen erfordert aus Gründen des Schutzes des mitgliedschaftlichen Grundrechts eines jeden Gesellschafters, nicht ohne seine Zustimmung mit zusätzlichen Beitragspflichten belastet zu werden, zu ihrer Wirksamkeit die Angabe einer Obergrenze oder hinreichend bestimmte Regelungen über die Eingrenzbarkeit der Vermehrung der Beitragspflichten (st. höchstr. Rspr., zuletzt BGH, NJW-RR 2009, 753 m.w.N.; ferner z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2007 - I-15 U 177/06 - zit. nach juris; OLG Stuttgart, DB 2010, 1058).
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