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   OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10   

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OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10 (https://dejure.org/2011,40830)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2011 - 3 U 148/10 (https://dejure.org/2011,40830)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2011 - 3 U 148/10 (https://dejure.org/2011,40830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters beim Vertrieb von fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen; Voraussetzungen für eine Prospekthaftung des Anlageberaters bei unzulässiger Verharmlosung des Verlustrisikos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 311
    Pflichten des Anlageberaters beim Vertrieb von fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen; Haftung des Anlageberaters bei unzulässiger Verharmlosung des Verlustrisikos; Anwendungsbereich der Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherer haften für fehlerhafte Prospektangaben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Vielmehr werden die entsprechenden Grundsätze beispielsweise auch auf Prospekte angewendet, mit denen zur Beteiligung an Bauherrenmodellen und Bauträgermodellen aufgefordert wird (zum Bauherrenmodell: BGH, Urt. v. 31.05.1990, VII ZR 340/88; vgl. allgemein auch Assmann in Assmann/Schütze, aaO, § 6 RN 131 mwN).

    In einem solchen Fall verlangen es die Interessen des Anlegers aber, dass der Prospekt Anlage K 4b tauglich ist, um die für den Anlageentschluss erforderlichen Informationen umfassend und objektiv zu vermitteln (vgl. die vom BGH ausgeführte Begründung zur Anwendung der Prospekthaftung auf ein Bauherrenmodell, Urt. v. 31.05.1990, VII ZR 340/88, NJW 1990, 2461).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - 9 U 91/09

    Umfang der Beratungspflicht im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Selbst der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für einen Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

    Jedenfalls durfte der Beklagte Ziff. 1 die mit "Dynamic zz" verbundenen Gefahren eines Kapitalverlusts nicht abweichend von den schriftlichen Unterlagen darstellen, d.h. er durfte mit seinen Erklärungen kein Bild zeichnen, das die Bedeutung der schriftlichen Hinweise für die Entscheidungsbildung der Klägerin mindert und die von ihr unterzeichneten verschiedenen Risikohinweise in den Vertragsgrundlagen entwertet (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Selbst der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für einen Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

    Jedenfalls durfte der Beklagte Ziff. 1 die mit "Dynamic zz" verbundenen Gefahren eines Kapitalverlusts nicht abweichend von den schriftlichen Unterlagen darstellen, d.h. er durfte mit seinen Erklärungen kein Bild zeichnen, das die Bedeutung der schriftlichen Hinweise für die Entscheidungsbildung der Klägerin mindert und die von ihr unterzeichneten verschiedenen Risikohinweise in den Vertragsgrundlagen entwertet (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08

    Kapitalanlagerecht: Umfang der Beratungspflicht bei steuersparenden, finanzierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Selbst der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für einen Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

    Jedenfalls durfte der Beklagte Ziff. 1 die mit "Dynamic zz" verbundenen Gefahren eines Kapitalverlusts nicht abweichend von den schriftlichen Unterlagen darstellen, d.h. er durfte mit seinen Erklärungen kein Bild zeichnen, das die Bedeutung der schriftlichen Hinweise für die Entscheidungsbildung der Klägerin mindert und die von ihr unterzeichneten verschiedenen Risikohinweise in den Vertragsgrundlagen entwertet (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Eine Vorteilsausgleichung im Hinblick auf etwa von der Klägerin erlangte Steuervorteile ist nicht durchzuführen, da solche Steuervorteile nur zu berücksichtigen wären, wenn sie so außergewöhnlich hoch ausgefallen wären, dass es unbillig wäre, sie der Klägerin ohne Anrechnung auf ihren Schadensersatzanspruch zu belassen (BGHZ 74, 103, 115f.; Assmann in Assmann/Schütze, aaO, § 6 Rn 202 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Grundsätzlich liegt ein Prospektmangel vor, wenn Angaben, die für die Beurteilung der Kapitalanlage wesentlich sind, unrichtig oder unvollständig sind (BGH, Urt. v. 06.03.2008, III ZR 298/05; Assmann in Assmann/Schütze, aaO, § 6 Rn 81ff).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Dadurch, dass die Beklagte Ziff. 3 diese aufwändigen Gespräche in Deutschland Vermittlern wie der PP AG überließ, kann sie sich ihrer Verantwortung für die Vertragsverhandlungen aber nicht entziehen (BGH, Urt. v. 14.11.2000, XI ZR 336/99, NJW 2001, 358).
  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3816/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Dies gilt umso mehr, als eine Garantie die stärkste Zusicherung ist, die abgegeben werden kann, und der Gebrauch gerade dieses Ausdrucks dem Anleger vermittelt, dass ein Verlust seines Kapitals ausgeschlossen ist (zu diesem Verständnis auch OLG München, Urt. v. 08.02.2010, 17 U 3816/09).
  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Der Geschädigte muss jedoch die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich die "Wahrscheinlichkeit" eines Gewinns ergibt (BGH, Urt. v. 24.06.2009, VIII ZR 332/07, WM 2009, 1811).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
    Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes muss insgesamt nur ex ante betrachtet vertretbar sein (BGH, Urt. v. 21.03.2006, XI ZR 63/05).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 318/95

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11

    Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 137/03

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

  • OLG Naumburg, 01.02.2012 - 5 U 187/11

    Schadensersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung: Verharmlosende Information

    Der Kläger hat hier aber nicht hinreichend dargelegt, dass er bzw. seine Ehefrau nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen die behaupteten Zinserträge durch Anlage in festverzinslichen Wertpapieren tatsächlich erzielt hätten, denn nach seinem eigenen Vortrag (Bl. 132 I) stand auch eine (mit festverzinslichen Wertpapieren nicht erreichbare) Steueroptimierung im Raum, sodass es naheliegt, dass die Eheleute bei zutreffender Beratung eine andere steueroptimierte Anlage gewählt hätten (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2011, 3 U 148/10, Rn. 112; OLG Brandenburg, Urt. v. 26.10.2011, 4 U 42/11, Rn. 26 ff; jeweils zitiert nach juris).
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