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OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Rechtspflegers für ein Sammelvermögen; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Beschwerdeführers; Unentgeltlichkeit der Führung einer Pflegschaft; Festsetzung der Vergütung eines Rechtspflegers gegen die Staatskasse
- Judicialis
BGB § 1914; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1836 ff.; ; FGG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1914; BGB § 1915 Abs. 1; BGB §§ 1836 ff.
Vergütung für die Pflegschaft über ein Sammelvermögen - Festsetzung gegen die Staatskasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Andernach, 26.04.2006 - 8 VIII 21358/00
- LG Koblenz, 26.06.2006 - 2 T 352/06
- OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 133
- FamRZ 2007, 853 (Ls.)
- Rpfleger 2007, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 06.03.1981 - 3 W 14/81
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass dem Beschwerdeführer, wenn das Beschwerdegericht sein Rechtsmittel nach sachlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen hat, obwohl es als unzulässig hätte verworfen werden müssen, die weitere Beschwerde zusteht (vgl. Senat OLGZ 1981, 396, 397;… Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdn. 10). - BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06
Der Sammelvermögenspfleger verwaltet im Rahmen seiner Tätigkeit die gesammelte Vermögensmasse und hat sie deren Bestimmung entsprechend zu verwenden; er ist also nicht Vertreter von Personen, sondern Sachpfleger (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1972, II ZR 28/69 Rn. 27, zit. nach juris).