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   OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17   

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https://dejure.org/2017,42532
OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17 (https://dejure.org/2017,42532)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.08.2017 - 4 Ws 335/17 (https://dejure.org/2017,42532)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. August 2017 - 4 Ws 335/17 (https://dejure.org/2017,42532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslagenentscheidung bei sogenanntem fiktivem Teilfreispruch; Kosten und Auslagenentscheidung bei Anklage wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge und Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 465 Abs 2 S 2 StPO, § 472 Abs 1 S 3 StPO
    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der gerichtlichen sowie notwendigen Auslagen des Nebenklägers bei sog. fiktivem Teilfreispruch des Angeklagten

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslagenentscheidung bei sogenanntem fiktivem Teilfreispruch; Kosten und Auslagenentscheidung bei Anklage wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge und Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StPO § 465 Abs. 2 ; StPO § 473 Abs. 1
    Auslagenentscheidung bei sogenanntem fiktivem Teilfreispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslagenentscheidung bei sogenanntem fiktivem Teilfreispruch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17
    Hierbei ist das Beschwerdegericht an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Feststellungen des erkennenden Gerichts gebunden (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 24), nicht jedoch an dessen Rechtsauffassung sowie dessen Beurteilung von Ermessensfragen (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 23).

    Denn bei diesen war die Sachaufklärung durch Einholung der Sachverständigengutachten und die Vernehmung von Zeugen - anders als hier - auch beim dem geringeren Schuldvorwurf (fahrlässige Tötung statt Körperverletzung mit Todesfolge; gefährliche Körperverletzung statt Körperverletzung mit Todesfolge) veranlasst und unerlässlich (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 StR 473/13 -, juris sowie Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris ).

  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17
    Entscheidend ist vielmehr, ob die tatsächlich entstandenen Auslagen auch dann entstanden wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (siehe nur BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 StR 473/13 -, juris Rn. 8 f. sowie KK-StPO/Gieg, 7. Auflage, § 465 Rn. 5 jeweils mwN).

    Denn bei diesen war die Sachaufklärung durch Einholung der Sachverständigengutachten und die Vernehmung von Zeugen - anders als hier - auch beim dem geringeren Schuldvorwurf (fahrlässige Tötung statt Körperverletzung mit Todesfolge; gefährliche Körperverletzung statt Körperverletzung mit Todesfolge) veranlasst und unerlässlich (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 StR 473/13 -, juris sowie Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris ).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09

    Kostentragungspflicht für kriminalprognostische Gutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17
    Dieser Grundsatz wird von § 465 Abs. 2 StPO, einer nur in engen Grenzen zugänglichen Ausnahmebestimmung zu dem das Kostenrecht durchziehenden Veranlasserprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 -, juris), eingeschränkt.
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17
    Dieser Grundsatz wird von § 465 Abs. 2 StPO, einer nur in engen Grenzen zugänglichen Ausnahmebestimmung zu dem das Kostenrecht durchziehenden Veranlasserprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 -, juris), eingeschränkt.
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