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   OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10   

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https://dejure.org/2011,15513
OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10 (https://dejure.org/2011,15513)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 (https://dejure.org/2011,15513)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 2 UF 82/10 (https://dejure.org/2011,15513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung einer als Sparvertrag für den gemeinsamen Sohn abgeschlossenen privaten Renten-Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich des versichernden Ehegatten; Voraussetzungen für die Ausgleichsfähigkeit von Anrechten i.S.d. § 2 Abs. 1 VersAusglG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten Renten-Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einbeziehung einer Lebensversicherung auf das Leben des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 803
  • FamRZ 2011, 1228
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05

    Abgrenzung von Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. März 2007, XII ZB 36/05) unterlagen dem Versorgungsausgleich regelmäßig nur solche privaten Rentenversorgungen, die speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit bestimmt waren und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen dienen sollten.
  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16

    Kinderrentenversicherung

    Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das

    Dem steht nicht entgegen, dass die Lebensversicherungen auf das Leben eines Kindes als Versicherter abgeschlossen worden bzw. als Kinderplan Vorsorge (vgl. auch Bl. 79 HA) bezeichnet sind und damit als Sparvertrag auf das Leben eines Kindes als Versicherter dienen (a.A. aber OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 ).

    Das Risiko, dass das versicherte Kind vor dem Versicherungsnehmer verstirbt und es deshalb zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bzw. zur Nichtzahlung der Rente kommt, steht der Einordnung der Versicherung als Altersvorsorge des Antragstellers nicht entgegen (so aber OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 ).

  • OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Private

    So wird vertreten, dass, selbst wenn das Bezugsrecht dem Versicherungsnehmer zusteht und zu einem Zeitpunkt einsetzen soll, in dem er aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, eine Versorgung dann nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt, wenn sie auf das Leben eines Dritten abgeschlossen wurde (OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 Rn. 19; Siede in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2019, § 2 VersAusglG Rn. 24; Holzwarth in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 2 VersAusglG Rn. 30).

    Begründet wird dies mit dem statistisch - unabhängig von dessen Wahrscheinlichkeit - bestehenden Risiko, dass der Versicherte vor dem Versicherungsnehmer verstirbt und dann lediglich die eingezahlten Beträge zurückgezahlt werden (OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Ist die Rentenversicherung auf das Leben bzw. den Erlebensfall des Kindes als versicherte Person abgeschlossen ("Sparvertrag auf das Leben eines Kindes"), soll das Anrecht daraus nach Auffassung des OLG Zweibrücken schon deshalb keine Altersversorgung des Ehegatten im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG darstellen, weil versichertes Leben nicht das des - dort mangels abweichender Bestimmung selbst bezugsberechtigten - Versicherungsnehmers, sondern einer anderen Person ist, auch wenn die vereinbarte Rentenzahlung zu einem Zeitpunkt einsetzen soll, zu dem der Ehegatte aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden wird (OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 Rn. 19).
  • OLG Bamberg, 28.12.2020 - 2 UF 112/20

    Private Rentenversicherungen auf das Leben eines Kindes im Versorgungsausgleich

    Entgegen der hier vertretenen herrschenden Meinung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436; FamRZ 2016, 549; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803; OLG München FamRZ 2018, 255), hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass Lebensversicherungen eines Ehegatten, die auf das Leben seines Kindes als Versicherter abgeschlossen worden sind, regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen würden (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1798).
  • OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17

    Versorgungsausgleich, Lebensversicherungsvertrag, Versicherungsnehmer,

    Demgegenüber hat sich das OLG Zweibrücken dafür ausgesprochen, dass eine solche Versicherung regelmäßig nicht dem Versorgungsausgleich unterliege, weil es sich um eine Versicherung des Kindes handele (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, Seite 803).
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