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   OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17   

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https://dejure.org/2017,37529
OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17 (https://dejure.org/2017,37529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17 (https://dejure.org/2017,37529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17 (https://dejure.org/2017,37529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschuldbarkeit der Versäumung der Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung der Richterin

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 275 Abs 1 S 2 StPO, § 275 Abs 1 S 4 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines Hinderungsgrundes

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 275 Abs. 1 S. 2 und 4, 338 Nr. 7
    Entschuldbarkeit der Versäumung der Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung der Richterin

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 275 Abs. 1 S. 2 und 4, 338 Nr. 7
    Entschuldbarkeit der Versäumung der Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung der Richterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 810
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16

    Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Die Pflicht des Gerichts, nach Wegfall des Hinderungsgrundes das Urteil schnellstmöglich mit den Gründen versehen und unterschrieben zu den Akten zu bringen, geht allen aufschiebbaren Dienstpflichten vor (vgl.KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2016 - (4) 121 Ss 75/16 (99/16) -, juris).
  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Ein längeres Hinausschieben der Urteilsabfassung könnte die Zuverlässigkeit der Erinnerung des Urteilsverfassers beeinträchtigen und damit zu einer schriftlichen Urteilsbegründung führen, die möglicherweise nicht mehr durch die beratenen Entscheidungsgründe gedeckt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2016 - III-3 RVs 19/16 - juris - m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95

    Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Selbst wenn man zu der Auffassung gelangt, dass die verbliebene Zeit aufgrund etwaiger anderer vordringlicher Sachen - wobei eine allgemeine Arbeitsüberlastung des Richters oder der Antritt eines geplanten Urlaubs grundsätzlich keine die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstände darstellen (vgl. BGH NStZ 1989, 285; NStZ 1992, 398; 2003, 564; 2008, 55; BGH StV 2012, 5; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; LR-Stuckenberg, a.a.O., Rn. 15) - für die Absetzung des Urteils nicht ausreichend war, hätte das Urteil unverzüglich nach Ende des Urlaubs am 21. April 2017, also ohne jede weitere Verzögerung und mit Vorrang vor anderen Dienstgeschäften, und nicht erst am 27. April 2017 abgesetzt und zu den Akten gebracht werden müssen.
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Selbst wenn man zu der Auffassung gelangt, dass die verbliebene Zeit aufgrund etwaiger anderer vordringlicher Sachen - wobei eine allgemeine Arbeitsüberlastung des Richters oder der Antritt eines geplanten Urlaubs grundsätzlich keine die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstände darstellen (vgl. BGH NStZ 1989, 285; NStZ 1992, 398; 2003, 564; 2008, 55; BGH StV 2012, 5; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; LR-Stuckenberg, a.a.O., Rn. 15) - für die Absetzung des Urteils nicht ausreichend war, hätte das Urteil unverzüglich nach Ende des Urlaubs am 21. April 2017, also ohne jede weitere Verzögerung und mit Vorrang vor anderen Dienstgeschäften, und nicht erst am 27. April 2017 abgesetzt und zu den Akten gebracht werden müssen.
  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07

    Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden; hierzu gehört auch der Vortrag zu Anhaltspunkten, die nach den konkreten Umständen des Falles gegen das Revisionsvorbringen sprechen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 53 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02

    Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
    Selbst wenn man zu der Auffassung gelangt, dass die verbliebene Zeit aufgrund etwaiger anderer vordringlicher Sachen - wobei eine allgemeine Arbeitsüberlastung des Richters oder der Antritt eines geplanten Urlaubs grundsätzlich keine die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstände darstellen (vgl. BGH NStZ 1989, 285; NStZ 1992, 398; 2003, 564; 2008, 55; BGH StV 2012, 5; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; LR-Stuckenberg, a.a.O., Rn. 15) - für die Absetzung des Urteils nicht ausreichend war, hätte das Urteil unverzüglich nach Ende des Urlaubs am 21. April 2017, also ohne jede weitere Verzögerung und mit Vorrang vor anderen Dienstgeschäften, und nicht erst am 27. April 2017 abgesetzt und zu den Akten gebracht werden müssen.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20

    Coronaschutzmaßnahmen hemmen die Urteilsabsetzungsfrist nicht

    Die gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in zulässiger Weise angebrachte Verfahrensbeschwerde (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2017, 394 ; KG Berlin, StraFo 2016, 386 ) ist begründet, denn die Überschreitung der Frist zur Absetzung des schriftlichen Urteils war hier nicht nach § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO gerechtfertigt.
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