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   OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05   

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https://dejure.org/2006,5887
OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5887)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.08.2006 - 4 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5887)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. August 2006 - 4 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2050 Abs. 3, §§ 2306, 2316
    Beginn der Ausschlagungsfrist bei angeordneter Ausgleichspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Ausschlagens einer Erbschaft bei vorherigem Abschluss eines Erbvertrags; Einräumung eines Nießbrauchs auf Grund des Erbvertrags; Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben wegen der Belastung des Erbes mit einem Vermächtnis; Höherer Anspruch des Erben ...

  • Judicialis

    BGB § 2306 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1944 § 2050 Abs. 3 § 2316 Abs. 1
    Ausschlagungsfrist für Erbschaften - Ausgleichspflicht i. S. der §§ 2316 Abs. 1 , 2050 Abs. 3 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Wert- oder Quotentheorie und Ausschlagung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 26.07.1990 - 12 U 188/89

    Ansprüche eines Alleinerben aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen seine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Denn § 2318 BGB will verhindern, dass der Erbe nicht gleichzeitig ein Vermächtnis und einen Pflichtteil erfüllen muss und so am Ende selbst mit weniger als seinem Pflichtteil dasteht (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1991, 238, 240; Lange aaO § 2318 Rdnr. 5; Staudinger/Haas aaO § 2318 Rdnr. 6).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

    Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Das spricht ebenfalls dafür, dass ihr ein dinglicher Nießbrauch habe zugewendet werden sollen (vgl. auch BGH NJW NJW 2001, 2883), welcher der Eintragung in das Grundbuch bedarf.".
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Zu vergleichen ist die halbe gesetzliche Erbquote mit dem quotenmäßigen Anteil des hinterlassenen Erbteils am Gesamtnachlass, wobei die Belastungen unberücksichtigt bleiben (BGH NJW 1983, 2378; Lange in MüKo, BGB 4. Aufl., § 2306, Rdnr. 3; Palandt/Edenhofer, BGB 65. Aufl, § 2306 Rdnr. 4).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 166/87

    Ermittlung der Höhe einer durch eine Schenkung herbeigeführten Benachteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Diese Verpflichtung beinhaltete eine echte Ausgleichspflicht i. S. v. §§ 2316, 2050 Abs. 3 BGB, weil der Erblasser sie in den Übergabevertrag ausdrücklich im Rahmen einer "vorweggenommenen Erbfolgeregelung" angeordnet hatte (vgl. BGH NJW-RR 1989, 259; Palandt/Edenhofer, § 2050 Rdnr. 11).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Die Entscheidungen über die Erteilung des Erbscheins sind nicht konstitutiv; der Senat ist deshalb nicht gehindert, von den Feststellungen des Nachlassgerichts abzuweichen (allg. M., vgl. BGHZ 47, 58, 66; Lange in MüKo aaO, § 2353 Rdnr. 3 m. w. N.).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Im Falle der - wie hier - gewillkürten Erbfolge beginnt die Frist nach § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB mit der Verkündung der Verfügung, welche hier mit der Kenntnis der Beklagten zu 2) von der Eröffnung der Erbvertrags gleichzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 131/89 - bei juris).
  • RG, 18.02.1926 - IV 336/25

    1. Wann beginnt für einen gemäß § 2306 BGB. beschränkten oder beschwerten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
    Wegen der Schwierigkeit dieser Berechnung beginnt in solchen Fällen die Ausschlagungsfrist erst dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte weiß, ob der Wert seines Erbteils den ihm unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausgleichspflicht zukommenden Pflichtteil übersteigt oder nicht (RGZ 113, 45; BayObLG 1959, 77; Staudinger/Haas aaO, § 2306 Rdnr. 64; Lange aaO; Palandt/Edenhofer aaO).
  • OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14

    Beschwerde des als Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten gegen die Anordnung

    Dem sind das OLG Köln (ZEV 1997, 298) und das OLG Zweibrücken (ZEV 2007, 97) gefolgt.
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